Offenes Verfahren der Stadt Mayen „Ausbau Wasserpförtchen zum innerstädtischen Naherholungsbereich“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rosengasse 2
Ort: Mayen
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56727
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2651/88-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mayen.de
Postanschrift: Kehriger Straße 8-10
Ort: Mayen
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mayen.de
Postanschrift: Kehriger Straße 8-10
Ort: Mayen
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mayen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren der Stadt Mayen „Ausbau Wasserpförtchen zum innerstädtischen Naherholungsbereich“
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um die Vergabe freiberuflicher Leistungen für die LP 5-9 für Freianlagen (HOAI) und Ingenieurbauwerke (HOAI) sowie LP 1-6 für Tragwerksplanung (HOAI) inklusive als besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung in der Maßnahme „Ausbau Wasserpförtchen zum innerstädtischen Naherholungsbereich, Mayen“. Einzelheiten zu der Maßnahme sind der Leistungsbeschreibung und den veröffentlichten Plänen, Schnitten und Grundrissen zu entnehmen.
Die Ausschreibung besteht aus fünf Losen:
• Los 1: Ingenieurbauwerke Kanalerneuerung (LP 5-9) inklusive örtliche Bauüberwachung
• Los 2: Ingenieurbauwerke Erneuerung Wasserleitung (LP 5-9) inklusive örtliche Bauüberwachung
• Los 3: Freianlagen (LP 5-9)
• Los 4: Ingenieurbauwerke (LP 5-9) inklusive besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung
• Los 5: Tragwerksplanung (LP 1-6) zzgl. als besondere Leistung die örtliche Bauüberwachung (LP 8)
Ingenieurbauwerke Kanalerneuerung (LP 5-9) inklusive örtliche Bauüberwachung
Los 1: Ingenieurbauwerke Kanalerneuerung (LP 5-9) inklusive örtliche Bauüberwachung. Der Mischwasserkanal wird ab dem Kreuzungsschacht „Am Brückentor“/“Brückenstraße“/“Im Keutel“/“Wasserpförtchen“ (Nr. 87770624) erneuert. Für den gesamten Hauptkanal wird ein Stahlbetonrohr DN 300 vorgesehen. Die neue Kanaltrasse wird in Richtung der Häuser in den neuen Straßenverlauf verschoben, da durch die neue Ufermauer und die neu geplanten Baumstandorte eine Verlegung in der alten Trasse nicht mehr möglich ist. Außerdem soll damit das Hineinwachsen der Baumwurzeln in den Kanal verhindert werden. Der Schacht Nr. 87770627 wurde so geplant, dass die Haltung 87770627 einen Mindestabstand von 3,50 m zum Gebäude Hausnummer 7 einhält. Somit soll die Standfestigkeit des Gebäudes nicht beeinträchtigt werden. Daraus folgt, dass die geplanten Baumstandorte, in diesem Bereich, angepasst werden sollten. Gegebenenfalls können auch geeignete Wurzelschutzsysteme vorgesehen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit der Stadt Mayen erforderlich. Die Länge des neu zu verlegenden Hauptkanals beträgt rd. 197 lfdm. Der Kanal in der Verlängerungsgasse „Wasserpförtchen“ wird in Polypropylen mit einer Ringsteifigkeit von 10 kN/m² und einer Dimension von DN 200. geplant. Die Länge dieser Leitung beträgt rd.61 lfdm. Um die Standfestigkeit der Gebäude nicht zu beeinträchtigen, muss der Kanal mittig in die Verlängerungsgasse „Wasserpförtchen“ verlegt werden. Dieser schließt dann an Schacht Nr. 87770625 an den Hauptkanal „Wasserpförtchen“ an. Hierzu werden noch Abstimmungen mit den Anliegern erforderlich. Zu den Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
Auftraggeber/Vertragspartner für Los 1 (Kanalerneuerung) ist der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, Kehriger Straße 8-10, 56727 Mayen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Die erste Stufe beinhaltet die LP 5-7 für die Ingenieurbauwerke und Freianlagen sowie LP 1- 6 der Tragwerksplanung und die zweite Stufe die LP 8-9 für die Ingenieurbauwerke und Freianlagen sowie Besondere Leistungen LP 8 für die Tragwerksplanung. Zudem sind in allen LP jeweils die beauftragten Besonderen und Zusätzlichen Leistungen zu erbringen (s. hierzu im Einzelnen Vertrag und Leistungsbeschreibung Lose).
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist die geschätzte Laufzeit ab Zuschlagserteilung unter der Annahme, dass der Zuschlag spätestens zum 31.12.2023 erteilt wird. Das Projekt muss bis zum Ablauf des Förderzeitraums am 31.12.2026 fertiggestellt sein. Die Termine und Fristen konkret für Los 1 sind Ziff. 7 des Fachplanervertrags zu entnehmen.
Ingenieurbauwerke Erneuerung Wasserleitung (LP 5-9) inklusive örtliche Bauüberwachung
Ingenieurbauwerke Erneuerung Wasserleitung (LP 5 - 9) inklusive örtliche Bauüberwachung. Die Wasserleitung soll aus Polyethylen 100 RC und einer Dimensionierung von DN 160 ausgeführt werden. Im Bereich „Wasserpförtchen“ wird die Wasserleitung parallel zur Kanalleitung geführt. Im Bereich Haus Nr.4 sind im Trassenbereich Baumstandorte vorgesehen. Mit der Stadt sollte abgestimmt werden, inwieweit die Grünanlagen optimiert werden können, um kein Einwachsen von Wurzel in die Leitungszone zu riskieren. Gegebenenfalls können auch geeignete Wurzelschutzsysteme vorgesehen werden.
Die Wasserleitung schließt jeweils an Schieberkreuzen der Straßenkreuzungen „Im Hombrich“/“Im Keutel“ und „Wasserpförtchen“/“Im Keutel“ an. In diesem Zuge werden 2 Hausanschlüsse mit erneuert. Im Bereich der Straße „Im Hombrich“ verlässt die Wasserleitung die Kanaltrasse und wird im Gehweg zum Anschlusskreuz „Im Hombrich“/“Im Keutel“ geführt. Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung. Auftraggeber/Vertragspartner für Los 2 (Erneuerung Wasserleitung) sind die Stadtwerke Mayen GmbH, Kehriger Straße 8-10, 56727 Mayen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Die erste Stufe beinhaltet die LP 5-7 für die Ingenieurbauwerke und Freianlagen sowie LP 1- 6 der Tragwerksplanung und die zweite Stufe die LP 8-9 für die Ingenieurbauwerke und Freianlagen sowie Besondere Leistungen LP 8 für die Tragwerksplanung. Zudem sind in allen LP jeweils die beauftragten Besonderen und Zusätzlichen Leistungen zu erbringen (s. hierzu im Einzelnen Vertrag und Leistungsbeschreibung Lose).
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist die geschätzte Laufzeit ab Zuschlagserteilung unter der Annahme, dass der Zuschlag spätestens zum 31.12.2023 erteilt wird. Das Projekt muss bis zum Ablauf des Förderzeitraums am 31.12.2026 fertiggestellt sein. Die Termine und Fristen konkret für Los 2 sind Ziff. 7 des Fachplanervertrags zu entnehmen.
Freianlagen (LP 5-9)
Freianlagen (LP 5-9).
Den Freianlagen sind folgende Bauteile der Ausbaumaßnahme zuzuordnen:
1. die obere Promenade in dem Abschnitt zwischen der St. Veit-Str. und der Straße Im Hombrich sowie die Freianlagen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches (2347 m²)
2. Basaltplattenband für den Verlauf der ehemaligen Stadtmauer (110 m²)
3. Offene Rinne aus Betonsteinpflaster (48 m²)
4. die Spielfläche im Einmündungsbereich zum Mühlenweg (60 m²)
5. die Vegetationsflächen vor der sanierten Stadtmauer im nördlichen Abschnitt der Straße Wasserpförtchen (160 m²)
6. die Umgestaltung der Uferzone (280 m²).
7. zwei Fahrradabstellanlagen inkl. E-Ladestation
Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
Auftraggeber/Vertragspartner für das Los 3 ist die Stadt Mayen, Rosengasse 2, 56727 Mayen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Die erste Stufe beinhaltet die LP 5-7 für die Ingenieurbauwerke und Freianlagen sowie LP 1- 6 der Tragwerksplanung und die zweite Stufe die LP 8-9 für die Ingenieurbauwerke und Freianlagen sowie Besondere Leistungen LP 8 für die Tragwerksplanung. Zudem sind in allen LP jeweils die beauftragten Besonderen und Zusätzlichen Leistungen zu erbringen (s. hierzu im Einzelnen Vertrag und Leistungsbeschreibung Lose).
