Rückbau Rathaus-Center Ludwigshafen am Rhein, Schadstoffsanierung Rathauscenter Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 / 154
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Walzmühlstraße 65
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Postanschrift: Jaegerstraße 1
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückbau Rathaus-Center Ludwigshafen am Rhein, Schadstoffsanierung Rathauscenter
Planung und Ausführung der Entrümpelung und Schadstoffsanierung incl. aller Fassaden (ohne Hochhaus) des gesamten Gebäudes.Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planung und Ausführung der Entrümpelung, Entkernung(inkl.haustechn.Anlagen).
Die Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbh (BPG) plant als Kommunale Gesellschaft der
Stadt Ludwigshafen am Rhein den Rückbau des Rathaus-Center. Der Rückbau soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein, da
dies eine unmittelbare Voraussetzung für den danach erfolgenden Rück- und Neubau der Hochstraße (B44) ist.
Der Gebäudekomplex besteht aus einem mehrstöckigen Einkaufszentrum und einem Hochhaus mit 17 Etagen sowie einem
mehrgeschossigen, integrierten Parkhaus. Das Parkhaus ist mit der naheliegenden Bundesstraße B44 verbunden, welche zum Teil auch oberhalb des nördlichen Flügels der Mall verläuft. Weiterhin verlaufen mehrere Bahnstrecken in Baufeld und unterhalb der Rathaus-Center, in dem sich auch eine Haltestelle befindet. Die Gleisanlagen sind zu schützen und während des Rückbaues in aktiver Nutzung.
Baujahr: 1977 bis 1979 Gebäudehöhe Turm: ca. 68 m über dem Gelände Gebäudehöhen Center: ca. 13 m über Gelände
Kellergeschoss: bei ca. - 4,60 m Umbauter Raum: ca. 315.000 cbm Innen-, tragende Wände: Mauerwerk, Stahlbeton, Stb-Stützen Außenfassade: vorgehängte Fassade, Pfosten Riegel Konstruktion Dächer: Flachdächer, extensiv begrünt und begehbar Grundwasserspiegel: Gemäß Geoportal Rheinland-Pfalz i.M. 4,88m unter GOF
Los 1 Bereiche 2 und 3 (nicht förderfähig)
Ludwigshafen am Rhein
Planung und Ausführung der Entrümpelung und Schadstoffsanierung incl. aller Fassaden (ohne Hochhaus) des gesamten Gebäudes
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planung und Ausführung der Entrümpelung, Entkernung, (inkl.
haustechnische Anlagen) und Schadstoffsanierung inkl. aller Fassaden (ohne Elementfassade 3.OG bis Dach des
Hochhauses), welche keine interdisziplinären Schnittstellen mit dem mineralischen Rückbau beinhalten, sondern im
Vorfeld des mineralischen Rückbaus durchgeführt werden können. Dementsprechend wird der Ausbau der Schadstoffe, die erst in Verbindung mit dem mineralischen Abbruch erreicht werden können (z. B. Gebäudetrennfugen) durch den AN mineralischer Abbruch geleistet - sie sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung als Vorbereitung
für den folgenden mineralischen Rückbau des Rathaus-Center Ludwigshafen.
Im Vorfeld wurden bereits vorgezogene Maßnahmen durchgeführt, welche u. a. die Entrümpelung und Schadstoffsanierung in Teilbereichen (Büroflächen und Technikgeschoss) des Turmgebäudes auf den Geschossen des 3. OG bis Dach beinhalteten, sowie weitere Kleinmaßnahmen.
Teile der Maßnahmen werden durch Fördermittel finanziert (Los 2). Eine Fördermittelzusage wird bis 31.03.2024 erwartet.
Ziel ist die Vergabe des Gesamtauftrages (Los 1 & Los 2). Deshalb wird sowohl in der Angebotserstellung als auch in der Zuschlagswertung jeweils die Gesamtleistung betrachtet.
Da die Finanzierung mit obiger Erläuterung jedoch noch nicht vollständig gesichert ist, wird für Los 2 ein Haushaltsvorbehalt ausgesprochen, der dem AG ein Wahlrecht zum Abruf des Los 2 bis zum 31.03.2024 einräumt. Sollten die Leistungen bis zu diesem Zeitpunkt aus Finanzierungsgründen nicht abgerufen werden, entfallen sie aus dem Auftragsvolumen, ohne dass dem AN hierdurch Ansprüche entstehen.
Die vorliegende Ausschreibung ist als zweistufiger öffentlicher Teilnahmewettbewerb ausgelegt.
Die Eignungs- und Wertungsmatrix liegt als Anlage dem EFB-Blatt 227 der Ausschreibung bei.
Details siehe Punkt "Einzureichende Unterlagen". Grundsätzlich werden nur vollständig eingereichte Bewerbungen bzw. Angebote zugelassen. Der AG behält sich vor, Unterlagen nachzufordern. Ein Rechtsanspruch des Bewerbers/ Bieters besteht hierauf ausdrücklich nicht.
Stufe 1 - Bewerbung & Eignungsprüfung
In der ersten Stufe bewirbt sich der interessierte Teilnehmer mit den unter "Mit der Bewerbung einzureichenden Unterlagen" beschriebenen Dokumenten.In diesem Schritt werden die Eignungskriterien für die Qualifikation des Teilnehmers abgefragt. Nicht vorgelegte Dokumente werden nicht nachgefordert und auch nicht nachträglich anerkannt. Sofern die Eignung durch die vorgelegten Dokumente nicht in der geforderten Form nachgewiesen werden kann, scheidet der Teilnehmer aus dem Verfahren aus. Nach positiv erfolgter Eignungsprüfung werden die Bewerber der Eignungsränge 1-5 aufgefordert, ein Angebot gem. den vorliegenden Vertragsinhalten und Anforderungen zu unterbreiten. Sofern mehr als 5 Bewerber die Plätze 1-5 besetzen sollten, entscheidet ab dem Platz, wo mehr als in der Summe 5 Bewerber platziert sind, das Los innerhalb der Platzierung über die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Es werden maximal 5 Bewerber für die Stufe 2 zugelassen.
Stufe 2 - Angebotsphase
Die gemäß Stufe 1 ausgewählten Bewerber erhalten eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Sämtliche einzureichende Unterlagen und Wertungskriterien für alle Phasen können den Beschaffungsunterlagen entnommen werden.
Vor Angebotsabgabe hat der Bieter einen Ortstermin mit dem Auftraggeber durchzuführen. Der Ortstermin dient allein der Besichtigung. Die Besichtigungen sind auf den Zeitraum vom 14.09.23 bis 20.09.23 festgelegt. Für den Besichtigungstermin ist eine Dauer von 0,5 Stunde angesetzt. Der genaue Termin ist vom Bieter mit dem Auftraggeber über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I. 3. dieser Auftragsbekanntmachung abzustimmen. Sollten sich aus der Besichtigung für den Bieter Fragen ergeben, sind diese im Nachgang zur Ortsbesichtigung über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I. 3. dieser Auftragsbekanntmachung einzureichen. Im Zuge des Ortstermins werden vom Auftraggeber keine Fragen beantwortet.
Los 2 Bereich 1 (förderfähig)
Ludwigshafen am Rhein
Planung und Ausführung der Entrümpelung und Schadstoffsanierung incl. aller Fassaden (ohne Hochhaus) des gesamten Gebäudes
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planung und Ausführung der Entrümpelung, Entkernung, (inkl.
haustechnische Anlagen) und Schadstoffsanierung inkl. aller Fassaden (ohne Elementfassade 3.OG bis Dach des
Hochhauses), welche keine interdisziplinären Schnittstellen mit dem mineralischen Rückbau beinhalten, sondern im
Vorfeld des mineralischen Rückbaus durchgeführt werden können. Dementsprechend wird der Ausbau der Schadstoffe, die erst in Verbindung mit dem mineralischen Abbruch erreicht werden können (z. B. Gebäudetrennfugen) durch den AN mineralischer Abbruch geleistet - sie sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung als Vorbereitung
für den folgenden mineralischen Rückbau des Rathaus-Center Ludwigshafen.
