IRV Werk - Bewegliche Unterbringung im Einsatz Streitkräfte
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat U2.1
Zu Händen von: Frau Perzewski
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 1: Instandhaltung und Reparatur
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Werk des Auftragnehmers
NUTS-Code DE Deutschland
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 19Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ergibt sich aus der Nutzungsphase des Systems. Die Einsatzreife muss bis zum 31.12.2042 sichergestellt werden.
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Das System wird für Übungen und Einsätze der Bundeswehr in allen Einsatzgebieten genutzt. Es ist in einer Stückzahl von zunächst 2.500 Sätzen in der Bundeswehr vorhanden und wird in den nächsten Jahren weiter in größeren Stückzahlen beschafft.
Die auszuschreibende Leistung umfasst die Befundung, Reparatur und den Austausch von Teilen, die durch die Nutzung verschlissen sind oder beschädigt wurden sowie die Ergänzung von Verbrauchsmaterial im Werk des Auftragnehmers.
Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2042 gefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: DEM TEILNAHMEANTRAG SIND BEIZUFÜGEN:(1) Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 1 Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.(2) Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer(3) Angaben zur Eigentümerstruktur(4) unterschriebene Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw B-V 034)(5) Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular BAAINBw B-V 047)(6) unterschriebene Erklärung zum Schutz vor Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter (Formular BAAINBw B-V 031)(7) unterschriebene Eigenerklärung Art. 5k Abs. 1 VO 833/2014 (Formular "Eigenerklärung Art. 5k Abs. 1 VO 833/2014")Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch - im Falle der Gründung einer Bewerbergemeinschaft - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: DEM TEILNAHMEANTRAG SIND BEIZUFÜGEN:(1) Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 1 Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.(2) Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer(3) Angaben zur Eigentümerstruktur(4) unterschriebene Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw B-V 034)(5) unterschriebene Erklärung zum Schutz vor Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer (Formular BAAINBw B-V 032)(6) unterschriebene Eigenerklärung Art. 5k Abs. 1 VO 833/2014 (Formular "Eigenerklärung Art. 5k Abs. 1 VO 833/2014")Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: DEM TEILNAHMEANTRAG SIND BEIZUFÜGEN:(1) eine aktuelle formlose Bankerklärung (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
Diese Erklärung muss Informationen zu folgenden Punkten beinhalten:
- Kundenverbindung/Kontoführung
- finanzielle Verhältnisse
- Kreditbeurteilung/Zahlungsfähigkeit
Die Bankerklärung ist im Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfache deutsche Übersetzung ausreichend; einer Beglaubigung bedarf es nicht; das Original ist beizufügen.
(2) Nachweis eines (Gesamt-)Umsatzes von mindestens 4,5 Mio. EUR in den Geschäftsjahren 2020 bis 2022 in Form einer Eigenerklärung
Der Auftraggeber behält es sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:DEM TEILNAHMEANTRAG SIND BEIZUFÜGEN:
(1) Zertifizierung des Bewerbers gem. DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme) oder eines gleichwertig qualifizierten Qualitätsmanagementsystems
Zum Nachweis hat der Bewerber dem Teilnahmeantrag eine Kopie des Zertifikats beizufügen mit der Zusicherung, dass die Zulassung für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung aufrechterhalten wird.
(2) Zertifizierung des Bewerbers über das Umweltmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 14001 oder eines vergleichbaren Umweltmanagementsystems
Zum Nachweis hat der Bewerber dem Teilnahmeantrag eine Kopie des Zertifikats beizufügen mit der Zusicherung, dass die Zulassung für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung aufrechterhalten wird.
(3) Befähigung des Bewerbers zu einer Instandsetzung bzw. Grundüberholung von Bundeswehrmaterial im Werk des Bewerbers
Zum Nachweis hat der Bewerber dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung beizufügen, in der er mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Jahre angibt.
