Blasenschleier für die Untersuchung First of Class Ansprengung desMesspontons Schönhagen Referenznummer der Bekanntmachung: 6002465085-BAAINBw S2.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): S2.1 (AIN)
E-Mail:
Fax: +49 26140026202
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Blasenschleier für die Untersuchung First of Class Ansprengung desMesspontons Schönhagen
Blasenschleier für die Untersuchungen zur Schallausbreitung bei UW-Sprengungen
Nach einer mehr als 5-Jährigen Pause plant die WTD 71 Unterwassersprengungen in der Ostsee. Voraussetzungen für diese Sprengungen ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Umweltbehörden. Zur Erlangung der Genehmigung sind die Auswirkungen von UW-Sprengungen auf die Meeresumwelt, sowie Schutz- und Minderungsmaßnahmen darzulegen. Es hat sich gezeigt, dass die Datenlage zu diesen speziellen Fragestellungen nicht ausreichend ist. Nach langen Diskussionen mit den zuständigen Umweltschutzbehörden hat man sich geeinigt, die für die WTD 71 dringend erforderlichen UW-Sprengungen zunächst mit mittleren Ladungen wieder aufzunehmen und diese Sprengungen umfangreich messtechnisch zu begleiten, um so die Auswirkungen der Sprengungen auf die Meeresumwelt bzw. die Wirksamkeit der Minderungsmaßnahmen (Blasenschleier) besser beurteilen zu können. In 2023 ist die First-of-Class-Ansprengung des Mess-Prahms SCHÖNHAGEN durchzuführen, die zur Gewinnung dieser Daten genutzt wird.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
1 Blasenschleier
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Blasenschleier für die Untersuchung First of Class Ansprengung desMesspontons Schönhagen
Postanschrift: Grootkoppel 33
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.