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist die geschätzte Laufzeit ab Zuschlagserteilung unter der Annahme, dass der Zuschlag spätestens zum 31.12.2023 erteilt wird. Das Projekt muss bis zum Ablauf des Förderzeitraums am 31.12.2026 fertiggestellt sein. Die Termine und Fristen konkret für Los 3 sind Ziff. 7 des Architektenvertrags zu entnehmen.
Ingenieurbauwerke (LP 5-9) inklusive besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung
Los 4: Ingenieurbauwerke (LP 5-9) inklusive besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung.
Den Ingenieurbauwerken sind folgende Bauteile der Ausbaumaßnahme zuzuordnen:
1. Ufermauer – anteilige Sanierung (ca. 90 m / mittlere Höhe 3,20 m im nördlichen Abschnitt und 3,05 m im südlichen Abschnitt ausgenommen der Rampen)
2. Ufermauer – anteilige Neuerrichtung (ca. 200 m / mittlere Höhe ca. 3,00 m)
3. Uferweg incl. Rampen und Podest (567 m² - rd. 190 m Länge, Podest mittlere Länge rd. 11 m)
4. Sitztreppenanlage mit beidseits angeordneter Treppenanlage sowie Aussparung für Rollatoren, Rollstühle und Kinderwägen (141 m² / Breite ca. 23 m).
Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
Auftraggeber/Vertragspartner für das Los 4 ist die Stadt Mayen, Rosengasse 2, 56727 Mayen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Die erste Stufe beinhaltet die LP 5-7 für die Ingenieurbauwerke und Freianlagen sowie LP 1- 6 der Tragwerksplanung und die zweite Stufe die LP 8-9 für die Ingenieurbauwerke und Freianlagen sowie Besondere Leistungen LP 8 für die Tragwerksplanung. Zudem sind in allen LP jeweils die beauftragten Besonderen und Zusätzlichen Leistungen zu erbringen (s. hierzu im Einzelnen Vertrag und Leistungsbeschreibung Lose).
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist die geschätzte Laufzeit ab Zuschlagserteilung unter der Annahme, dass der Zuschlag spätestens zum 31.12.2023 erteilt wird. Das Projekt muss bis zum Ablauf des Förderzeitraums am 31.12.2026 fertiggestellt sein. Die Termine und Fristen konkret für Los 4 sind Ziff. 7 des Fachplanervertrags zu entnehmen.
Tragwerksplanung (LP 1-6), zzgl. als besondere Leistung die örtliche Bauüberwachung (LP 8).
Los 5: Tragwerksplanung (LP 1-6), zzgl. als besondere Leistung die örtliche Bauüberwachung (LP 8).
Der Tragwerksplanung sind folgende Bauteile der Ausbaumaßnahme zuzuordnen:
1. Ufermauer – anteilige Sanierung (ca. 90 m / mittlere Höhe 3,20 m im nördlichen Abschnitt und 3,05 m im südlichen Abschnitt ausgenommen der Rampen)
2. Ufermauer – anteilige Neuerrichtung (ca. 200 m / mittlere Höhe ca. 3,00 m)
3. Uferweg incl. Rampen und Podest (567 m² - rd. 190 m Länge, Podest mittlere Länge rd. 11 m)
4. Sitztreppenanlage mit beidseits angeordneter Treppenanlage sowie Aussparung für Rollatoren, Rollstühle und Kinderwägen (141 m² / Breite ca. 23 m).
Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
Auftraggeber/Vertragspartner für das Los 5 ist die Stadt Mayen, Rosengasse 2, 56727 Mayen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Die erste Stufe beinhaltet die LP 5-7 für die Ingenieurbauwerke und Freianlagen sowie LP 1- 6 der Tragwerksplanung und die zweite Stufe die LP 8-9 für die Ingenieurbauwerke und Freianlagen sowie Besondere Leistungen LP 8 für die Tragwerksplanung. Zudem sind in allen LP jeweils die beauftragten Besonderen und Zusätzlichen Leistungen zu erbringen (s. hierzu im Einzelnen Vertrag und Leistungsbeschreibung Lose).
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist die geschätzte Laufzeit ab Zuschlagserteilung unter der Annahme, dass der Zuschlag spätestens zum 31.12.2023 erteilt wird. Das Projekt muss bis zum Ablauf des Förderzeitraums am 31.12.2026 fertiggestellt sein. Die Termine und Fristen konkret für Los 5 sind Ziff. 7 des Fachplanervertrags zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber prüft, ob bei dem Bieter die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbieter sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Angebotsvordruck. Besteht im Niederlassungsstaat des Bieters keine Verpflichtung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist im gleichen Vordruck zu erklären, dass der Beruf gleichwohl in erlaubter Weise ausgeübt wird.
Ferner muss der Bieter wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem Auftrag (d.h. das jeweilige Los) zu erfüllen, für das das Angebot abgegeben wird.
Außerdem muss der Bieter zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
Personenschäden - 3.000.000,00 €
Sach- und Vermögensschäden - 3.000.000,00 €
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen. Die Versicherung muss eine unbegrenzte Nachhaftungsfrist aufweisen. Zum Nachweis des Vorliegens der genannten Anforderung hat der Bieter:
Im Angebotsvordruck zu erklären, dass er über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe verfügt und entsprechende Nach-weise nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorlegt.
Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt, muss er im Angebotsvordruck erklären, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
In dem Angebotsvordruck Angaben zu den Gesamtumsätzen des Unternehmens, sowie zu den Umsätzen aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten aus den letzten drei Jahren (2020 – 2022) in Bezug auf das Los oder die Lose zu machen, für die das Angebot abgegeben wird.
Eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass der Bieter über die erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch) aus dem Auftrag oder den Aufträgen ordnungsgemäß nachzukommen. Diese Eigenerklärung ist ebenfalls in dem Angebotsvordruck zu leisten.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bieter über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen des jeweiligen Loses in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter zunächst nachzuweisen, dass der verbindlich benannte Projektleiter über die erforderliche Berufsqualifikation verfügt. Verlangt wird, dass dieser die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um in Rheinland-Pfalz als Architekt und/oder Ingenieur tätig zu sein. Der Projektleiter ist im Angebotsvordruck mit seiner Qualifikation zu nennen.
Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter darüber hinaus mit dem Vordruck Eignungsanforderungen Erklärungen zu Referenzen einzureichen. Einzureichen sind für jedes Los, für das die Teilnahme beantragt wird, mindestens 2 geeignete Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen in diesem Los auch nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen. Es ist jeweils anzugeben, für welche Lose eine eingereichte Referenz abgegeben wird. Es steht jedem Bieter frei, die gleiche Referenz auch für andere Lose gesondert (erneut) einzureichen, die sodann in Bezug auf die jeweiligen Lose auch gesondert bewertet werden.
Eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Referenz erfordert mindestens, dass das jeweils aus-geschriebene Leistungsbild über alle ausgeschriebenen Leistungsphasen erbracht worden ist.
Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 6 Jahren (zurück gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsabgabefrist) erbracht wurden. Die Referenzen sind als Eigenerklärung mit dem Angebotsvordruck einzureichen.
Darüber hinaus ist eine Erklärung, abzugeben aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Ingenieure/Architekten in den letzten drei Jahren (2020 – 2022) ersichtlich ist.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB so-wie gemäß § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 19 MiLoG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit der Abgabe des Angebots ab. Die Eigenerklärung ist in den Angebotsvordruck integriert. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Eignung Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Dies gilt ebenso für Mitglieder von Bietergemeinschaften oder für die Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen.
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist zulässig. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaften sind mit vollständigen Adressangaben auf dem Vordruck Bietergemeinschaften zu nennen. Ferner ist auf diesem verbindlich von allen Mitgliedern jeweils zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaften (und später der Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung). Wenn in den Vergabeunterlagen von „Bietern“ gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend auch für Bietergemeinschaften. Der Vordruck Eignung Dritte ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen.
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Dritten ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten, anzugeben. Hierzu ist der Vordruck Unterauftragsvergabe zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin.
Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit der Einreichung der Eignungsnachweise nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe verwenden. Zusätzlich ist im Fall der Eignungsleihe der Vordruck Eignungsleihe auszufüllen, sowie durch Ausfüllen des Vordrucks Haftung Eignungsleihe die gesamtschuldnerische Haftung im Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Das in Anspruch genommene Unternehmen hat seine Eignung im Umfang der Eignungslei-he und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Das zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen hat dazu den Vordruck Eignung Dritte im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen.
Jeder Unterauftragnehmer den Vordruck Eignung Dritte auszufüllen. Dieser ist mit dem Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV).
Die Bieter haben mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen nach dem LTTG Rheinland-Pfalz abzugeben. Die Verpflichtungserklärungen sind von vorgesehenen Unterauftragnehmern ebenfalls zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Frist für Bieterfragen endet am 22. August 2023.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.