Bewachung von Asyl- und Obdachlosenunterkünften Referenznummer der Bekanntmachung: SSPE-2023-0037
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maximilianstraße 100
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6232-142628
Fax: +49 6232-142458
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.speyer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung von Asyl- und Obdachlosenunterkünften
Bewachung der Asylunterkunft Engelsgasse 2-4 (Los 1)
Bewachung der Asyl- und Obdachlosenunterkunft Birkenweg 94 a und b (Los 2)
Bewachung des ehemaligen Stiftungskrankenhauses in der Spitalgasse 1 (Los 3)
In Planung: Bewachung einer Containersiedlung (Los 4)
Engelsgasse
Engelsgasse 2-4
67346 Speyer
Die Stadt Speyer stellt das Gebäude in der Engelsgasse 2 - 4, für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung. Wenn das Gebäude voll belegt ist, werden insgesamt ca. 50 - 60 Personen dort untergebracht sein.
Die Gesamtquadratmeterzahl beläuft sich auf 3.531,97 m².
Es sollen in dem Gebäude zwei Sicherheitskräfte 12 Stunden nächtlich (jeweils Montag bis Sonntag 19:00 - 07:00 Uhr) eingesetzt werden.
Der Auftraggeber behält sich die Option einer Verlängerung der Aufträge um 2 Jahre zu den gleichen Bedingungen vor. Es wird dem Auftragnehmer (AN) bis spätestens 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages mitgeteilt, ob er von der Option Gebrauch macht.
Kurpfalzkaserne, Birkenweg
Birkenweg 94 a und b (Kurpfalzkaserne)
67346 Speyer
Die Stadt Speyer bringt in den beiden Gebäuden Birkenweg 94 a (Haus 11) und 94 b (Haus 10) Asylbewerber und obdachlose Personen unter. Wenn die beiden Gebäude voll belegt sind, werden insgesamt ca. 350 Personen dort untergebracht sein.
Die Gesamtquadratmeterzahl von Haus 10 beläuft sich auf knapp 2.375 m².
Die Gesamtfläche von Haus 11 beläuft sich auf knapp 1.585 m².
Die Häuser befinden sich auf einer insgesamt knapp 10.000 m² großen Geländefläche, welche ringsherum mit einem Zaun eingegrenzt ist.
Im unmittelbar angrenzenden Nachbargelände befindet sich eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes.
Es sollen insgesamt 2 Sicherheitskräfte 24 Stunden täglich (jeweils Montag bis Sonntag), eingesetzt werden.
Der Auftraggeber behält sich die Option einer Verlängerung der Aufträge um 2 Jahre zu den gleichen Bedingungen vor. Es wird dem Auftragnehmer (AN) bis spätestens 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages mitgeteilt, ob er von der Option Gebrauch macht.
Spitalgasse
Spitalgasse 1
67346 Speyer
Die Stadt Speyer stellt das Gebäude in der Spitalgasse1, für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung. Wenn das Gebäude voll belegt ist, werden insgesamt ca. 50 Personen dort untergebracht sein.
Das Gebäude liegt in einer verkehrsberuhigten Straße und umfasst auch einen größeren Außenbereich. Das Gelände wird durch einen Zaun von rückliegenden Gebäuden getrennt.
Die Gesamtquadratmeterzahl beläuft sich auf 1.589,59 m².
Es sollen in dem Gebäude und dem dazugehörigen Außenbereich drei Sicherheitskräfte 12 Stunden nächtlich (jeweils Montag bis Sonntag 19:00 - 07:00 Uhr) eingesetzt werden.
Der Auftraggeber behält sich die Option einer Verlängerung der Aufträge um 2 Jahre zu den gleichen Bedingungen vor. Es wird dem Auftragnehmer (AN) bis spätestens 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages mitgeteilt, ob er von der Option Gebrauch macht.
In Planung - Containersiedlung
Im Stadtgebiet
67346 Speyer
Die Stadt Speyer plant für die Unterbringung von weiteren Flüchtlingen eine Containersiedlung zu errichten. Wenn die Anlage erstellt ist, wird hier nochmals Platz für ca. 75 Personen bereitgestellt. Der Standort ist noch in der Planung.
Es sollen 2 Personen 24 Stunden täglich eingesetzt werden.
Der Auftraggeber behält sich die Option einer Verlängerung der Aufträge um 2 Jahre zu den gleichen Bedingungen vor. Es wird dem Auftragnehmer (AN) bis spätestens 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages mitgeteilt, ob er von der Option Gebrauch macht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB
Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben
- über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet - oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
- darüber, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt bzw. keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vorliegen bzw. dass keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstraße von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 € verhängt wurde
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten
Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124 LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB
Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben
- über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen
Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten
Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124
LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB
Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben
- darüber, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden (Drei Referenzen aus den letzten drei Jahren sind zu benennen und mit dem Angebot vorzulegen!)
- darüber, dass die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten
Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124 LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, sind zu den o. g. Punkten auf gesondertes Verlangen innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist entsprechende Bestätigungen vorzulegen.
Die Sicherheitsfachkraft muss u. a. nachfolgende Grundanforderungen erfüllen (weitere Details in der Leistungsbeschreibung):
- eine erfolgte Absolvierung einer Sachkundeprüfung gemäß § 34a Gewerbeordnung
i. V. m. §§ 9 - 12 Bewachungsverordnung oder eine abgeschlossene Ausbildung zur Fach- oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und mindestens 1 weitere Fremdsprache sicher anwenden können. Weitere Fremdsprachen wären wünschenswert.
- Ersthelferausbildung, welche nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, diese muss auch während der Vertragslaufzeit weiterhin entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufgefrischt werden
- Grundkenntnisse im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie die Handhabung/Einsatz von Feuerlöschern.
- Vorlage vor Leistungsbeginn eines behördlichen Führungszeugnisses (maximal drei Monate alt) ohne Eintragungen beim AG
- Der Einsatz von Sub-Unternehmen ist nicht zugelassen.
Weitere zwingende Anforderungen an das Unternehmen:
- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 (oder gleichwertig)
- Haftungsnachweis in branchenüblicher Höhe
- Mit dem Angebot ist eine Auflistung von drei Referenzen über die Durchführung vergleichbarer Leistungen (Bewachung von Asylunterkünften) aus den letzten drei Jahren mit folgenden Informationen vorzulegen (gem. Formblatt 124): Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
Die Sicherungsdienstleistungen sind nach Maßgaben des § 34a Gewerbeordnung i. V. m. der Bewachungsverordnung, der DIN EN 15602 "Sicherheitsdienstleister/Sicherungsdienstleister - Terminologie", der DIN 77200 "Sicherungsdienstleistungen - Anforderungen" sowie der DGUV Vorschrift 23 - Wach- und Sicherungsdienste (bisher: BGV C7) auszuführen.
gem. Vergabeunterlagen
Weitere zwingende Anforderungen an das Unternehmen:
- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 (oder gleichwertig)
- Haftungsnachweis in branchenüblicher Höhe
Die Arbeitsschutzstandards gem. BDSW (Bundesverband für Sicherheitswirtschaft- s. Anlage) oder die vom BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) in anderen Katastrophenfällen erlassenen Vorschriften sind anzuwenden, zeitnah umzusetzen und sind in der Verant-wortlichkeit des AN.
Dem Leistungsverzeichnis liegt eine Mustererklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der jeweils gültigen Fassung bei.
- Basis für die Löhne ist der aktuelle Entgelttarifvertrag für das Wach- und
Sicherheitsgewerbe von Rheinland-Pfalz.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten ausschließlich die Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der jeweils gültigen Fassung wird in den Vertrag mit einbezogen (§ 29 II VgV).
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 5
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-16-0
Fax: +49 6131-164331
Internet-Adresse: www.fm.rlp.de
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Maximilianstraße 100
Ort: Speyer
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6232-142208
Fax: +49 6232-142286
Internet-Adresse: www.speyer.de