Übernahme und Verwertung von Altpapier
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Löwenbrückener Str. 13/14
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 651/9491-8005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.art-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Altpapier
• Übernahme und Umschlag (inkl. Herausgabe an die Systeme) sowie Verwertung (soweit nicht an die Systeme herauszugeben) inkl. Transportlogistik der vom Auftraggeber angelieferten Altpapiermengen PPK an einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlage im Umkreis von 7 Kilometer Luftlinie um die Löwenbrückener Straße 13/14, 54290 Trier, inkl. Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe (betrifft Los 1 und Los 1a).
• Übernahme und Verwertung von PPK (soweit nicht an die Systeme herauszugeben) inkl. Transportlogistik am Entsorgungs- und Verwertungszentrum Sehlem, Am Orschbach 1, 54518 Sehlem, inkl. Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe (betrifft Los 2)
• Übernahme und Umschlag (inkl. Herausgabe an die Systeme) sowie Verwertung (soweit nicht an die Systeme herauszugeben) der vom Auftraggeber angelieferten Altpapiermengen PPK an einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlage im Umkreis von 10 km Luftlinie um die Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, inkl. Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe (betrifft Los 3).
• Übernahme und Verwertung von PPK (soweit nicht an die Systeme herauszugeben) inkl. Transportlogistik am Entsorgungs- und Verwertungszentrum Walsdorf, Im Hirschstück, 54578 Walsdorf, inkl. Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe (betrifft Los 4)
Übernahme und Verwertung von PPK Mischpapier 1.02 im Gebiet Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg
Trier
Der Auftragnehmer übernimmt, verlädt und verwertet ca. 16.500 Mg/a Altpapier aus der haushaltsnahen Sammlung und auf den Wertstoffhöfen erfassten Mengen incl. der Mengenanteile der Dualen Systeme aus dem Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier. Für den Umschlag stellt der Auftragnehmer eine Anlage im Umkreis von 7 km Luftlinie um die Löwenbrückener Str. 13/14 in Trier zur Verfügung.
Der Vertrag kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Übernahme und Verwertung von Kaufhauspapier 1.04 in der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg
Trier
Der Auftragnehmer übernimmt, verlädt und verwertet ca. 1.300 Mg/a Kaufhauspapier aus der gewerblichen Sammlung und vom Wertstoffhof Trier erfassten Mengen. Für den Umschlag stellt der Auftragnehmer eine Anlage im Umkreis von 7 km Luftlinie um die Löwenbrückener Str. 13/14 in Trier zur Verfügung.
Der Vertrag kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Übernahme und Verwertung von PPK Mischpapier 1.02 im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Sehlem
Der Auftragnehmer übernimmt und verwertet ca. 8.000 Mg/a Altpapier PPK aus der haushaltsnahen Sammlung und den auf den Wertstoffhof erfassten Mengen incl. der Mengenanteile der Systeme aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich.
Der Vertrag kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Übernahme und Verwertung von PPK Mischpapier 1.02 im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Bitburg
Der Auftragnehmer übernimmt, verlädt und verwertet ca. 7.000 Mg/a Altpapier PPK aus der haushaltsnahen Sammlung und den auf den Wertstoffhöfen erfassten Mengen incl. der Mengenanteile der Systeme aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm. Für den Umschlag stellt der Auftragnehmer eine Anlage im Umkreis von 10 km Luftlinie um die Trierer Str. 1 in Bitburg zur Verfügung.
Der Vertrag kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Übernahme und Verwertung von Mischpapier 1.02 im Landkreis Vulkaneifel
Daun
Der Auftragnehmer übernimmt und verwertet ca. 4.000 Mg/a Altpapier PPK aus der haushaltsnahen Sammlung und den auf den Wertstoffhof erfassten Mengen incl. der Mengenanteile der Systeme aus dem Landkreis Vulkaneifel.
Der Vertrag kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR
Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände
• ausgefüllte Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG)
• ausgefüllte Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG)
• ausgefüllte Erklärung zu 5. EU-Sanktionspaket – RUS Sanktionen
• Urkalkulation als passwortgeschützte pdf-Datei
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
• Der Auftragnehmer hat eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von
Los 1: 190.000,00 €
Los 1a: 16.000,00 €
Los 2: 79.000,00 €
Los 3: 78.000,00 €
Los 4: 41.000,00 €
innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweist, vom Bieter ergänzend zu fordern.
• ausgefüllte Nachunternehmerverzeichnis und –erklärung
• inhaltliche Beschreibung der vorgesehenen Übernahme des Altpapiers und der vorgesehenen Transportfahrzeuge sowie Benennung und Beschreibung der vorgesehenen Anlage/-n zur Behandlung (nur sofern vorgesehen) und Verwertung der Abfälle (u.a. Standort, Eigentümer/Betreiber, Ausstattung, Genehmigungssituation)
• Unwiderrufliche/-r Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n. Die jeweils genutzte Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
• Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
• gültiges EfbV-Zertifikat des Bieters sowie der Umschlag- und Verwertungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Trier
Es dürfen keine Bieter anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 06.09.2023 einzureichen.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Zur Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der
Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.