Stadt Neustadt an der Weinstraße - Bahnhofsvorplatz inkl. ZOB Referenznummer der Bekanntmachung: 180, Ac - 141/2023-240

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neustadt an der Weinstraße
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauverwaltung
E-Mail:
Telefon: +49 6321-855-1297
Fax: +49 6321-855-1219
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.eu/ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-189b5431073-19efef35f620e1a8
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.auftragsboerse.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Neustadt an der Weinstraße - Bahnhofsvorplatz inkl. ZOB

Referenznummer der Bekanntmachung: 180, Ac - 141/2023-240
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45233120 Straßenbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Stadt Neustadt an der Weinstraße - Bahnhofsvorplatz inkl. ZOB

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45247110 Kanalbauarbeiten
45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bahnhofsvorplatz, Hauptbahnhof in 67433 Neustadt an der Weinstraße

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die vorliegende Leistungsbeschreibung bezieht sich auf die Umgestaltung des

Bahnhofsvorplatzes mit integriertem ZOB in Neustadt an der Weinstraße im Süden vonRheinland-Pfalz.

Die Stadt Neustadt hat ca. 53.000 Einwohner und bildet mit dem benachbarten Haßloch ein Mittelzentrum im vorderpfälzischen Raum. Die Stadt ist ein wichtiger Schul-, Arbeits- und Verwaltungsstandort und ebenfalls Einkaufs- und Touristenstadt. Der Bahnhof mit den Freiflächen ist ein bedeutender Knotenpunkt für den regionalen ÖPNV im Schienen- und Busverkehr.

Die ausgeschriebenen Arbeiten sind abschnittsweise zu realisieren. Für den Bauablauf wurdenim Vorfeld vier Baufelder definiert (Pläne: 16.4 Bauablaufplanung).

Das Baufeld hat eine Bearbeitungsfläche von insgesamt 8.500qm.

In Baufeld 1 mit einer Bearbeitungsfläche von rund 1.725qm beginnen im November 2023 die Abbruch- und Rückbauarbeiten der vorhandenen Beläge, Entwässerungseinrichtungen und Einbauten. Nach Fertigstellung aller Leistungen folgt Baufeld 2 im östlichen Bereich mit insgesamt rund 1.300qm Bearbeitungsfläche. Der Parkplatz der DB muss während der Maßnahme jederzeit andienbar sein,

so dass Baufeld 2 in drei Unterabschnitte untergliedert wurde. Baufeld 3 ist der mittlere Bereich und eigentliche Vorplatz mit einer Fläche von ca. 4.360qm.

Den Abschluss bildet Baufeld 4 mit einer Grundfläche von ca. 1.060qm.

Die ausgeschriebenen Arbeiten stehen in engem Zusammenhang

mit dem Hotelneubau und müssen zeitlich an die Vorleistungen des Hochbaus angepasst werden.

Die Pflanzarbeiten (im Wesentlichen Baumpflanzungen) werden in der Bearbeitungsphase der jeweiligen Bauabschnitte ausgeführt. Dadurch bedingt starten und enden die Leistungen der Fertigstellungspflege zeitversetzt.

Die Fertigstellungspflege wird jeweils über den Zeitraum von 12 Monaten beauftragt. Die Fertigstellungspflege beginnt unmittelbar nach der Pflanzung. Eine Entwicklungspflege ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/11/2023
Ende: 28/11/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister oder in der Handwerksrolle nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, indem er ansässig ist. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.

2. Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind.

Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungoder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.

Im Falle von Bietergemeinschaften sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärungen gemäß Ziffer 1 bis 2 mit dem Angebot einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblatts 124 Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.

2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice (Versicherungsschein). Hat der Bieter eine Kopie der Versicherungspolice im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass die Versicherung auch bei Betätigung des Bieters als Mitglied einer Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft eintritt..

