Neubau 3-Fach-Sporthalle mit Lehrschwimmbecken und Zentralmensa - Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 1-8 gem. § 55 HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: SWB_03_TGA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neumarkt 1
Ort: Westerburg
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuer: Hille Tesch Architekten+Stadtplaner PartGmbB
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-westerburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 3-Fach-Sporthalle mit Lehrschwimmbecken und Zentralmensa - Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 1-8 gem. § 55 HOAI 2021
Das Planungsgrundstück liegt südöstlich des Stadtzentrums von Westerburg und ist Bestandteil eines vielfältig geprägten Schulstandorts. Die
Grundstücksgröße beträgt insgesamt ca. 11.988 qm.
Bestandteil der Planung sind eine Dreifach-Sporthalle, ein Lernschwimmbecken, eine Zentralmensa mit Lehrküche und eine Bibliothek auf dem
Grundstück der ehemaligen Hauptschule sowie Technik und Lagerbereiche.
Das Bauvorhaben gliedert sich in zwei Bauabschnitte. Das Raumprogramm von Bauabschnitt 1 umfasst ca. 2.600qm Nutzfläche. Bauabschnitt zwei umfasst weitere 1.400qm Nutzfläche.
Eine nachhaltige, wirtschaftliche Konstruktion sowie eine angemessene Ausformulierung der eingesetzten Materialien sollen umgesetzt werden.
Für dieses Projekt sollen nun im vorliegenden Verfahren die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 1-8 gem. § 55 HOAI 2021 Lph. 1-9 für das Gesamtprojekt vergeben werden.
Mit dem Bauvorhaben soll ein neuer Ort der Gemeinschaft entstehen, an welchem die durch die räumliche Nähe der benachbarten Schulen entstehenden Synergieeffekte möglichst umfangreich genutzt werden sollen.
Bauherr der Bildungseinrichtung ist die Verbandsgemeinde Westerburg gemeinsam mit dem KV Westerwaldkreis vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg.
Für die Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ und „Freianlagenplanung“ wurde bereits ein Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt.
Aktuell verhandelt die Stadt Kassel mit dem 1. Preisträger des Realisierungswettbewerbs mit dem Ziel einen Vertrag zu schließen. Der Siegerentwurf ist als Anlage den Verfahrensunterlagen beigefügt. Im vorliegenden Verfahren sollen nun die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 1-8 gem. § 55 HOAI 2021 vergeben werden.
Der Auftrag für die Fachplanung wird stufenweise erteilt. Die Beauftragung erfolgt zunächst nur für die erste Leistungsstufe. Im Rahmen der einzelnen Leistungsstufen hat der Auftragnehmer vorbehaltlich jeweils die aufgeführten Leistungen der jeweiligen Leistungsphasen zu erbringen, unabhängig davon, ob es sich bei diesen Leistungen im Sinne der Terminologie der HOAI 2021 um Grund-, besondere und projektspezifische Leistungen der jeweiligen Leistungsphasen handelt. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Erfüllung der haushaltsrechtlichen und ggf. förderrechtlichen Voraussetzungen die Fortsetzung der Planung und Durchführung des Projekts, den Auftrag stufenweise zu erweitern. Die jeweils weiteren Leistungsstufen werden entsprechend dem Projektfortschritt durch den Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Übertragung dieser Leistungen besteht nicht, ebenso kein wie auch immer gearteter Anspruch auf Vergütung und/oder Kostenerstattung für den Fall der ausbleibenden Anschlussbeauftragungen von weiteren Leistungsphasen.
Überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer weitere Leistungsstufen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen dieses
Vertrages gem. dem aktualisierten Terminplan auszuführen.
Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens sollen die Fachplanungsleistungen des Leistungsbilds Technische Ausrüstung ALG 1-8 gem. § 55 HOAI 2021 (Grundleistungen, besondere Leistungen sowie ggf. projektspezifische Leistungen gem. der
beigefügten Leistungsbeschreibung) Lph. 1-9 vergeben werden.
Der Auftrag kann entsprechend dem Planungs- und Baufortschritt verlängert werden.
III.1.1) bis III.1.3) genannten Kriterien erfolgt die Auswahl der Teilnehmer.
Die Teilnahmeanträge müssen elektronisch in Textform (§ 126b BGB) mit den Angaben und Erklärungen unter ausschließlicher Verwendung der zur
Verfügung gestellten Formulare bis zum Submissionstermin auf der Vergabeplattform eingegangen sein. Die postalische Abgabe von Teilnahmeanträgen in Papierform ist nicht zugelassen. Die Einreichung muss in einem üblichen Dateiformat (PDF) erfolgen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand den in der Eignungsmatrix (siehe Vergabeunterlagen) aufgeführten Kriterien und deren Gewichtung Unter den Teilnahmeanträgen, die
- die formalen Anforderungen erfüllen,
- die nicht nach §§ 123 u. 124 GWB ausgeschlossen worden sind und
- die nicht aufgrund wirtschaftlicher Verknüpfungen gemäß § 46 (2) VgV ausgeschlossen worden sind und
- alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wird eine begrenzte Anzahl von geeigneten Bewerbern ausgewählt, die zum
Verhandlungsverfahren eingeladen werden.
Die Art der Wertung und die Wichtung der einzelnen Eignungskriterien sind in den Bekanntmachungsunterlagen ersichtlich. Unter den zur Teilnahme
qualifizierten Bewerbungen werden die anhand der objektiven Eignungsmatrix bewerteten Bewerber mit der höchsten Punktzahl zu den
Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei Punktgleichheit behält sich der Auftraggeber vor, die Entscheidung unter punktgleichen Bewerbern durch
Losziehung zu treffen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung gem. den Vergabeunterlagen vorgesehen.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung: Der/die bevollmächtigte/-n Vertreter des federführenden Bewerbers ist/sind zur Führung der Berufsbezeichnung 'Ingenieur' eines ingenieurwissenschaftlichen Studiengangs berechtigt oder besitzt eine vergleichbare Qualifikation(z.B. Kammereintragung bei einer Ingenieurkammer) und ist berechtigt, Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ALG 1-8 zu erbringen. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis gemäß Richtlinie 2005/36/EG verfügt und einen entsprechenden Nachweis einreicht. Die Nachweise aller bevollmächtigten Vertreter des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft sind als Anlage beizufügen. Sie erfolgen i. d. R. durch eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Ingenieurskammer oder durch eine Kopie der letzten Beitragsrechnung.
- Eigenangaben zu Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB sowie wirtsch. Verknüpfungen nach § 46 (2)VgV (im Bewerberbogen).
- Eigenerklärung über Bestehen bzw. Abschließen einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit Versicherungssummen gem. Bekanntmachung (im Bewerberbogen)
- Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 (Bezug zu Russland) (gilt für alle Mitglieder eine Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmer)
- Eigenerklärung zur Tariftreue (LTTG-Erklärung) (gilt für alle Mitglieder eine Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmer)
- Bei juristischen Personen oder Partnerschaften o.ä. : Auszug aus dem Handelsregister oder Partnerschaftsregister zum Nachweis der Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters / der bevollmächtigten Vertreter
- Jahresumsatz: Benennung des Gesamtumsatzes des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021; EUR/netto) (Im Bewerberbogen).
- Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung über Bestehen bzw. Abschließung einer Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers bzw. der
Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall mit Versicherungssummen von 2,0 Mio. für Personenschäden sowie 1,5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherungssummen müssen jeweils mindestens dreimal jährlich zu Verfügung stehen. (im Bewerberbogen)
- Ein Mindestjahresumsatz von 250.000,00 EUR netto im Mittel der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) wird gefordert. Eine höhere Punktzahl kann mit einem höheren Umsatz erreicht werden (Wertung siehe Eignungsmatrix)
- Eigenerklärung über Bestehen bzw. Abschließung einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall, mit Versicherungssummen von 2,0 Mio. für
Personenschäden sowie 1,5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherungssummen müssen jeweils mindestens dreimal jährlich zu Verfügung stehen. (im Bewerberbogen)
- Technische Fachkräfte: Eine Eigenerklärung (im Bewerberbogen) über die aktuelle Anzahl an in Vollzeit beschäftigten Fachkräften wird gefordert.
- Unteraufträge / Eignungsleihe: Angaben zu Unteraufträgen und Eignungsleihen werden von den Bewerbern gefordert. Angaben hierzu im
Teilnahmeantrag mit Bestätigung des eignungsleihenden Unternehmens.