Im Vorfeld wurden bereits vorgezogene Maßnahmen durchgeführt, welche u. a. die Entrümpelung und Schadstoffsanierung in Teilbereichen (Büroflächen und Technikgeschoss) des Turmgebäudes auf den Geschossen des 3. OG bis Dach beinhalteten, sowie weitere Kleinmaßnahmen.
Teile der Maßnahmen werden durch Fördermittel finanziert (Los 2). Eine Fördermittelzusage wird bis 31.03.2024 erwartet.
Ziel ist die Vergabe des Gesamtauftrages (Los 1 & Los 2). Deshalb wird sowohl in der Angebotserstellung als auch in der Zuschlagswertung jeweils die Gesamtleistung betrachtet.
Da die Finanzierung mit obiger Erläuterung jedoch noch nicht vollständig gesichert ist, wird für Los 2 ein Haushaltsvorbehalt ausgesprochen, der dem AG ein Wahlrecht zum Abruf des Los 2 bis zum 31.03.2024 einräumt. Sollten die Leistungen bis zu diesem Zeitpunkt aus Finanzierungsgründen nicht abgerufen werden, entfallen sie aus dem Auftragsvolumen, ohne dass dem AN hierdurch Ansprüche entstehen.
Die vorliegende Ausschreibung ist als zweistufiger öffentlicher Teilnahmewettbewerb ausgelegt.
Die Eignungs- und Wertungsmatrix liegt als Anlage dem EFB-Blatt 227 der Ausschreibung bei.
Details siehe Punkt "Einzureichende Unterlagen". Grundsätzlich werden nur vollständig eingereichte Bewerbungen bzw. Angebote zugelassen. Der AG behält sich vor, Unterlagen nachzufordern. Ein Rechtsanspruch des Bewerbers/ Bieters besteht hierauf ausdrücklich nicht.
Stufe 1 - Bewerbung & Eignungsprüfung
In der ersten Stufe bewirbt sich der interessierte Teilnehmer mit den unter "Mit der Bewerbung einzureichenden Unterlagen" beschriebenen Dokumenten.In diesem Schritt werden die Eignungskriterien für die Qualifikation des Teilnehmers abgefragt. Nicht vorgelegte Dokumente werden nicht nachgefordert und auch nicht nachträglich anerkannt. Sofern die Eignung durch die vorgelegten Dokumente nicht in der geforderten Form nachgewiesen werden kann, scheidet der Teilnehmer aus dem Verfahren aus. Nach positiv erfolgter Eignungsprüfung werden die Bewerber der Eignungsränge 1-5 aufgefordert, ein Angebot gem. den vorliegenden Vertragsinhalten und Anforderungen zu unterbreiten. Sofern mehr als 5 Bewerber die Plätze 1-5 besetzen sollten, entscheidet ab dem Platz, wo mehr als in der Summe 5 Bewerber platziert sind, das Los innerhalb der Platzierung über die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Es werden maximal 5 Bewerber für die Stufe 2 zugelassen.
Stufe 2 - Angebotsphase
Die gemäß Stufe 1 ausgewählten Bewerber erhalten eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Sämtliche einzureichende Unterlagen und Wertungskriterien für alle Phasen können den Beschaffungsunterlagen entnommen werden.
Vor Angebotsabgabe hat der Bieter einen Ortstermin mit dem Auftraggeber durchzuführen. Der Ortstermin dient allein der Besichtigung. Die Besichtigungen sind auf den Zeitraum vom 14.09.23 bis 20.09.23 festgelegt. Für den Besichtigungstermin ist eine Dauer von 0,5 Stunde angesetzt. Der genaue Termin ist vom Bieter mit dem Auftraggeber über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I. 3. dieser Auftragsbekanntmachung abzustimmen. Sollten sich aus der Besichtigung für den Bieter Fragen ergeben, sind diese im Nachgang zur Ortsbesichtigung über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I. 3. dieser Auftragsbekanntmachung einzureichen. Im Zuge des Ortstermins werden vom Auftraggeber keine Fragen beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister oder in der Handwerksrolle nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, indem er ansässig ist. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise mittels Einreichung des Formblattes 124 Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV A) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
2. Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise mittels Einreichung des Formblattes 124 Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A bis D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Falle von Bietergemeinschaften sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärungen gemäß Ziffer 1 bis 2 mit dem Angebot einzureichen.
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
- Nettojahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gesamtumsatz)
Die Vergabestelle fordert als Mindestanforderung:
- einen durchschnittlichen Jahresmindestnettoumsatz (Gesamtumsatz) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von 1,5 Mio. EUR
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Unterauftragnehmereinsatzes/einer Eignungsleihe ist die Summe der beteiligten Unternehmen in den jeweiligen Leistungsbereichen entscheidend.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
a) Referenzprojekte in den letzten drei Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
b) Eignung und Qualifikation
a) Unternehmens-Referenzen
Eigenerklärung mit Angabe von vergleichbaren Referenzen, die in den letzten 5 Jahren erbracht worden sind (gewertet werden auch noch laufende Referenzen mit seit mind. 6 Monaten begonnener Tätigkeit).
Geforderte Mindestanforderung:
Der Bewerber muss über mindestens eine vergleichbare Referenz im Bereich Schadstoffsanierung (oder vergleichbar) verfügen, die in den letzten 5 Jahren erbracht worden ist (gewertet werden auch noch laufende Referenzen mit seit mind. 6 Monaten begonnener Tätigkeit)
b) Eignung und Qualifikation
Der Bewerber muß über alle einschlägigen und für die Auftragserteilung notwendigen technischen Ausstattungen und beruflichen Qualifikationen verfügen.
Der Bewerber muß über ein nachvollziehbares Qualitätssicherungssystem verfügen, das im Auftragsgespräch erläutert wird.
Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Damit sich Streitigkeiten während der Vertragsdurchführung nicht störend auf den Bauablauf auswirken, verpflichten sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer vertraglich zur Durchführung eines Adjudikationsverfahrens nach den Regeln der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Verfahrensordnung Adjudikation (VOA). Das Verfahren dient zur vorläufigen verbindlichen Klärung von Konflikten. Der Auftraggeber hat zur Begründung eines einheitlichen Dispute Adjudication Board (DAB) für das Bauvorhaben einen Vertrag mit Herrn Prof. Stefan Leupertz (Jurist) und Herrn Prof. Dr.-Ing. Dirk Reister (Ingenieur) abgeschlossen (DAB Vertrag). Beide Adjudikatoren sind bundesweit hoch angesehene Vertreter ihrer Disziplin und verfügen über (auch gemeinsame) einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der Adjudikation bei Großprojekten. Sie sind vertraglich zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Objektivität verpflichtet. Der Auftraggeber ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des DAB-Vertrags erstmals in Kontakt mit den benannten Adjudikatoren getreten. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seines Angebots ausdrücklich mit dem vorgesehenen Adjudikationsverfahren einverstanden.
b) Im Auftragsfall gilt: Zur Vorlage von Plänen und Bauunterlagen sowie für den sonstigen Datenaustausch (insbesondere Rechnungen) wird die CDE-Plattform Project Networld genutzt, die vom Auftraggeber bereitgestellt wird. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber hierzu die erforderlichen Zugangsdaten sowie eine Einweisung.
c) Bei der Abgabe eines Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Jaegerstraße 1
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 621-5042060
Fax: +49 621-5043778