FLESch - Lieferung von Büchern und Spielen für Medienboxen (Kopie) Referenznummer der Bekanntmachung: 207
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Römerwall 40
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-28890-0
Fax: +49 6131-28890-49
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stiftunglesen.de
Abschnitt II: Gegenstand
FLESch - Lieferung von Büchern und Spielen für Medienboxen (Kopie)
Fix und fertige Lieferung von je 15 preisgebundenen Medientiteln und je 3 Non-Book-Artiekl zur Ausstattung von 1.500 Medienboxen für Schulen in Hessen.
Es werden zwei Fachlose wie hier aufgeführt vergeben:
Fachlos 1: Lieferung von 1.500 Exemplaren x 15 preisgebundenen Büchern für Kinder, insgesamt also 22.500 Bücher
Fachlos 2: Lieferung von 1.500 Exemplaren x 3 Non-Book-Artikel für Kinder, insgesamt also 4.500 Spiele
Eine genaue Aufstellung der ausgewählten Titel ist in dem Dokument "207 04 - Bestückung Medienboxen.xlsx" zu finden.
Bücher für Medienboxen
Stiftung Lesen Römerwall 40 55131 Mainz Die Lieferung erfolgt einheitlich frei Haus an die Anschrift eines Konfektionierers mit Standort in Deutschland. Die genaue Lieferadresse wird dem AN rechtzeitig mitgeteilt.
Lieferung von 1.500 Exemplaren x 15 preisgebundener Büchern für Kinder, insgesamt also 22.500 Bücher
Bieter werden darauf hingewiesen, die in der Anlage "207 04 Bestückung Medienboxen.xlsx" angegebenen Preise für die einzelnen Titel zu prüfen, da sich zwischenzeitlich Preisänderungen ergeben haben können. Bei Preisänderungen werden diese bei Rechnungsstellung berücksichtigt.
Die Verfügbarkeit In Einzelfällen kann es vorkommen, dass in den Bücherlisten enthaltene Titel bereits vergriffen sind. Diese Titel sind nicht mit zu anzubieten; Bieter sollten ihrem Angebot ggf. einen Vermerk beifügen, in dem sie auf nach ihren Informationen vergriffene Titel hinweisen.
Bieter werden darauf hingewiesen, die Möglichkeiten der Gewährung von Mengenpreisnachlässsen für die Stiftung Lesen zu prüfen. Mengennachlässe nach § 5 Abs. 4 Nr. 2 BuchPrG können gewährt werden, sofern der jeweilige Verlag für den entsprechenden Titel einen Mengenpreis festgesetzt hat oder für die Zukunft bindend festsetzt. Hierbei wird empfohlen, dass Bieter die entsprechenden Konditionenblätter auf den Internetseiten der Verlage herunterladen (sofern vorhanden) bzw. sich direkt bei den zuständigen Abteilungen der Verlage erkundigen (z. B. Vertrieb) und nach Konditionenblättern o. ä. mit ggf. festgelegten Mengennachlässen für Endabnehmer fragen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stiftung Lesen die Mengenpreisregelungen der in den Bücherlisten vertretenen Verlage i. d. R. kennt und daher bereits eingetragen hat. Sollte das Auftragsvolumen bei Ausführung des Auftrags das in der Ausschreibung benannte Volumen über- oder unterschreiten, wird der ggf. gewährte Nachlass gem. § 5 Abs. 4 Nr. 2 BuchPrG angepasst.
Ein Bibliotheksnachlass nach § 7 Abs. BuchPrG kommt nicht in Betracht.
Non-Book-Aritkel für Medienboxen
Stiftung Lesen Römerwall 40 55131 Mainz Die Lieferung erfolgt einheitlich frei Haus an die Anschrift eines Konfektionierers mit Standort in Deutschland. Die genaue Lieferadresse wird dem AN rechtzeitig mitgeteilt.
Lieferung von 1.500 Exemplaren x 3 Non-Book-Artikel für Kinder, insgesamt also 4.500 Spiele
Bieter werden darauf hingewiesen, die in der Anlage "207 04 Bestückung Medienboxen.xlsx" angegebenen Preise für die einzelnen Titel zu prüfen, da sich zwischenzeitlich Preisänderungen er-geben haben können. Bei Preisänderungen werden diese bei Rechnungsstellung berücksichtigt.
Die Verfügbarkeit In Einzelfällen kann es vorkommen, dass in den Bücherlisten enthaltene Titel bereits vergriffen sind. Diese Titel sind nicht mit zu anzubieten; Bieter sollten ihrem Angebot ggf. einen Vermerk beifügen, in dem sie auf nach ihren Informationen vergriffene Titel hinweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter reicht eine Präsentation seines Unternehmens auf maximal 5 Seiten sowie einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben ein.
Der Bieter gibt an, bei welchem Versicherungsunternehmen und mit welcher Deckungssumme in Euro eine Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung besteht.
Der Bieter erklärt sich bereit, den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mehr als 1,5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie mehr als 1 Million Euro für Vermögensschäden auf Nachfrage der Auftraggeberin sofort, ansonsten spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen.
Die Bieter geben an, bei welchem Versicherungsunternehmen und mit welcher Deckungssumme in Euro eine Lagerversicherung besteht.
Der Bieter erklärt sich bereit, den Nachweis einer bestehenden Lagerversicherung mit einer Deckungssumme von mehr als 300.000 Euro Warenwert auf Nachfrage der Auftraggeberin sofort, ansonsten spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen.
Die Bieter füllen das Formular: "Bietererklärung: Eignungsangaben" aus, das von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt wird.
BANKAUSKUNFT
Die Bieter erkläre/n, dass sie auf Verlangen der AG eine schriftliche Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein) vorlegen.
ERKLÄRUNG ZUM UMSATZ des Unternehmens:
Die Bieter geben den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre in Euro (ohne Umsatzsteuer) an.
Die Bieter nennen mindestens drei Referenzen, die nach Leistungsart (Ausführung) und Leistungsumfang (Auflagenhöhe) mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind zum Nachweis, dass die Bieter Aufträge einer vergleichbaren Größenordnung in einem vergleichbaren Zeitraum bereits bewältigt haben.
Die Bieter reichen die unter Punkt 1.1. und 1.2 im Dokument "Angebot" aufgeführten Dokumente ein.
Nachweise für die vorstehenden Erklärungen werden die Bieter spätestens 5 Kalendertage nach Aufforderung durch die Auftraggeberin zum Nachweis der Richtigkeit vorlegen. Eine verspätete Vorlage oder eine falsche Erklärung berechtigt die Auftraggeberin zum Ausschluss des Angebotes vom Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
55131 Mainz, Römerwall 40
Eine öffentliche Submission findet nicht statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLN67F0
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die zuständige Vergabekammer zu richten.
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.