Feuerwehr Neustadt an der Weinstraße - Beschaffung eines Teleskopgelenkmastfahrzeugs TGM Referenznummer der Bekanntmachung: 180, Gd - 142/2023-140
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauverwaltung
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.eu/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehr Neustadt an der Weinstraße - Beschaffung eines Teleskopgelenkmastfahrzeugs TGM
Feuerwehr Neustadt an der Weinstraße - Beschaffung eines Teleskopgelenkmastfahrzeugs TGM nach DIN 14502
Fahrgestell und Aufbau
Neustadt an der Weinstraße
Im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung wird für die Feuerwehr Neustadt an der Weinstraße ein Teleskopgelenkmastfahrzeug TGM beschafft. Neben der Standardbeladung soll das neue Fahrzeug mit zusätzlichen, den örtlichen Gegebenheiten angepassten Geräten, ausgestattet werden.
Mit Los 1a und 1b werden das Fahrgestell und der Aufbau zusammen ausgeschrieben.
Angaben von Optionen bei einzelnen Punkten des LV zulässig.
Beladung
Im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung wird für die Feuerwehr Neustadt an der Weinstraße ein Teleskopgelnkmastfahrzeug TGM beschafft. Neben der Standardbeladung soll das neue Fahrzeug mit zusätzlichen, den örtlichen Gegebenheiten angepassten Geräten, ausgestattet werden.
Mit Los 2 wird die Beladung ausgeschrieben.
Angaben von Optionen bei einzelnen Punkten des LV zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber und Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind,entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst in einer Eigenerklärung zur Eignung möglich.
Los 1a&1b: Es sind Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten Jahren über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge zu benennen. Es wird empfohlen das beigefügte Formblatt zu verwenden. Ansonsten sind mindestens die dort genannten Angaben zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Los 1a und 1b:Es sind Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten Jahren über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge zu benennen. Es wird empfohlen das beigefügte Formblatt zu verwenden. Ansonsten sind mindestens die dort genannten Angaben zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreugesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Unklarheiten bitten wir nicht zu spekulieren. Nutzen Sie das Mittel der Bieteranfrage!
Bieteranfragen bitte ausschließlich über die eVergabeplattform stellen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Ort: Mainz
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/