Planungsleistungen zum Vorhaben „Kanalsanierung in Stahlofen“ (Kanalsanierung in der Ortsdurchfahrt zu einem Trennsystem inkl. neuer Wasserleitungen und einem Regenrückhaltebecken)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2632/98985-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-montabaur.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zum Vorhaben „Kanalsanierung in Stahlofen“ (Kanalsanierung in der Ortsdurchfahrt zu einem Trennsystem inkl. neuer Wasserleitungen und einem Regenrückhaltebecken)
Die Verbandsgemeinde Montabaur beabsichtigt, das Kanalnetz in Stahlhofen zu sanieren. Dabei ist eine vollständige Kanalerneuerung im Bereich der Ringstraße und Brunnenstraße durch die Ortslage in Stahlhofen geplant, bei der der vorhandene Mischwasserkanal durch ein Trennsystem ersetzt werden soll. In allen zu öffnenden Bereichen soll ebenfalls die Wasserleitung erneuert werden. Um eine Entflechtung der Entwässerung zu realisieren, sollen alle an den neu errichteten Mischwasser- sowie Regenwasseranal angrenzenden Grundstücke die Möglichkeit auf zwei Hausanschlüsse erhalten. Ebenso soll der Neubau eines Regenrückhaltebeckens im Süd-Östlichen Bereich der Ortschaft (s. Anlage „221111_Stahlhofen_Plan Variante 6“ grün hervorgehobener Bereich) geplant werden. Die genaue Lage richtet sich nach der nötigen Dimensionierung, die für ein 20-jähriges Regenereignis ausgelegt sein muss. Als Grundlage dient die Vorplanung, welche der Ausschreibung beigefügt ist und auch die Statistischen Angaben zum Kanalnetz enthält (s. Anlage „221111_Stahlhofen_Vorplanung“).
Es wurde beschlossen, den alten Dorfbrunnen, in der Biegung der Brunnenstraße, mit in den neu zu errichtenden Regenwasserkanal zu entwässern. Außerdem soll der Regenwasserkanal von der Ringstraße bis an die Kreuzung Kirchstraße/ Flachsbruch erweitert wer-den, da das Außengebiet im Nord-Westen bereits teilweise über einen vorhandenen Graben (DN 500) an dieser Stelle entwässert wird (s. Anlage „221111_Stahlhofen_Plan Variante 6“ blaue Ellipsen).Planung der Kanalsanierung soll für das Leistungsbild § 43 HOAI – Ingenieurbauwerke vergeben werden.
Gegenstand der Vergabe sind damit Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 – 9. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind (soweit erforderlich) die Leistungsphasen 4 - 6 und 8 - 9.
Die Verbandsgemeinde Montabaur beabsichtigt, das Kanalnetz in Stahlhofen zu sanieren. Dabei ist eine vollständige Kanalerneuerung im Bereich der Ringstraße und Brunnenstraße durch die Ortslage in Stahlhofen geplant, bei der der vorhandene Mischwasserkanal durch ein Trennsystem ersetzt werden soll. In allen zu öffnenden Bereichen soll ebenfalls die Wasserleitung erneuert werden. Um eine Entflechtung der Entwässerung zu realisieren, sollen alle an den neu errichteten Mischwasser- sowie Regenwasseranal angrenzenden Grundstücke die Möglichkeit auf zwei Hausanschlüsse erhalten. Ebenso soll der Neubau eines Regenrückhaltebeckens im Süd-Östlichen Bereich der Ortschaft (s. Anlage „221111_Stahlhofen_Plan Variante 6“ grün hervorgehobener Bereich) geplant werden. Die genaue Lage richtet sich nach der nötigen Dimensionierung, die für ein 20-jähriges Regenereignis ausgelegt sein muss. Als Grundlage dient die Vorplanung, welche der Ausschreibung beigefügt ist und auch die Statistischen Angaben zum Kanalnetz enthält (s. Anlage „221111_Stahlhofen_Vorplanung“).
Es wurde beschlossen, den alten Dorfbrunnen, in der Biegung der Brunnenstraße, mit in den neu zu errichtenden Regenwasserkanal zu entwässern. Außerdem soll der Regenwasserkanal von der Ringstraße bis an die Kreuzung Kirchstraße/ Flachsbruch erweitert wer-den, da das Außengebiet im Nord-Westen bereits teilweise über einen vorhandenen Graben (DN 500) an dieser Stelle entwässert wird (s. Anlage „221111_Stahlhofen_Plan Variante 6“ blaue Ellipsen).Planung der Kanalsanierung soll für das Leistungsbild § 43 HOAI – Ingenieurbauwerke vergeben werden.
Gegenstand der Vergabe sind damit Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 – 9. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind (soweit erforderlich) die Leistungsphasen 4 - 6 und 8 - 9.
Die Auftraggeberin wird höchstens drei geeignete Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren einladen bzw. zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Gehen Teilnahmeanträge von mehr als drei geeigneten Bewerbern ein, erfolgt die Auswahl dieser Bewerber auf Grundlage der eingereichten Referenzen, wobei den Referenzen, die alle Mindestanforderungen erfüllen, besondere Bedeutung zukommt. Ausgewählt werden die drei Bewerber, die auf Grundlage der Referenzen nach der Wertung der Auftraggeberin über die beste Erfahrung verfügen, um den Auftrag in der besten Qualität ausführen zu können.
