Regionalmanagement LAG Westerwald-Sieg Referenznummer der Bekanntmachung: 1647-23-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Parkstraße 1
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57610
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2681812089
Fax: +49 2681813904
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalmanagement LAG Westerwald-Sieg
Die Region Westerwald-Sieg umfasst das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Altenkirchen, die Verbandsgemeinde Betzdorf, sowie die Verbandsgemeinden Hamm (Sieg), Wissen, Kirchen und Daaden-Herdorf. Diese sechs Verbandsgemeinden liegen im Landkreis Altenkirchen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftragsgegenstand ist das Regionalmanagement für die LEADER Region Westerwald-Sieg mit folgenden Leistungsbereichen:1. Prozessgestaltung2. Entwicklung und Umsetzung von Projekten3. Fördermittelmanagement4. ÖffentlichkeitsarbeitDie Einzelheiten zu den Punkten 1-4 ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.Zentrale Aufgabe des Regionalmanagements ist dabei die Unterstützung (möglicher) Projektträger*innen bei Projektanträgen und die Beratung zu Fördermöglichkeiten. Die persönliche Beratung per Videokonferenz, in den Rathäusern oder vor Ort bei den Projektträger*innen nimmt hierbei einen hohen Stellenwert ein. Das Regionalmanagement übernimmt neben der fachlichen Beratung bei der Projektentwicklung eine Mittlerrolle zwischen den Projektträger*innen, Fachbehörden und weiteren potenziellen Partner*innen. Synergieeffekte können somit gezielt erkannt und für die Entwicklung der Region genutzt werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Aulendorf
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88326
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 0613116-2113
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.