Übernahme und Verwertung von Bioabfällen in der Region Trier
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Löwenbrückener Str. 13/14
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 651/9491-5060
Fax: +49 651/9491-8005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.art-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen in der Region Trier
Bei dem zu verwertenden Bioabfall handelt es sich um den im Rahmen der Bioabfallsammlung in der Region Trier gesammelten Bioabfall. Der Bioabfall wird nach der Sammlung durch die Sammelfahrzeuge direkt zu einer Umschlags- oder Verwertungsanlage verbracht.
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg
Trier
Bei den zu verwertenden 4.500-6.000 Mg/a Bioabfall handelt es sich um den im Rahmen der Bioabfallsammlung in der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg gesammelten Bioabfall. Der Bioabfall wird nach der Sammlung durch die Sammelfahrzeuge des A.R.T. direkt zu einer Umschlags- oder Verwertungsanlage im maximalen Umkreis von 15 km im das Entsorgungs- und Verwertungszentrum Mertesdorf (1. Variante) verbracht. In einer 2. Variante können die Bioabfälle in die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten flüssigkeitsdichten Abrollbehälter direkt im Entsorgungs- und Verwertungszentrum Mertesdorf übernommen und zur Aufbereitungs-/Verwertungsanlage verbracht werden.
Der Vertrag kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen mit Umschlag im EVZ Sehlem
Sehlem
Bei den zu verwertenden 1.000-2.000 Mg/a Bioabfall handelt es sich um den im Rahmen der Bioabfallsammlung in dem Landkreis Bernkastel-Wittlich gesammelten Bioabfall. Der Bioabfall wird nach der Sammlung durch die Sammelfahrzeuge direkt zur Umschlaganlage im Entsorgungs- und Verwertungszentrum Sehlem verbracht. Dort sind die Bioabfälle vom Auftragnehmer zu übernehmen und zur Aufbereitungs-/Verwertungsanlage zu verbringen.
Der Auftrag kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen mit Umschlag in Bitburg
Bitburg
Bei den zu verwertenden 1.000-2.000 Mg/a Bioabfall handelt es sich um den im Rahmen der Bioabfallsammlung im Eifelkreis Bitburg-Prüm gesammelten Bioabfall. Der Bioabfall wird nach der Sammlung durch die Sammelfahrzeuge direkt zu einer Umschlags- oder Verwertungsanlage im maximalen Umkreis von zehn Kilometer Luftlinie um die Trierer Str. 1 in Bitburg verbracht.
Der Vertrag kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen mit Umschlag im EVZ Walsdorf
Walsdorf
Bei den zu verwertenden 3.000-4.500 Mg/a Bioabfall handelt es sich um den im Rahmen der Bioabfallsammlung in dem Landkreis Vulkaneifel gesammelten Bioabfall. Der Bioabfall wird nach der Sammlung durch die Sammelfahrzeuge direkt zur Umschlaganlage im Entsorgungs- und Verwertungszentrum Walsdorf verbracht. Dort sind die Bioabfälle vom Auftragnehmer zu übernehmen und zur Aufbereitungs-/Verwertungsanlage zu verbringen. Vom Auftragnehmer sind Kippsattelauflieger oder Abrollcontainern entsprechend zur Verfügung zu stellen.
Der Vertrag kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB
-Eigenerklärung zum Landestariftreuegesetz
-Eigenerklärung zum Arbeitnehmerentsendegesetz
-Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket RUS
-Urkalkulation
-Versicherungsnachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000 €
-Bankbürgschaft muss durch den Auftragnehmer bis vier Wochen nach Beauftragung beim Auftraggeber hinterlegt werden
für Los 1: 31.000 €
für Los 2: 12.000 €
für Los 3: 12.000 €
für Los 4: 24.000 €
-Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den Jahren 2020 und 2022 für jedes der einzelnen Geschäftsjahre
-Vorlage eines aktuell gültigen EfbV-Zertifikates der Verwertungsanlage
-Erklärung über die Anlagenverfügbarkeit zur Verwertung des Bioabfalles
-Inhaltliche Beschreibung zur Leistungserbringung
-unwiderruflicher Nutzungsnachweis für die angebotene Umschlags- und Verwertungsanlage
-falls notwendig, ist der Anspruch auf eine Notifizierung nachzuweisen (bei Nutzung von Anlagen außerhalb Deutschland)
Abschnitt IV: Verfahren
Trier
Es sind keine Personen zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 05.09.2023 einzureichen.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Zur Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der
Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.