- Referenzen: Die Angabe von zwei fertiggestellten Referenzprojekten (Referenz A und B) ähnlicher Planungsanforderung und Komplexität wird in
Eigenerklärung gefordert (Bewerberbogen). Die Fertigstellung (Bezug der Objekte durch den Nutzer bzw. Abschluss Lph. 8) muss nach dem 31.12.2013
erfolgt sein. Die Projekte sind auf den vorgesehenen Referenzblättern darzustellen, welche Teil des Bewerberbogens sind. Zusätzlich müssen die Projekte jeweils auf einem Präsentationsblatt im Format DIN A3 quer dargestellt werden.
Bei den angegebenen Referenzprojekten sind folgende Angaben in dem entsprechenden Formularblättern gefordert:
- Projektbezeichnung, Ort
- Angaben zu Herstellungskosten KG 300+400
- Honorarzone nach HOAI - Bearbeitete Leistungsphasen gemäß HOAI
- Auftraggeber
- Monat / Jahr der Fertigstellung / Inbetriebnahme
- Art der Nutzung
Es erfolgt keine qualitative Wertung der Referenzen (Wertung siehe Eignungsmatrix).
- Technische Fachkräfte: Eine Mindestzahl von 3 technischen Fachkräften wird gefordert. Eine höhere Punktzahl kann mit mehr technischen Fachkräften erreicht werden (Wertung siehe Eignungsmatrix)
//Referenz A: Mindestanforderung: Neubau, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudes mit Planungsanforderungen gem. Einordnung entsprechend HZ III gem. HOAI und einer Bausumme von mindestens 3,0 Mio. Euro netto KGr 300+400, Erbringung der Leistungen Technische Gebäudeausrüstung ALG 1-6, 8 mind. LP 2-8 gem. HOAI durch den Bewerber. Eine höhere Punktzahl kann erzielt werden wenn das Referenzprojekt eine Bausumme von 4,0 Mio. bzw. 5,0 Mio. netto oder mehr aufweist. (Wertung siehe Eignungsmatrix).
Es kann eine höhere Punktzahl erreicht werden, wenn das Referenzprojekt durch einen öffentlichen Auftraggeber oder durch einen Auftraggeber mit
Anwendung des Vergaberechts beauftragt wurde. (Wertung siehe Eignungsmatrix).
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//Referenz B: Mindestanforderung: Neubau, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudes mit Planungsanforderungen gem. Einordnung entsprechend HZ III gem. HOAI und einer Bausumme von mindestens 1,0 Mio. Euro netto KGr 300+400, Erbringung der Leistungen Technische Gebäudeausrüstung ALG 1-6, 8 mind. LP 2-8 gem. HOAI durch den Bewerber.
Es kann eine höhere Punktzahl erreicht werden, wenn das Referenzprojekt durch einen öffentlichen Auftraggeber oder durch einen Auftraggeber mit
Anwendung des Vergaberechts beauftragt wurde. (Wertung siehe Eignungsmatrix). Des Weiteren kann eine höhere Punktzahl erzielt werden wenn das
Referenzprojekt aus dem Bereich Sporthallen, Hallenbauten, Hallenschwimmbädern oder Vergleichbares stammt. (Wertung siehe Eignungsmatrix).
Zur Teilnahme am Verfahren zugelassen sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaats die Anforderungen gem. III.1.1) erfüllen. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36 EG gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtige Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften haben bereits im Bewerbungsbogen einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird gemäß der VgV ein Verhandlungsverfahren mit den ausgewählten Bietern durchgeführt.
Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend auf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei auf der Vergabeplattform
zur Verfügung.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberinnen bzw. Bewerbern und der Auftraggeberin erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform
3. Fragen und Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
4. Die Teilnahmeanträge müssen elektronisch in Textform (§ 126b BGB) mit den Angaben und Erklärungen unter ausschließlicher Verwendung der zur
Verfügung gestellten Formularen fristgerecht über die Vergabeplattform eingegangen sein. Die ausgefüllten und signierten Erklärungen und Nachweise
sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131 / 16-2234
Fax: +49 6131 / 16-2113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Ort: siehe VI.4.1)
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB:
GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: siehe VI.4.1)
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/