Lieferung eines Kanalreinigungsfahrzeugs Allrad Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-85-3100-EO
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willi-Hörter-Platz 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 09 - ZVS
E-Mail:
Telefon: +49 261-1290
Fax: +49 261-1291010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koblenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Kanalreinigungsfahrzeugs Allrad
Lieferung eines Kanalreinigungsfahrzeuges
Los 1 und Los 2
Fahrgestell Allrad
Eigenberieb Stadtentwässerung Kammertsweg 82 56070 Koblenz
Allrad 3-Achs Fahrgestell
Aufbau
Eigenberieb Stadtentwässerung Kammertsweg 82 56070 Koblenz
Fahrgestellaufbau
Saug-Druckspülaufbau zur Reinigung von Rohrleistungen, Becken und Pumpstationen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Rechtsform Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die geforderten Nachweisen sind von jedem Bieter der
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Eigenerklärung EU_Verordnung
- Mustererklärung nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG)
Innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch den
Auftraggeber muss in Koblenz ein Referenzfahrzeug vorgeführt
werden welches die Vorgaben der kompakten Bauweise mit den
vorgegebenen Antriebseinheiten, Entleerungskolben mit
Verriegelung und Steuerung, Auslegersystem,
LS-Hydraulikanlage, berührungsloser Schlauchlängenmessung konstanter und variabel einstellbarer
Spülschlauchgeschwindigkeitsregelanlage mit Angabe m/min,
automatischer Spüldatenerfassung, Datenspeicherung und
Übertragung in ein GIS vom fest verbauten Bedienstand am
Fahrzeug, Bedienung, Steuerung und Verkleidungskonzept
aufzeigt.
Wenn der Aufforderung nicht innerhalb der geforderten Frist
nachgekommen wird, kann das Angebot nicht gewertet werden
konstanter und variabel einstellbarer
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:
Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis
a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten
Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H.,
b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von
10 v. H.
berücksichtigt.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.
Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.
o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal
o Gewerbeanmeldung
o Handelsregisterauszug
o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen
Los 1: Fahrgestell
- erkennbare Zeichnung des Fahrerhaus / Radstand
- Angabe zu Leergewicht/Gesamt, Vorderachse u. Hinterachse
Zul. Gesamtgewicht/Gesamt / Vorderachse / Hinterachse
Techn. Gesamtgewicht/Gesamt / Vorderachse / Hinterachse
Aufbaugewicht/Nutzlast
Los 2:
- Zeichnung
Maßstab 1:20, Blattgröße min. DIN A1, beidseitig mit folgenden Punkten: Behälter, Behälterlagerung, Behälterdeckel mit Scharnier, Deckelzylinder und Verriegelung, Kippzylinder, Mannloch, Verkleidung, Schüttblende, Saugschlauchablage, Auslegersystem, Hochdruckschlauchhaspel mit Schlauchführung und Umlenkrollen, Spülschlauchantrieb, Pumpen mit Verrohrung, Filter, Übersaugsicherung, Schlammwasserablass, Schlauch- und Gerätekästen gemäß Vorgabe und die Blitzkennleuchten.
Zusätzlich ist eine Seitenansicht mit geöffnetem Behälterdeckel mit Maßangaben zu erstellen, sowie eine 3-D Zeichnung vom Ausleger-System mit allen in der Leistungsbeschreibung geforderten
Details.
- Antriebsplan:
Aus dem Antriebsplan müssen folgende Punkte und Kriterien mit Anordnung und Verlauf ersichtlich sein: Fahrgestell-Fahrzeugtyp, Motor-Typ, Hauptgetriebe-Typ, erforderliche Leistung (kW), max. Leistung (kW), max. Drehmoment (Nm), Nebenantriebstyp, Übersetzung des Nebenantriebs, Durchmesser des Nebenantriebsflansches, Drehrichtungen, Drehzahlen, Angaben der Vakuum-, Hochdruck-, und Hydraulikpumpe (Typenbezeichnung, Leistung (kW), Fördermenge, Druck und Drehmoment), Gelenkwellen, Neigungswinkel und Antriebsriemenscheiben mit Durchmesser und Anzahl der Keilriemen. Es sind die gültigen Richtlinien des Fahrgestell-Herstellers zwingend einzuhalten.
- Gewichtsbilanz / Achslastberechnungen
Angabe von Fahrgestell- und Aufbau-Typ mit erkennbarer Zeichnung.
Volumen: Wasser- und Schlammkammer
Berechnung der einzelnen Achslasten in kg mit prozentualer Angabe der Vorderachslast in den geforderten Beladungszuständen:
Leergewicht Fahrgestell + Aufbau(schwarz markiert)
Wasserkammer 100%(blau markiert)
Schlammkammer 100%(braun markiert)
- Referenzliste:
Der Bieter hat eine Referenzliste über die in den letzten 3 Jahren ausgelieferten Fahrzeuge min. 5 Stück, von vergleichbar ausgestatteten Saug- Druckspülaufbauten inkl. Ausleger und Haspelkonzept mit berührungsloser Schlauchlängenmessung, konstanter und variabel einstellbarer Spülschlauchgeschwindigkeitsregelanlage mit Angabe m/min,
automatischer Spüldatenerfassung, Datenspeicherung und Übertragung in ein GIS vom fest verbauten Bedienstand am Fahrzeug,
- Hydraulikanlage
Eine genaue Systembeschreibung mit detaillierten Fotos einer auf dem Fahrzeug verbauten Anlage.
- Elektrische Anlage: Eine genaue Systembeschreibung mit detaillierten Fotos der Visualisierung und dem Verlauf in der Haltung mit Darstellung: Kanal, Schacht, Schlauch und Spüldüse. Ein Protokoll mit Grafischer Auswertung als Muster über den Verlauf von Spül- und Einzugsgeschwindigkeit, HD-Pumpendruck, Spülstrahlleistungsdichte einer Spülstrecke über min. drei Haltungen.
- Bedienstellen
Die einzelnen schematischen Darstellungen mit den farblichen Schaltstellungen der verschiedenen Betriebs- und Steuerungszustände, für den Bereich Vakuum, Hochdruck, Aufbau,
Fahrgestell, Datenerfassung und Dokumentation sind als Foto beizufügen.
Eine genaue Systembeschreibung mit detaillierten Fotos der gesamten Bedienung mit Display, Funk- und Kabelfernbedienung (incl. Layout), Arbeitsprotokoll als Muster (Arbeitszeiten,
Reinigungsleistung und Umwelteffizienz).
Sicherheitsleistung (§18)
6.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und
fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Koblenz
Zentrale Vergabestelle
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
über
Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Angaben gemäß §8 SaubFahrzeugBeschG:
1.: 1
2:: 0
3.: 0
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHY4MR
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB hin.
Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland