Helmut-Kohl-Allee (B44) - Hauptbauleistung Westbrücke - Vergabepaket 09 Westteil Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 / 171
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Walzmühlstraße 65
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Postanschrift: Jaegerstraße 1
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Helmut-Kohl-Allee (B44) - Hauptbauleistung Westbrücke - Vergabepaket 09 Westteil
Bauleistungen zur Herstellung der Westbrücke über den Güterbahnhof und die überregionalen Gleise am Hauptbahnhof Ludwigshafen, sowie die Auffahrtsrampe und die Verkehrsanlagen
Ludwigshafen am Rhein
Die Westbrücke ist Teil der Gesamtmaßnahme Helmut Kohl Allee. Die Gesamtmaßnahme Helmut Kohl Allee (HKA) soll die bestehende B44 vom der Autobahn A 650 (Bereich Ziegeleiweg) bis zum Widerlager Bereich der Rheinquerung (Kurt Schumacher Brücke) ersetzen. Im Rahmen dieser Beauftragung soll der Ingenieurbau der Westbrücke inklusive dem direkt anschließenden Straßenbau hergestellt werden.
Der erforderliche Ingenieurbau der Westbrücke erstreckt von der B44 (Bereich "Ziegeleiweg") über den Güter- und Hauptbahnhof Ludwigshafen und über der Lorientallee bis zur Kreuzung Heinigstraße/Pasadenaallee. Der Ingenieurbau besteht hauptsächlich aus dem Bauwerk 532, welches die eigentliche Westbrücke darstellt und den Bereich der Gleisanlagen der Deutschen Bahn überspannt.
Die Westbrücke besteht aus zwei 10-feldrigen Überbauten in Stahlverbundbauweise, die jeweils aus zwei verschweißten Stahlhohlkästen und Stahlbetonfahrbahnplatte hergestellt wird. Die Stützweiten liegen zwischen 30 m und 60 m. Die Stahlhohlkästen haben eine Höhe von ca. 2,1 m. Die Gesamtlänge des Brückenbauwerkes beträgt ca. 450 m.
Im westlichen Bereich der Westbrücke wird zu Beginn der Maßnahme das Widerlager hergestellt und die Vorbereitungen getroffen, um nach Fertigstellung der Westbrücke den Verkehr von der aktuell befahrenen B 44 auf die neue Westbrücke zu leiten. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehungen wird im Bereich Ziegeleiweg eine Behelfsumfahrung während der Maßnahme hergestellt und wieder teilweise zurückgebaut. Um zu Beginn das Widerlager herstellen zu können werden als erste Maßnahme Spundwände eingerammt damit im Nachgang die bestehenden Flügelwände rückgebaut werden können. Der Rückbau der Flügelwände in diesem Bereich ist aufgrund der Platzverhältnisse in diesem Bereich erforderlich um das Widerlager im Westen herstellen zu können.
Der östliche Bereich der Westbrücke endet mit dem Bau der Stützwände im Bereich der Pasadenaalle. Diese Stützwände ermöglichen dem zukünftigen Verkehr der B44 sich ebenerdig mit dem innerstädtischen Verkehr im Bereich der Kreuzung Heinigstraße/Pasadenaallee zu verbinden. Für den Bau der Stützwände im Bereich der Pasadenaallee müssen im Vorfeld die Geh- und Radwegunterführungen und eine dort vorhandene Stützwand zurückgebaut werden. Im Zuge der einzelnen Bauphasen im Bereich der Pasadenaallee sollen auch die entsprechenden Straßenbaumaßnahmen ausgeführt werden.
Zwischen Widerlager West und Widerlager Ost werden 18 Pfeiler hergestellt, welche sich hauptsächlich auf dem Gelände der Deutschen Bahn befinden. Sobald Widerlager und Pfeiler hergestellt sind werden sukzessive die Hohlkastenstahlträger auf Höhe gebracht um im Nachgang die Stahlverbundbrücke fertigstellen zu können.
a: Für die Baumaßnahme sind Fördermittel beantragt und notwendig. Fördermittelgeber sind Bund und Land. Bei der baulichen Umsetzung sind die Vorgaben und Auflagen aus den Fördermittelbescheiden zu beachten und zwingend einzuhalten.
b: Vor Angebotsabgabe hat der Bieter einen Ortstermin mit dem Auftraggeber durchzuführen. Der Ortstermin dient allein der Besichtigung. Als Besichtigungszeitraum ist der Monat September 2023 vorgesehen. Für den Besichtigungstermin selbst ist eine Dauer von 3,0 Stunden angesetzt. Der genaue Termin ist vom Bieter mit dem Auftraggeber über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I. 3. dieser Auftragsbekanntmachung abzustimmen. Sollten sich aus der Besichtigung für den Bieter Fragen ergeben, sind diese im Nachgang zur Ortsbesichtigung über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I. 3. dieser Auftragsbekanntmachung einzureichen. Im Zuge des Ortstermins werden vom Auftraggeber keine Fragen beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister oder in der Handwerksrolle nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, indem er ansässig ist. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 Eigenerklärung Eignung (Teil I. 2.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV A) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
2. Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 Eigenerklärung Eignung (Teil I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A bis D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Falle von Bietergemeinschaften sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärungen gemäß Ziffer 1 bis 2 mit dem Angebot einzureichen.
1. Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblatts 107 Eigenerklärung Eignung (Teil I.3) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV B 2a) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice (Versicherungsschein). Hat der Bieter eine Kopie der Versicherungspolice im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass die Versicherung auch bei Betätigung des Bieters als Mitglied einer Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft eintritt.
zu 1.: Der Netto-Jahresumsatz (Gesamtumsatz) des Bieters muss im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens netto EUR 25 Mio. EUR pro Geschäftsjahr und der Netto-Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich "Stahlbau" im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens netto EUR 15 Mio. EUR pro Geschäftsjahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze aller Bietergemeinschaftsmitglieder addiert.
zu 2.: Die Haftpflichtversicherung muss Mindest-Deckungssummen je Schadensfall wie folgt aufweisen:
- für Personenschäden: 5.000.000,00 EUR
- für Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,00 EUR
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens jeweils das zweifache der vorstehend je Versicherungsfall genannten Mindestversicherungssummen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 2 von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zu Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen erreichen.
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Eigenerklärungen des Bieters zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise mittels Einreichung des Fomblatts 107 Eigenerklärung Eignung (Teil I.4) ggf. nebst Anlage(n) oder durch eine vom Bieter selbsterstellten Unterlage mit entsprechenden Angaben gemäß Formblatt 107 Teil I.4 erbracht werden. Hat der Bieter passende Referenzbescheinigungen im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichten Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
2. Eigenerklärung zu persönlichen Referenzen im Bereich technische Bearbeitung von Brücken oder Ingenieurbauwerken zu dem vom Bieter im Auftragsfall eingesetzten "Leiter der technischen Bearbeitung". Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise mittels Einreichung des Formblatts 107 Eigenerklärung Eignung (Teil II.1) ggf. nebst Anlage(n) oder durch eine vom Bieter selbst erstellten Unterlage mit entsprechenden Angaben gemäß Formblatt 107 Teil II.1 erbracht werden.
3. Eigenerklärung zu persönlichen Referenzen im Bereich Herstellung von Brückenbauwerken oder Stahlverbundbrücken mit einem Bauvolumen von mindestens 20 Mio. EUR zu dem vom Bieter im Auftragsfall eingesetzten "Projektleiters". Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise mittels Einreichung des Formblatts 107 Eigenerklärung Eignung (Teil II.1) ggf. nebst Anlage(n) oder durch eine vom Bieter selbst erstellten Unterlage mit entsprechenden Angaben gemäß Formblatt 107 Teil II.1 erbracht werden.
4.Eigenerklärung zu persönlichen Referenzen im Bereich Herstellung von Brückenbauwerken oder Stahlverbundbrücken mit einem Bauvolumen von mindestens 20 Mio.EUR zu dem vom Bieter im Auftragsfall eingesetzten "stellvertretenden Projektleiters". Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise mittels Einreichung des Formblatts 107 Eigenerklärung Eignung (Teil II.1) ggf. nebst Anlage(n) oder durch eine vom Bieter selbst erstellten Unterlage mit entsprechenden Angaben gemäß Formblatt 107 Teil II.1 erbracht werden.
zu 1.): Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a: Die Referenzleistungen müssen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sein. Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die Referenzleistungen mindestens nachfolgende Kriterien betreffen: Herstellung von Brückenbauwerken oder Stahlverbundbrücken mit einem Bauvolumen von mindestens 20 Mio. EUR
b: Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 01.11.2013 abgeschlossen worden sein. Als Abschluss gilt der Zeitpunkt der rechtsgeschäftlichen Abnahme gemäß § 12 VOB/B. Ist die Referenzleistung noch nicht abgeschlossen, müssen mindestens 50 Prozent der beauftragten Leistung ausgeführt sein.
c: Es müssen vom Bieter mindestens zwei Referenzen eingereicht werden, die die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
zu 2.):
Der "Leiter der technischen Bearbeitung" muss zwei vergleichbare persönliche Referenzen über die technische Bearbeitung von Brücken oder Ingenieurbauwerken, die in den letzten 10 Jahren erbracht worden sind, benennen. Gewertet werden auch laufende Referenzen mit einem Fertigstellungsanteil von mindestens 50 Prozent).
zu 3.):
Der "Projektleiter" muss zwei vergleichbare persönliche Referenzen über die Herstellung von Brückenbauwerken oder Stahlverbundbrücken mit einem Bauvolumen von mindestens 20 Mio. EUR, die in den letzten 10 Jahren erbracht worden sind, benennen. Gewertet werden auch laufende Referenzen mit einem Fertigstellungsanteil von mindestens 50 Prozent).
zu 4.):
Der "stellvertretende Projektleiter" muss zwei vergleichbare persönliche Referenzen über die Herstellung von Brückenbauwerken oder Stahlverbundbrücken mit einem Bauvolumen von mindestens 20 Mio. EUR, die in den letzten 10 Jahren erbracht worden sind, benennen. Gewertet werden auch laufende Referenzen mit einem Fertigstellungsanteil von mindestens 50 Prozent).
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Ludwigshafen, Bereich Bauverwaltung SubmissionsstelleJaegerstraße 167059 Ludwigshafen
Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a: Damit sich Streitigkeiten während der Vertragsdurchführung nicht störend auf den Bauablauf auswirken, verpflichten sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer vertraglich zur Durchführung eines Adjudikationsverfahrens nach den Regeln der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Verfahrensordnung Adjudikation (VOA). Das Verfahren dient zur vorläufigen verbindlichen Klärung von Konflikten. Der Auftraggeber wird zur Begründung eines einheitlichen Dispute Adjudication Board (DAB) für das Bauvorhaben einen Vertrag mit Herrn Prof. Stefan Leupertz (Jurist) und Herrn Prof. Dr.-Ing. Dirk Reister (Ingenieur) abschließen (DAB Vertrag). Beide Adjudikatoren sind bundesweit hoch angesehene Vertreter ihrer Disziplin und verfügen über (auch gemeinsame) einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der Adjudikation bei Großprojekten. Sie sind vertraglich zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Objektivität verpflichtet. Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit dem Abschluss des DAB-Vertrags für das Bauvorhaben "Helmut-Kohl-Allee" erstmals in Kontakt mit den benannten Adjudikatoren treten. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seines Angebots ausdrücklich mit dem vorgesehenen Adjudikationsverfahren einverstanden.
b) Im Auftragsfall gilt: Zur Vorlage von Plänen und Bauunterlagen sowie für den sonstigen Datenaustausch (insbesondere Rechnungen) wird die CDE-Plattform Project Networld genutzt, die vom Auftraggeber bereitgestellt wird. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber hierzu die erforderlichen Zugangsdaten sowie eine Einweisung. Bei Auftragserteilung wird eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zwischen der BPG und dem AN (Nutzer) geschlossen.
c) Bei der Abgabe eines Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
d) Pläne, Gutachten und sonstige Anlagen, die beim Bieter verbleiben stehen den Bewerbern / Bietern aufgrund der Gesamtgröße von ca. 1,7 GB als Download zur Verfügung. Der entsprechende Link ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Postanschrift: Jaegerstraße 1
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland