Unterhalts- und Grundreinigung der Interims-Sporthalle des des Regino-Gymnasiums Prüm
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Trierer Str. 1
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6561/15-2390
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigung der Interims-Sporthalle des des Regino-Gymnasiums Prüm
Unterhalts- und Grundreinigung der Interims-Sporthalle des Regino-Gymnasiums Prüm vom 30.10.2023 bis 31.05.2027
54595 Prüm, Wandalbertstraße
Unterhalts- und Grundreinigung, Jahresreinigungsfläche Grundreinigung: 1.935,15 m², Jahresreinigungsfläche Unterhaltsreinigung: 176.253,49 m²
Leistungszeitraum: 30.10.2023 - 31.05.2027
In beiderseitigem Einvernehmen kann der Vertrag mehrmals um jeweils 1 Monat verlängert werden.
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden.
In beiderseitigem Einvernehmen kann der Vertrag mehrmals um jeweils 1 Monat verlängert werden.
Eine Besichtigung des Objektes ist nach Terminvereinbarung möglich und wird vor Abgabe des Angebotes empfohlen. Zur Vereinbarung eines entsprechenden Termins setzen Sie sich bitte frühzeitig mit Frau Ilona Drengk, E-Mail: in Verbindung.
Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter und haften im Falle einer Auftragserteilung als Gesamtschuldner.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber oder Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124-LD–Reinigungsdienstleistung) möglich. Die Vergabestelle behält sich vor die Eigenerklärung ganz oder in Teilen als Nachweis der Eignung anzuerkennen. Das Formblatt 124-LD-Reinigungsdienstleistung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g. Erklärungen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb der in der Aufforderung gesetzten Frist vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/Eu entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124-LD-Reinigungsdienstleistung nachzuweisen. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, auf Verlangen der Vergabestelle die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese nach Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
— 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren
— Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
— Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124-LD-Reinigungsdienstleistung nachzuweisen. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, auf Verlangen der Vergabestelle die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese nach Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
— Beschreibung der Teilleistungen, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle hat der Bieter die Eigenerklärungen und Nachweise in Bezug auf die Eignung und das Nichtbestehen von Ausschlussgründen für jeden der vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die den Vergabeunterlagen beigefügten "Zusätzliche Vertragsbedingungen LTTG Rheinland-Pfalz".
Abschnitt IV: Verfahren
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Dies umfasst folgendes:
- Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stelltz.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksameGewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen denBewerber oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129StGB),Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§242StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug(§264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschungtechnischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283ff.StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung imgeschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- undBodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), jeweilsauch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehrals 90 Tagessätzen geahndet wurden.
- Erklärung, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister oder dem Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
- Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Beitragspflicht unterfallen, nachgekommen wurde.
Der Nachweis des Nichtbestehens von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124LD– Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Sofern zutreffend, sind Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu machen.
Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in Ihrer Verantwortung.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt sein.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG)
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.