Restmüllentsorgung 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: AZV-1/23

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel
Postanschrift: An der L 117
Ort: Ochtendung
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56299
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.azv-rme.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Restmüllentsorgung 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: AZV-1/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Übernahme und Entsorgung von Restabfall für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel ab 01.08.2023

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 4 230 996.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90512000 Transport von Haushaltsabfällen
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
90513100 Hausmüllbeseitigung
90513200 Beseitigung von kommunalem Müll
90513300 Verbrennung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Hauptort der Ausführung:

Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel An der L 117 56299 Ochtendung

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übernahme und Entsorgung von Restabfall für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel in einem

Umfang von 7.000 Mg +/- 20% pro Jahr. Die vertragsgegenständlichen Abfälle sind auf dem Gelände des

Auftragsgebers in Ochtendung zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Näheres

ergibt sich aus den Vergabeunterlagen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag zweimal spätestens 3 Monate vor Laufzeitende jeweils um ein Jahr verlängern.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 095-294355
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 8
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 230 996.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM689M

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 613116-2113
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 613116-2113
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist

jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung

in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden

entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen

zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen

Vergabevorschriften,die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der

Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis

zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der

Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 613116-2113
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/08/2023

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