Örtliche Bauüberwachung - Erweiterung Promenade Ralswiek
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergen auf Rügen
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18528
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-bergen-auf-ruegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Örtliche Bauüberwachung - Erweiterung Promenade Ralswiek
Die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke,
Leistungsphase 8, entsprechend HOAI, Anlage 12 zu § 43 Absatz 4.
Ralswiek
Die Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, in der Leistungsphase 8, entsprechend der HOAI 2021, Anlage 12 zu § 43 Absatz 4.
Diese sind im Einzelnen:
Örtliche Bauüberwachung:
– Plausibilitätsprüfung der Absteckung
– Überwachen der Ausführung der
Bauleistungen
– Mitwirken beim Einweisen des
Auftragnehmers in die
Baumaßnahme
(Bauanlaufbesprechung)
– Überwachen der Ausführung des
Objekts auf Übereinstimmung mit den
zur Ausführung freigegebenen
Unterlagen, dem Bauvertrag und den
Vorgaben des Auftraggebers
– Prüfen und Bewerten der
Berechtigung von Nachträgen
– Durchführen oder Veranlassen von
Kontrollprüfungen
– Überwachen der Beseitigung der bei
der Abnahme der Leistungen
festgestellten Mängel
– Dokumentation des Bauablaufs
Sowie die:
- Durchführung der wöchentlichen Bauberatung bis zur Baufertigstellung
Ende vorbehaltlich evtl. Bauzeitverlängerungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben.
1. Unternehmensdarstellung als Eigenerklärung (Name, Anschrift, Rechtsform, Büroinhaber bzw. bei
juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter, Gründungsdatum, Leistungsspektrum, Niederlassungen,
Position, Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
2. Erklärung nach § 44 VgV Absatz 1 über Eintragung in einem Berufs- und/oder Handelsregister.
3. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von
Verurteilungen im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB sowie Erklärung zum Nachkommen der Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Referenzlisten für vergleichbare Projekte für die letzten drei Jahre;
Nachweis Erfahrung Projektabwicklung Wasserbau
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben. Auflistung
und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Unternehmensdarstellung als Eigenerklärung (Name, Anschrift, Rechtsform, Büroinhaber bzw. bei
juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter, Gründungsdatum, Leistungsspektrum, Niederlassungen,
Position, Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
2. Erklärung nach § 44 VgV Absatz 1 über Eintragung in einem Berufs- und/oder Handelsregister.
3. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von
Verurteilungen im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB sowie Erklärung zum Nachkommen der Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
4. Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB.
Teilnahmeberechtigt sind:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates
berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur oder gleichwertig“ zu tragen oder in der Bundesrepublik
Deutschland als Ingenieur oder gleichwertig tätig zu werden.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/
Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen
Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Personen gestellten Anforderungen
erfüllen.
3. Bewerbergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bewerbergemeinschaften
muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die unter Ziffer 1. genannt werden
1. Projektsprache: deutsch 2. Bewerber haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
in Höhe von 2,0 Mio. € für Personenschäden sowie 1,0 Mio € für sonstige Schäden und einer Maximierung
der Ersatzleistung auf das Zweifache dieser Versicherungssummen pro Kalenderjahr bei einem in der EU
zugelassenen Haftpflichtversicherer o. Kreditinstitut nachzuweisen. Mit dem Teilnahmeantrag können Bewerber
zum Nachweis ihrer Versicherungswürdigkeit eine schriftliche Erklärung des Versicherers vorlegen, in der
bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen
zu versichern. Bewerbergemeinschaften haben den Nachweis für die Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Übermittlung der Angebote wird vom AG akzeptiert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungen ab noch ausstehendem Datum nach gesonderter Mitteilung nur noch im elektronischen Format (X-Format).
Derzeit bitte Rechnung elektronisch per Pdf an AG übersenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Amt Bergen auf Rügen weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der
Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, diesen
gegenüber der Stadt Bergen auf Rügen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Bergen auf Rügen gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Bergen auf
Rügen gerügt hat,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung der Stadt Bergen auf Rügen, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.