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1.: Der Netto-Jahresumsatz (Gesamtumsatz) des Bieters muss im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens netto EUR 7,5 Mio. EUR pro Geschäftsjahr betragen.

Bei einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze aller Bietergemeinschaftsmitglieder addiert.

zu 2.: Die Haftpflichtversicherung muss Mindest-Deckungssummen je Schadensfall wie folgt aufweisen:

- für Personenschäden: 5.000.000,00 EUR

- für Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,00 EUR

Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens jeweils das zweifache der vorstehend je Versicherungsfall genannten Mindestversicherungssummen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 2 von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zu Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen erreichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärungen zur Referenz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen im Bereich Bau von Verkehrsanlagen nach Ziffer 3 der Anlage 08 zur Eignung. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis nach Ziffer 3 der Anlage 08 zur Eignung oder durch eine vom Bieter selbsterstellten Unterlage mit entsprechenden Angaben gemäß Ziffer 3 der Anlage 08 zur Eignung erbracht werden. Hat der Bieter passende Referenzbescheinigungen im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichten Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.

2. Eigenerklärung zu persönlichen Referenzen im Bereich Bau von Verkehrsanlagen des vom Bieter im Auftragsfall eingesetzten "Projektleiters" gem. Ziffer 4 der Anlage 08 zur Eignung. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise nach Ziffer 4 der Anlage 08 zur Eignung oder durch eine vom Bieter selbst erstellten Unterlage mit entsprechenden Angaben gemäß Ziffer 4 der Anlage 08 zur Eignung erbracht werden.

3. Eigenerklärungen zur Referenz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen im Bereich Bau einer Betonfahrbahn nach Ziffer 5 der Anlage 08 zur Eignung. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis nach Ziffer 5 der Anlage 08 zur Eignung oder durch eine vom Bieter selbsterstellten Unterlage mit entsprechenden Angaben gemäß Ziffer 5 der Anlage 08 zur Eignung erbracht werden. Hat der Bieter passende Referenzbescheinigungen im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichten Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.

4. Eigenerklärung zu persönlichen Referenzen im Bereich Bau einer Betonfahrbahn des vom Bieter im Auftragsfall eingesetzten "Projektleiters" gem. Ziffer 6 der Anlage 08 zur Eignung. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise nach Ziffer 6 der Anlage 08 zur Eignung oder durch eine vom Bieter selbst erstellten Unterlage mit entsprechenden Angaben gemäß Ziffer 6 der Anlage 08 zur Eignung erbracht werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1. und 2.: Referenz, die im Zusammenhang mit dem Bau einer Verkehrsanlage steht, eine innerstädtische Baumaßnahme darstellt und im Zusammnehang mit ÖPNV-Anlagen steht. Zudem darf die Maßnahme nicht länger als 10 Jahre zurück liegen (Refrenzleistung darf nicht vor dem 31.12.2012 abgeschlossen worden sein) und ein Bauvolumen von min. 2,5 Mio EURO umfassen. Die Krieterien müssen kumulativ erfüllt sein.

zu 3. und 4.: Referenz, die im Zusammenhang mit dem Bau einer Betonfahrbahn steht und welche nicht länger als 10 Jahren zurück liegt (Referenzleistung darf nicht vor dem 31.12.2022 abgeschlossen worden sein).

Allgemein: Gewertet werden auch laufende Referenzen mit einem Fertigungsanteil von mindestens 50 Prozent.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/09/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/09/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter oder Bevollmächtigte sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Bei der Abgabe eines Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.

Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind.

2. Der Ausschreibungsteilnehmer muss sich selbst auf der digitalen Vergabeplattform durch regelmäßige Einsichtnahme in den Nachrichtenbereich des AI Bietercockpits über aktuelle Nachrichten zum Vergabeverfahren wie z. B. die etwaige Beantwortung von Bieterfragen, Anpassungen der Vergabeunterlagen sowie mögliche Terminänderungen informiert halten. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.

§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/08/2023

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