Gebäudereinigung Verwaltungsgebäude "Rudolf-Diesel-Straße", Landkreis Neuwied
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelm-Leuschner-Str. 9
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2631/803482
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-neuwied.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Verwaltungsgebäude "Rudolf-Diesel-Straße", Landkreis Neuwied
Gebäudereinigungsdienstleistung Verwaltungsgebäude Rudolf-Diesel-Straße 10, 56564 Neuwied
Rudolf-Diesel-Straße 10, 56564 Neuwied
Unterhaltsreinigung von einem Verwaltungsgebäude
Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr
Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmen wird als Handwerksbetrieb geführt
- Ein Meisterbrief oder Gesellenbrief des Reinigungshandwerks oder ein anderer vergleichbarer Nachweis der
Fachkunde liegt vor
- Der / die Bewerber / Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten
Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
Eine entsprechende Erklärung ist auszufüllen.
- Bescheinigung des Finanzamtes über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Bescheinigung der Krankenkasse, bei der die größte Zahl der Versicherungspflichten Mitarbeiter versichert ist,
über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Unfallversicherung
- Bescheinigung der Minijobzentrale über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge für geringfügig
Beschäftigte (muss nur vorgelegt werden, wenn der Einsatz solcher Kräfte vorgesehen ist).
- Angaben aus Formblatt 124 (siehe Auftragsunterlagen)
- Versicherung in ausreichender Höhe
- Unternehmen wird als Handwerksbetrieb geführt
- Ein Meisterbrief oder Gesellenbrief des Reinigungshandwerks oder ein anderer vergleichbarer Nachweis der
Fachkunde liegt vor
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang
gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige
Bieterinformationen (= „BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über
diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese Bin
herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -
abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich
elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben.
2. Mit Angebotsabgabe wird u.a. die Abgabe folgender Nachweise/Erklärungen gefordert, die in den jeweiligen
Bewerbungsbedingungen noch einmal aufgelistet sind und für die z. T. Formblätter enthalten sind:
- Angaben zum Bieter
- bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft,
- Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
- Eigenerklärungen des Bieters zum LTTG
- Eigenerklärung bezgl. unternehmerischer Beziehungen zu Russland
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen
3. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz gibt auch Auskunft über Rechtsschutzmöglichkeiten. Ergänzend wird
darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden.
Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.