Rahmenvertrag technische Betreuung und Weiterentwicklung/Erstellung von Webseiten und Software Referenznummer der Bekanntmachung: Port Sol 19 GmbH - EU 9/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lortzingstraße 2
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.portsol19.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag technische Betreuung und Weiterentwicklung/Erstellung von Webseiten und Software
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Pflege- und Entwicklungsleistungen für Webseiten/Anwendungen in einer Java-Entwicklungsumgebung. Hierzu wird in diesem Vergabeverfahren ein Rahmenvertrag ausgeschrieben, unter dem der Auftraggeber dann nach Zuschlagserteilung Leistungsabrufe in Form von Einzelaufträgen erteilen wird.
Port Sol 19 GmbH Lortzingstraße 2 55127 Mainz
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Pflege- und Entwicklungsleistungen für Webseiten/Anwendungen in einer Java-Entwicklungsumgebung. Hierzu wird in diesem Vergabeverfahren ein Rahmenvertrag ausgeschrieben, unter dem der Auftraggeber dann nach Zuschlagserteilung Leistungsabrufe in Form von Einzelaufträgen erteilen wird.
Vertragsbeginn des Rahmenvertrages ist der 23. November 2023. Die Dauer des Rahmenvertrages beträgt zwei Jahre. Während des Rahmenvertrages erteilte Einzelaufträge sind auch nach Ablauf des Rahmvertrages durch den Auftragnehmer zu den Bedingungen des Rahmenvertrages bis zur vollständigen Leistungserbringung unter dem jeweiligen Einzelauftrag zu Ende zu bringen.
Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
E-1.1 - Eigenerklärung der Bietergemeinschaft (nur für Bietergemeinschaften)
E-1.2 - Unternehmensbeschreibung
E-1.3 - Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
E-1.4 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB, 22 LkSG
E-1.5 - Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Dritten (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
E-1.6 - Verpflichtungserklärung des Dritten für den Fall der Eignungsleihe (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
E-1.5 - Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Dritten (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
E-1.6 - Verpflichtungserklärung des Dritten für den Fall der Eignungsleihe (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
E-1.7 - Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (nicht älter als 6 Monate)
E-1.8 - Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 4 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall)
E-1.9 - Drei Referenzen für in Bezug auf den Auftragsgegenstand (Bearbeitung/Entwicklung von Webseiten unter Verwendung von Software in Java-Entwicklungsumgebung) seit 2020 durchgeführte Aufträge (Umfang des Auftrags mindestens 100 PT Entwicklungsleistungen). Im Rahmen der Aufträge müssen die Rollen Softwarearchitekt, Entwickler und Tester abgedeckt worden sein.
E-1.10 - Zwei Referenzen für seit 2020 für öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB durchgeführte Aufträge (Umfang des Auftrags mindestens 100 PT Entwicklungsleistungen) zur Bearbeitung/Entwicklung von Webseiten
E.1-11 - Mindestens eine der Referenzen aus E.1-10 muss einen Bezug zum Online-Zugangsgesetz haben (z.B. Anbindung an öffentliche Nutzerkonten)
E.1-12 - Eine (1) Referenz für seit 2020 für öffentliche Auftraggeber (im Sinne des § 99 GWB) aus dem Bereich der gesetzlichen Sozialversicherungen durchgeführte Aufträge (Umfang des Auftrags mindestens 100 PT Entwicklungsleistungen) zur Bearbeitung/Entwicklung von Webseiten
E-1.13 - Eigenerklärung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz
E-1.14 - Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
E-1.15 - Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
E-1.16 - Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U6745
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.