Neubau Feuerwehr Ahrweiler, Planungsleistung Tragwerksplanung Gebäude inkl. Gründung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-09-04_1H0007TWP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 80
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2641/9058203
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ag-bnaw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehr Ahrweiler, Planungsleistung Tragwerksplanung Gebäude inkl. Gründung
Im Rahmen des Wiederaufbaus möchte der Auftraggeber die flutzerstörte Feuerwehr in Ahrweiler an einer anderen Stelle als Ersatzneubau mit 11 Stellplätzen für Feuerwehrfahrzeuge wiederherstellen. Dabei sollen aktuelle Erkenntnisse der Hochwasservorsorge durch eine aufgeständerte Bauweise berücksichtigt werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die
Planungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI 2021, LPH 1-6. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Bad Neuenahr-Ahrweiler
s.o. II.1.4
bis zum Abschluss der Leistungsphase 6
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von drei Bewerbern nach folgenden Kriterien:
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.1) Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Gemittelter Umsatz netto Planungsleistungen Tragwerksplanung LPH 1-6 § 51 HOAI 2021 der letzten 3 Kalenderjahre ):
- > 1.000.000,00 € - 1.250.000,00 € 1 Punkt
- > 1.250.000,00 € - 1.500.000,00 € 2 Punkte
- > 1.500.000,00 € - 1.750.000,00 € 3 Punkte
- > 2.000.000,00 € 5 Punkte
1.2) Anzahl leistungsbereite Ingenieure (leistungsbereite Ingenieure im Mittel im Bereich Tragwerksplanung der letzten 3 Kalenderjahre) :
- 10 bis 12 Ingenieure 1 Punkt
- 13 bis 15 Ingenieure 2 Punkte
- 16 bis 18 Ingenieure 3 Punkte
- ab 19 Ingenieure 5 Punkte
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1) Qualifikation des ausführenden Projektleiters (Berufserfahrung des Projektleiters):
- 10 bis 13 Jahre 1 Punkt
- 14 bis 16 Jahre 2 Punkte
- über 17 Jahre 3 Punkte
2.2/2.3/2.4) Referenzen der letzten 10 Kalenderjahre (Büro und/ oder Projektleiter): Für jede Referenz können nach folgender Verteilung Punkte erreicht werden:
Art der Baumaßnahme:
- Sonstige 0 Punkte
- Erweiterung 2 Punkte
- Neubau 4 Punkte
Honorarzone:
- Honorarzone I 0 Punkte
- Honorarzone II 2 Punkte
- Honorarzone III (oder höher) 4 Punkte
Abgeschlossene Leistungsphase:
- Je abgeschlossene Leistungsphase 2 Punkte
Baukosten netto Summe KG300+400:
- > 4 - 5,5 Mio. 1 Punkt
- > 5,5 - 7 Mio. 2 Punkte
- > 7 Mio. 3 Punkte
Vergleichbare Aufgabenstellung:
- Hochwasserangepasstes Bauen 4 Punkte
- Öffentlicher Auftraggeber 2 Punkte
Zur zweiten Stufe zugelassen werden die drei Bewerber mit den meisten Punkten. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als drei Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe 1. Nach Abschluss einer Beauftragungsstufe kann der Bauherr nachfolgende Beauftragungsstufen ganz oder teilweise durch schriftliche Erklärung dem Tragwerksplaner gegenüber in Auftrag geben. Geht diese Erklärung dem Tragwerksplaner spätestens drei Monate nach Abschluss der vorherigen Beauftragungsstufe zu, ist der Tragwerksplaner zur Erbringung der Leistungen der vom Bauherrn abgerufenen Leistungen der nachfolgenden Beauftragungsstufen verpflichtet.
Entschließt der Bauherr sich nach Abschluss einer Beauftragungsstufe, weitere Beauftragungsstufen ganz oder teilweise zu realisieren, hat der Tragwerksplaner einen Anspruch darauf, mit diesen Leistungen beauftragt zu werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn Gründe vorliegen, die, wäre der Tragwerksplaner bereits in dem entsprechenden Umfang beauftragt, den Bauherr zur fristlosen Vertragskündigung berechtigen würden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate (soweit einschlägig)
B) Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV (oder gleichwertig)
C) Nachweis der Vorlageberechtigung für Standsicherheitsnachweise nach § 66 LBauO RLP (oder gleichwertig)
A) Gesamtumsätze pro Jahr in den letzten 3 Kalenderjahren.
B) Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Planungsleistungen Tragwerksplanung LPH 1-6) pro Jahr in den letzten drei Kalenderjahren.
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderung zu B): Der Jahresmindestumsatz pro Kalenderjahr beträgt 1.000.000,00 € (netto).
Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von exakt 3 Voll-Referenzen über die Lph. 1 – 6 der Tragwerksplanung der letzten 10 Kalenderjahre, die auch anhand von Teil-Referenzen nachgewiesen werden können, falls Projekte nicht immer vollständig über Lph. 1 - 6 erbracht wurden.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Ort des Projekts, b) Zeitpunkt der Auftragserteilung c) Art und Nutzung des Gebäudes, d) Art der Baumaßnahme (Neubau/Erweiterung/Sonstige), e) Honorarzone, f) Leistungsstand (abgeschlossene Leistungsphasen), g) Ausführung in Arbeitsgemeinschaft/mit Nachunternehmern (Angabe eigener Leistungsteil), h) Baukosten netto (KG 300, 400 netto), i) Vergleichbare Aufgabenstellungen (Öffentlicher Auftraggeber, Hochwasserangepasstes Bauen), l) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
B) Anzahl der Führungskräfte, Architekten und Ingenieure einschließlich freier Mitarbeiter sowie sonstige Mitarbeiter im Unternehmen sowie leistungsbereite Ingenieure im Bereich Tragwerksplanung in den letzten 3 Kalenderjahren und heute.
C) Es ist der für die Leistungserbringung zuständige Projektleiter und dessen Berufserfahrung anzugeben sowie einen Lebenslauf beizufügen.
D) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
Mindestanforderungen zu A): Es werden nur Referenzen der letzten 10 Kalenderjahre mit Baukosten (KG 300 und 400) über 4 Mio. € netto oder höher berücksichtigt. Wenn ein Unternehmen weniger als drei Referenzprojekte angibt, führt dies zum Ausschluss.
Mindestanforderung zu B): Es müssen mind. 10 Ingenieure leistungsbereit im Bereich Tragwerksplanung sein (Inhaber, Angestellte, Subunternehmer); Nachweis der Eignungsleihe durch Formular Eigenerklärung, unter Namensangabe.
Mindestanforderung zu C): Der zuständige Projektleiter muss mindestens 10 Geschäftsjahre Berufserfahrung vorweisen.
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV.
Eine für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person muss über die Berechtigung für Standsicherheitsnachweise nach § 66 LBauO RLP (oder gleichwertig) verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o.g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-16-2234
Fax: +49 6131-16-2113
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).