23D0170 -Bekanntmachung vergebener Auftrag - Amtsgericht Germersheim Brandschutz und barrierefreier Zugang, Fachplanung Technische Ausrüstung (Elektrotechnik KG 440, 450 und 480) Referenznummer der Bekanntmachung: 23D0170
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untertorplatz 1
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LBB NL Koblenz, Zentrale Vergabestelle FbT, Hofstraße 257a, 56077 Koblenz
E-Mail:
Telefon: +49 2619701-0
Fax: +49 2619701-444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
23D0170 -Bekanntmachung vergebener Auftrag - Amtsgericht Germersheim Brandschutz und barrierefreier Zugang, Fachplanung Technische Ausrüstung (Elektrotechnik KG 440, 450 und 480)
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Die Leistungen des AN umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021, LPH 2,3,5,6,8 sowie Teile der LPH 7 und 9, ergänzt durch "besondere Leistungen":
- Erfüllen der Anforderungen für nachhaltiges Bauen BNB Silber
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen
Bearbeiten BNB-Anforderungen: Zielvereinbarung Silberstandard (ohne Zertifizierung) gem. Leitfaden Nachhaltiges Bauen.
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Zunächst werden nur Leistungen zur Erstellung der HU-Bau (LPH 2-4) beauftragt. Es ist beabsichtigt die weiteren Leistungen nach Genehmigung der Unterlage stufenweise zu beauftragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen sowie der besonderen Leistungen besteht nicht.
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Germersheim
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(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
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Das Amtsgericht Germersheim liegt in der Innenstadt von Germersheim. Die Gerichtsräume befinden sich aktuell in zwei mittlerweile miteinander verbundenen historischen Gebäudeteilen, welche in den Jahren 1853-1865 entstanden. Um den Dienstbetrieb auch in Zukunft gewährleisten zu können, sind umfängliche Maßnahmen notwendig, wie z.B. die durchgängige barrierefreie Erschließung durch Schaffung eines neuen Eingangs incl. Pforte, der Anbau eines Treppenhauses mit Aufzug, allgemeine Ertüchtigung des Brandschutzes und die Verbesserung der Statik der Holzbalkendecken.
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Die Energetische Optimierung und die Anforderungen des Nachhaltigen Bauens unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sind umzusetzen.
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Da die Grundstücksgröße nur sehr geringe Ausweichmöglichkeiten auf eigenem Gelände zulässt, ist eine Interimslösung notwendig. Diese ist im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu ermitteln. Nach Entscheidung zur geeignetsten Variante ist weiterhin beabsichtigt, die Planungsleistungen der Interimslösung zu beauftragen. In diesem Zuge werden ebenso die Entwicklung der Ablaufplanung sowie die Mitwirkung der kompletten Umsetzung beauftragt.
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BGF (Bestandsgebäude + Anbau Treppenhaus): ca. 2.160 m² Prüfung folgt.
Geschätzte Baukosten (brutto): 2.600.000 EUR (KG 300), 1.200.000 EUR (KG 400).
Termine: Start 09/2023, HU-Bau 05/2024, Bauausführ. 09/"25-03/"28, Übergabe 04/2028
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Der Auftrag umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021, für das Gebäude des Amtsgerichtes in Germersheim.
Bei dem Gebäude ist die Technische Ausrüstung der Starkstromanlage, der Kommunikations- und informationstechnischen Anlagen rückzubauen und zu erneuern. Weiterhin sind die Technischen Anlagen mit einer Gebäudeautomation und Medientechnik zu erweitern. Der Standard KfW55 ist zu erreichen.
Das Gebäude ist mit einer Photovoltaik Anlage auszustatten, sowie soweit anzupassen, dass die Leitlinie für Elektromobilität in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz erfüllt wird.
Die Anforderungen für nachhaltiges Bauen BNB silber sind zu erfüllen.
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Weiterhin sind folgende besondere Leistungen zu erbringen:
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a) Mitwirken beim Erstellen eines Energiekonzepts in der Leistungsphase 2. Das Konzept beinhaltet insbesondere die ausführliche Prüfung alternativer Energieversorgungssysteme sowie den Einsatz regenerativer Energien bei gleichzeitiger Prüfung der Wirtschaftlichkeit
b) Fortschreiben des Konzeptes in den Leistungsphasen 2 bis 5
c) Fortschreiben des vorgenannten Konzepts an den realisierten Zustand des Gebäudes in der Leistungsphase 8
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a) Mitwirken beim Erstellen eines Lüftungskonzepts in der Leistungsphase 2/3.
Das Konzept enthält den Nachweis der erforderlichen oder angestrebten Luftwechsel bezogen auf die Abmessung und Belegrate der Aufenthaltsräume sowie der entsprechenden Nutzungszeiten - unabhängig von der gewählten Lüftungsart (freie und/oder mechanische Belüftung) unter Berücksichtigung der Aspekte der thermischen Behaglichkeit.
b) Fortschreiben des Konzepts an den realisierten Zustand des Gebäudes in der Leistungsphase 8
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Mitwirken beim Erstellen eines Mess- und Monitoringkonzepts in der Leistungsstufe 1.
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Mitwirken bei der Erstellung eines Nutzerhandbuchs mit allgemeinverständlich aufbereiteten Informationen für die gebäudenutzenden Personen in der Leistungsphase 8, u.a. hinsichtlich:
- Abstimmung mit federführendem Ersteller des Handbuchs zu Art und Umfang der zu liefernden Unterlagen und Integration in das Nutzerhandbuch
- einer Beschreibung der wesentlichen Konzepte des Gebäudes einschl. Erläuterung der technischen Zusammenhänge
- Nutzungs- und Bedienungshinweisen zu den wesentlichen Bauteilen und Komponenten im Einflussbereich des Nutzers
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Empfehlungen und Erklärungen für nachhaltiges Nutzen und Betreiben des Gebäudes unter Berücksichtigung des realisierten technischen Konzepts und unter den im Leitfaden Nachhaltiges Bauen Teil C Abschnitt 3.2.8 aufgeführten Aspekten der Nachhaltigkeit.
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Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen (LPH) nach § 34 HOAI gliedern sich wie folgt:
Leistungsstufe 1 (LPH 2, 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9).
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Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphase 2. Es ist beabsichtigt die weiteren o.g. Leistungen stufenweise zu beauftragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen sowie der besonderen Leistungen besteht nicht.
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Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
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Zu Ziffer II.2.7) Laufzeit des Vertrags:
Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf Mängelbeseitigung gem. § 13 Abs. 4 VOB/B
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Angaben zur Verhandlung:
Der AG behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag auf Grundlage der mit dem Honorarangebot eingereichten Präsentationen zu vergeben, ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
23D0170 - Amtsgericht Germersheim Brandschutz und barrierefreier Zugang, Fachplanung Technische Ausrüstung (Elektrotechnik KG 440, 450 und 480) gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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1).Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BGen sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
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Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
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Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
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2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) www.vergabe.rlp.de einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Teilnahmeanträge" hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP www.vergabe.rlp.de zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
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6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP www.vergabe.rlp.de.
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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYL5S
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162-234
Fax: +49 6131162-113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
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Ziffer VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.
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