Die Art und Weise der Instandsetzung ist technisch zu beschreiben. Außerdem ist eine Geräteliste der instandgesetzten Bauteile zu erstellen.
Neben der Beschreibung der Instandsetzung sowie der Geräteliste ist auch der jeweilige Vertragspartner, die Vertragslaufzeit sowie der ungefähre Auftragswert anzugeben.
Sofern die entsprechenden Verträge mit dem BAAINBw geschlossen wurden, ist als Nachweis die Angabe der Vertragsnummer und des Vertragsgegenstandes ausreichend. Ansonsten ist der Vertragspartner zu benennen.
(4) Der Bewerber muss über die betrieblichen Kapazitäten verfügen, eine Instandsetzung, bzw. Grundüberholung von 50 Gesamtsystemen der "Bewegliche Unterbringung im Einsatz Streitkräfte" mit jeweils 50 Stück Kernbaustein Unterkunft, Verpflegung, Hygiene/Sanitär sowie 50 Stück Ergänzungsbaustein Unterkunft und 50 Stück Baustein Abfallsammlung innerhalb einer Durchlaufzeit von 20 Werktagen durchzuführen.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der schriftlichen Einzelauftragserteilung zu laufen und endet mit dem Tage der Benachrichtigung (Datum der Benachrichtigung) der zuständigen Güteprüfstelle zur Ausgangsprüfung der Instandsetzungsleistung.
Zum Nachweis hat der Bewerber eine Eigenerklärung beizufügen, in der er die Verfügbarkeit der geforderten betrieblichen Kapazitäten bestätigt.
(5) Um die Durchführung der notwendigen Leistungen zur Instandsetzung, bzw. Grundüberholung der Gesamtsysteme "Bewegliche Unterbringung im Einsatz Streitkräfte" zu gewährleisten, muss der Bewerber über Personal verfügen, welches in seiner fachlichen Qualifikation so aus- und weitergebildet ist, dass es gemeinsam alle anfallenden Arbeiten der Instandsetzung einschließlich der Durchführung der Maßnahmen zur Tierseuchenprophylaxe erledigen kann.
Zum Nachweis hat der Bewerber eine Eigenerklärung beizufügen, in der er die geforderte Eignung des Personals bestätigt.
(6) Eigenerklärung zu Verwendung von Originalersatzteilen, Mindestbestellmengen und Lagerkapazitäten
Die Leistungsbeschreibung verlangt, bis auf enge und klar definierte Ausnahmen, eine Verwendung von Originalersatzteilen im festgelegten Konstruktionsstand bei Austausch defekten Komponenten im Zuge der Instandsetzung, um die Funktion des Gesamtsystems sicherzustellen. Diese Originalersatzteile unterliegen Mindestbestellmengen und müssen bis zur Verwendung beim Auftragnehmer gelagert werden.
Die Bewerber müssen die Bereitschaft zur Verwendung von Originalersatzteilen, die Bereitschaft zur Beschaffung der Mindestbestellmengen und das Vorhandensein von Lagerkapazität zur Lagerung der Ersatzteile erklären.
(7) formlose Eigenerklärung, dass für die Kommunikation mit dem Auftraggeber und für die Abwicklung der Verträge nur Personal eingesetzt wird, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter "Teilnahmebedingungen" genannten Angaben /Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fertigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 08.08.2023 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Teilnahmeanträge, die nicht fristgerecht eingegangen sind, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, es sei denn, der Bewerber hat die Verspätung nicht zu vertreten.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Bestandteile der Teilnahmeanträge nachzufordern (vgl. § 22 VSVgV).
Die nach Abschluss der Eignungsprüfung als geeignet eingestuften Unternehmen werden aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Alle geforderten Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden oder es muss eine deutsche Übersetzung beigefügt werden.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Diese Aufforderung begründet weder einen Anspruch auf Erstattung entstehender Erstellungskosten, noch einen Anspruch auf Erteilung eines Auftrages.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit