Örtliche Bauüberwachung - Erweiterung Promenade Ralswiek
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 5/6
Ort: Bergen auf Rügen
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18528
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3838/811124
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-bergen-auf-ruegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Örtliche Bauüberwachung - Erweiterung Promenade Ralswiek
Die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke,
Leistungsphase 8, entsprechend HOAI, Anlage 12 zu § 43 Absatz 4.
Ralswiek
Die Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, in der Leistungsphase 8, entsprechend der HOAI 2021, Anlage 12 zu § 43 Absatz 4.
Diese sind im Einzelnen:
Örtliche Bauüberwachung:
– Plausibilitätsprüfung der Absteckung
– Überwachen der Ausführung der
Bauleistungen
– Mitwirken beim Einweisen des
Auftragnehmers in die
Baumaßnahme
(Bauanlaufbesprechung)
– Überwachen der Ausführung des
Objekts auf Übereinstimmung mit den
zur Ausführung freigegebenen
Unterlagen, dem Bauvertrag und den
Vorgaben des Auftraggebers
– Prüfen und Bewerten der
Berechtigung von Nachträgen
– Durchführen oder Veranlassen von
Kontrollprüfungen
– Überwachen der Beseitigung der bei
der Abnahme der Leistungen
festgestellten Mängel
– Dokumentation des Bauablaufs
Sowie die:
- Durchführung der wöchentlichen Bauberatung bis zur Baufertigstellung
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Übermittlung der Angebote wird vom AG akzeptiert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung Promenade Ralswiek Planungsleistungen - örtliche Bauüberwachung
Postanschrift: Hansestraße 21
Ort: Bentwisch
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18182
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Carl-Heydemann-Ring 67
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385-5885165
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Amt Bergen auf Rügen weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der
Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, diesen
gegenüber der Stadt Bergen auf Rügen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Bergen auf Rügen gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Bergen auf
Rügen gerügt hat,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung der Stadt Bergen auf Rügen, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.