Kopierpapier Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-032-EU-ABBES
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kopierpapier
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Kopierpapier in den Formaten DIN A3 und DIN A4 für die Jahre 2024 bis Mitte 2026 für alle BGHM-Standorten.
Neben Mainz sind auch alle anderen 27 BGHM Standorte in Deutschland mit Kopierpapier zu beliefern.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Kopierpapier in den Formaten DIN A3 und DIN A4 für die Jahre 2024 bis Mitte 2026 für alle BGHM-Standorten.
Als Vertragsbeginn ist der 01.01.2024 vorgesehen. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 30 Monate. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer zusätzlichen Kündigung bedarf, am 30.06.2026.
Das unverbindlich geschätzte Auftragsvolumen für beide DIN-Formate zusammen, liegt über die Gesamtlaufzeit von 30 Monaten bei ca. 28mio. Blatt. Das unter Punkt 1.2 (Leistngsverzeichnis) genannte Mengengerüst dient lediglich als Orientierung und als Grundlage für die Anbieter zur Erstellung eines Angebotes. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, die angegebenen Mengen als Mindestabnahme abzunehmen bzw. kann diese überschreiten.
Unabhängig von der tatsächlich ausgeübten Bestellmenge, werden die Bestellungen eine Summe von 400.000€/netto (Höchstwert) während der Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung nicht übersteigen.
Es erfolgt eine automatische vierteljährliche Preisanpassung der vom Auftragnehmer angegebenen Angebotspreise entsprechend der Preisentwicklung für die vom Statistischen Bundesamt (DESTATIS) ermittelte Gütergruppe.
Es erfolgt eine automatische vierteljährliche Anpassung der vom Auftragnehmer angege-benen Angebotspreise entsprechend der Preisentwicklung für die vom Statistischen Bundes-amt (DESTATIS) ermittelte Gütergruppe. Details siehe Dokument 04_Vertrag.
Als Referenz der Preisanpassung wird der vom Statistischen Bundesamt ermittelte monatliche Preisindex für „Papiere, weder bestrichen noch überzogen“ / GP 17124 bestimmt.
Die in der Preismatrix (Dokument 11a der Vergabeunterlagen) genannten Angebotspreise werden vierteljährlich entsprechend der Änderung des o.g. Index angeglichen. Erstmalig erfolgt eine Preisanpassung für Bestellungen im 2. Quartal 2024 (ab 01. April) mit dem Indexwert für Januar 2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- HRA-/HRB-Nummer bzw. Unternehmen, die weder im Berufs- noch
Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie
der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig
sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen
Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt (Umsatzsteuer- ID)
(Dok. 05 Angebotsformblatt).
- Formblatt Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB 124, Dokument 06
- Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre sind anzugeben im Formblatt "Eignung", Dokument 07 der Vergabeunterlagen
- Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB, Formblatt "Eigenerklärung", Dokument 06
- Für Unterauftragnehmer gelten die gestellten Anforderungen zu den Eignungskriterien im Falle der Eignungsleihe und/oder sofern die
Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit nach §§ 45,46 VgV mittels Unterauftragnehmer erbracht werden entsprechend. Die Auftraggeberin behält
sich vor, diese im Rahmen der Angebotswertung anzufordern.
- Bietergemeinschaften werden als Einzelbieter behandelt.
- Nachweis FSC-Recycled oder blauer Engel für das angebotene Papier
- Nachweis der DIN EN ISO 9001 des Papierherstellers
- Nachweis der DIN EN ISO 14001 oder EMAS-Zertifikat des Papierherstellers
- Technisches Datenblatt des angebotenen Papiers
- Musterbögen (5 Stk.) DIN A4, 80 g/m²
- Der Weißegrad
nach ISO 2470 beträgt durchschnittlich mindestens 88%,
nach ISO 11475 beträgt mindestens 112% CIE
Abweichung nach unten (minus) höchstens 2,5%, Abweichung nach oben unbegrenzt.
- Das Papier weist eine Opazität von mindestens 92% auf.
- Die Dicke (ISO 534) beträgt mind. 104 µm. Eine Abweichung nach unten ist nicht zulässig.
- Die Oberflächenbeschaffenheit des Papiers ist matt.
Der Bieter sichert die kostenfreie Lieferung und Teststellung von 10.000 Blatt Kopierpapier des Typs DIN A4, 80 g/m² zu Testzwecken vor Vertragsschluss zu.
Ein voraussichtlich 10-tägiger Test erfolgt auf den im Hause der Auftraggeberin zur Verfügung stehenden Druckern, Multifunktionsgeräten und Falz- Kuvertiermaschinen.
Wird die Laufeigenschaft des Papieres während des Tests negativ beurteilt, so wird der Bieter über dieses Ergebnis informiert und der nächstplatzierte Bieter wird aufgefordert, 10.000 Blatt des angebotenen Testpapiers kostenfrei zu liefern, so dass auch hier eine Teststellung erfolgen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Mainz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der
Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag
ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der
öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine
Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die
Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf zehn Kalendertage
verkürzt.
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der
Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die
Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38
Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35
Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um 5 Tage
verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt
der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich
seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder
Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des
Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines
Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines
Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie
den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des
wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.