Die Auswahl erfolgt dabei konkret auf Grundlage der in dem Teilnahmeantrag angegebenen Unternehmensreferenzen unter Ausübung des der Auftraggeberin zustehenden Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Entscheidend ist dabei der Grad der Vergleichbarkeit der angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Anforderungen aus dieser Ausschreibung – d.h. inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren oder ggf. sogar noch anspruchsvolleren Aufgabenstellungen vorweisen kann. Positiv im Rahmen der Auswahlentscheidung wirkt sich u.a. aus, inwieweit der Bewerber in der Vergangenheit Maßnahmen betreffend Kanalsanierung in ähnlicher Verlege-Tiefe sowie mit ähnlicher Dimensionierung (z.B. Leitungslänge) geplant und ausgeführt hat. Daher sollen entsprechende Angaben zu den Unternehmensreferenzen in dem Teilnahmeantrag gemacht werden.
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind (soweit erforderlich) die Leistungsphasen 4 - 6 und 8 - 9. Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den Ingenieursverträgen sowie den übrigen Vergabeunterlagen.
Zu II.2.7): Die genaue Laufzeit des Vertrags wird sich aus dem Vertrag ergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auftraggeberin prüft, ob bei dem Bewerber die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbewerber sowie alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Vordruck Teilnahmeantrag. Besteht im Niederlassungsstaat des Bewerbers keine Verpflichtung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist im gleichen Vordruck zu erklären, dass der Beruf gleichwohl in erlaubter Weise ausgeübt wird.
Ferner muss der Bewerber wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem Auftrag zu erfüllen, für das der Teilnahmeantrag abgegeben wird. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Vordruck Teilnahmeantrag die Gesamtumsätze der letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahre (2020 – 2022) in Euro ohne USt. sowie Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 – 2022) aus dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags in Euro ohne USt. anzugeben. Außerdem muss der Bewerber zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechterhalten. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
Personenschäden - 1.500.000 EUR
Sach- und Vermögensschäden: 1.500.000 EUR
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen. Die Versicherung muss eine unbegrenzte Nachhaftungsfrist aufweisen. Zum Nachweis des Vorliegens der genannten Anforderung hat der Bewerber:
In dem Vordruck Teilnahmeantrag zu erklären, dass er über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe verfügt und entsprechende Nachweise nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorlegt.
Sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung über eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt, muss er in dem Vor-druck Teilnahmeantrag erklären, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
In dem Vordruck Teilnahmeantrag sind Angaben zu den Gesamtsätzen des Unternehmens sowie zu den Umsätzen aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten aus den letzten drei Jahren (2020 – 2022) zu machen.
Eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass der Bewerber über die erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch) aus dem Auftrag oder den Aufträgen ordnungsgemäß nachzukommen. Diese Eigenerklärung ist ebenfalls in dem Vordruck Teilnahmeantrag zu leisten.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Vordruck Teilnahmeantrag Erklärungen zu Referenzen einzureichen. Einzureichen sind mindestens zwei geeignete Unternehmensreferenzen über mit dem Auftrag vergleichbare Leistungen, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die aus-geschriebenen Leistungen auch nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen. Die Referenzen müssen sich auf Kanalsanierung beziehen. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden. Die Referenzen sind als Eigenerklärung mit dem Vordruck Teilnahmeantrag einzureichen. Des Weiteren haben Bewerber/Bieter in dem Vordruck Teilnahmeantrag die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Architekten/Ingenieure) und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2020 – 2022) anzugeben.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie gemäß § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 19 MiLoG gibt der Bewerber Eigenerklärungen mit der Abgabe des Teilnahmeantrags ab. Diese Erklärungen sind in den Vordruck Teilnahmeantrag integriert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Eignung Dritte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bewerbers vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bewerber selbst zu erstellenden Dokument mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bewerber selbst zu erstellender Unterlagen nachzuweisen. Dies gilt ebenso für Mitglieder von Bietergemeinschaften oder für die Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen.Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist zulässig. Alle Mitglieder der Bewerberge-meinschaft sind mit vollständigen Adressangaben auf dem Vordruck Bewerbergemein-schaft zu nennen. Ferner ist auf diesem verbindlich von allen Mitgliedern jeweils zu erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaften (und später der Bieter- bzw. Arbeits-gemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung). Wenn in den Vergabeunterlagen von „Bewerbern“ oder „Bietern“ gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend auch für Bewerber- und Bietergemeinschaften. Der Vordruck Eignung Dritte ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. beabsichtigen Unterauftragsvergabe betroffenen Teile des Auftrags unter Verwendung des Vordrucks Unterauftragnehmer nach Art und Umfang zu benennen. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jeden Unterauftragnehmer, der eingesetzt werden soll, gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck „Eignung Dritte“ zu verwenden. Allerdings reicht hier die Einreichung auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung aus. Eine Einreichung bereits mit dem Teilnahmeantrag ist jedoch sinnvoll.
Die die Teile des Auftrags, die der Bieter im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer sind bereits im Erstangebot zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind bis zum 22.08.2023 über das Vergabeportal einzureichen.
Postanschrift: Stiftstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Fax: +49 6131162234
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.