Ingenieurleistungen zum Ausbau der Saarburger Straße, Trierer Straße, Schlesienstraße, Am Eiderberg in der OG Freudenburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstr. 2
Ort: Kell am See
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54427
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6581/81-172
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarburg-kell.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen zum Ausbau der Saarburger Straße, Trierer Straße, Schlesienstraße, Am Eiderberg in der OG Freudenburg
Ingenieurleistungen zum Ausbau der Saarburger Straße, Trierer Straße, Schlesienstraße, Am Eiderberg in der Ortsgemeinde Freudenburg
Die Ortsgemeinde Freudenburg und die Verbandsgemeindewerke Saarburg-Kell planen im Jahre 2023 und Folgejahre den Ausbau des ehemaligen Baugebietes Eiderberg
Das ehem. Baugebiet Eiderberg befindet sich im nordöstlichen Bereich der Ortslage. Insgesamt sollen vier Straßen ausgebaut werden. Der Ausbaubereich umfasst eine Verkehrsfläche von insgesamt 12.948 qm (Saarburger Straße = 6.623 qm, Trierer Straße = 2.100 qm, Schlesienstraße = 1.700 qm, Am Eiderberg 2.525 qm).
Seitens der Verbandsgemeindewerke Saarburg-Kell wurde der Zustand der öffentlichen Anlagen erfasst und bewertet.
Für den Bereich der Trinkwasserversorgung besteht ein sofortiger Handlungsbedarf. Die vorhandenen Anlagen der Trinkwasserversorgung im Ausbaubereich "Eiderberg" sind erneuerungsbedürftig. Dazu zählen rund 1.600 m Trinkwasserleitung nebst Armaturen und ca. 110 Trinkwasserhausanschlüsse.
Bei den Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind die unter anderem nicht fachgerecht hergestellten Hausanschlüsse an den Hauptkanal (Mischwasser), sowie der Hauptkanal in geschlossener Bauweise zu sanieren.
54450 Freudenburg, Am Eiderberg
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-9 der Leistungsbereiche Ingenieurbauwerke-Wasserversorgung (§41 HOAI), Ingenieurbauwerke - Abwasserbeseitigung (§41 HOAI) und Verkehrsanlagen (§45 HOAI). Es ist eine stufenweise Vergabe vorgesehen. Die Leistungsstufe 1 beinhaltet die Leistungsphasen 1-3 und die Leistungsstufe 2 die Leistungsphasen 5-9. Die auf der Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe besteht kein Rechtsanspruch.
Die Bauausführung ist in 2023/2024 vorgesehen. Die Planungsleistungen sind unmittelbar nach der Beauftragung zu erbringen.
Die Auftraggeberin behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Mindestens 1, höchstens 5 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (abgeschlossen vor dem 01.01.2023) im Bereich der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen.
Bewertet werden im Einzelnen
- Art und Anzahl der Verkehrsanlagen (Erreichbare Punktzahl: 10 Punkte je Verkehrsanlage, maximal 50 Punkte)
- Ausbaufläche der Verkehrsanlagen. Hier kommt es auf die Fläche der ausgebauten Verkehrsanlage an. (Erreichbare
Punktzahl: 10 Punkte, je nach Fläche, maximale Punkte: 50)
- Anzahl Grundstücksanschlüsse (Je mehr Grundstücksanschlüsse desto höher ist die Bewertung, maximale Punkte: 50
- Erbrachte Leistungsphasen je Referenz (0-10 Punkte. Je mehr Leistungsphasen erbracht wurden desto höher ist die
Bewertung, maximale Punkte: 50)
Die folgenden projektbezogenen Angaben sind zu jedem Referenzprojekt zu machen (Bitte benutzen Sie hierzu die Anlage E Referenzliste):
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Projekts;
• Ausbaufläche
• Anzahl Grundstücksanschlüsse
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der Baukosten
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen u. Leistungszeiträumen
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die geforderten Referenzprojekte entweder von der Bietergemeinschaft selbst oder von mindestens einem Mitglied der anbietenden Bietergemeinschaft erbracht worden sein.
Es ist eine stufenweise Vergabe vorgesehen. Die Leistungsstufe 1 beinhaltet die Leistungsphasen 1-3 und die Leistungsstufe 2 die Leistungsphasen 5-9. Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe besteht kein Rechtsanspruch.
Die Auftraggeberin behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
Bei juristischen Personen (bspw. Im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaft, Kommanditgesellschaft) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
2. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 VgV, Eigenerklärung (Anlage E)
3. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gem. § 75 Abs. 1 VgV oder nach der EU Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU Richtlinie 2013/55/EU vom 28. Dezember 2013 sowie der Planvorlageberechtigung gem. § 103 LWG Rheinland-Pfalz.
Ausländische Bewerber/Bieter müssen gleichwertige Bescheinigungen vorlegen.
4. Erklärung, dass Ausschlussgründe i.S.v. § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Fassung 2016) nicht vorliegen. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt die Vergabestelle einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt die Vergabestelle eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Die vorgenannten Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. (Eigenerklärung siehe Anlage E)
5. Bietergemeinschaften sind zugelassen, die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
Mehrfachbewerbungen (für mehrere Bieter) werden ausgeschlossen.
6. Scientology-Schutzerklärung (Eigenerklärung siehe Anlage E)
Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden je Schadensfall i.H.v. 1,5 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden i.H.v. 1,0 Mio. EUR.
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied eine Versicherung über vorgenannte Deckungssummen vorzulegen.
Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird.
Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
„§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
1. Fachkräfte
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mittels der vorliegenden Ausschreibung definierten Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Projektteam). Das Projektteam muss mindestens aus 2 Ingenieuren bestehen. Es ist sicherzustellen, dass der Ingenieur die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Hierzu sind folgende Angaben zu machen:
Angabe des Projektteams: Anzahl, Name, Qualifikation
Angabe des Projektleiters: Name, Qualifikation
2. Referenzen bereits erbrachter Planungsleistungen bzgl. vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Jahren (abgeschlossen vor dem 01.01.2023) im Bereich der Ingenieurbauwerke gem. § 41, und Verkehrsanlagen § 45 HOAI. Erläuterungen hierzu in Anlage C Auswahlkriterien Stufe 1
(Bitte nutzen Sie zur Angabe der Referenzen Anlage F)
Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gem. § 75 Abs. 1 VgV oder nach der EU Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU Richtlinie 2013/55/EU vom 28. Dezember 2013 sowie der Planvorlageberechtigung gem. § 103 LWG Rheinland-Pfalz.
Ausländische Bewerber/Bieter müssen gleichwertige Bescheinigungen vorlegen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz am.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch per E-Mail informiert. Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstigen Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nicht registrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen an die unter I.3.) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gem. IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch in Textform und verschlüsselt über die unter 1.3) angegebene Plattform einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (Papierform) ist nicht zugelassen. Der Versand der Informations- und Absageschreiben gem. § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die von der Arbeits-/Bietergemeinschaft angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Gemäß § 160 GWB hat der Bieter innerhalb von 10 Kalendertagen vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Der Antrag bei der Vergabekammer muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.