Prüfung ortsveränderlicher elektr. Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV-V3 (Kopie) Referenznummer der Bekanntmachung: SC4-2023-0750-
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Langenbeckstrasse 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Servicecenter SC 4 Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 6131-17-4101
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unimedizin-mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung ortsveränderlicher elektr. Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV-V3 (Kopie)
Prüfung von ca. 90.000 Stück ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3. Die Leistung ist bezogen auf die Universitätsmedizin Mainz, bestimmte Gebäude auf dem Gelände der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und im Bereich der Stadt Mainz sowie der Universitätsmedizin Mainz zusätzlich verbundenen Unternehmen (Medizinisches Versorgungszentrum, Deutsches Resilienz Zentrum und Krebsregister)
UNIVERSITÄTSMEDIZIN der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstrasse 1 55131 Mainz, UNIVERSITÄTSMEDIZIN der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstrasse 1 55131 Mainz
Prüfung von ca. 90.000 Stück ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3. Die Leistung ist bezogen auf die Universitätsmedizin Mainz, bestimmte Gebäude auf dem Gelände der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und im Bereich der Stadt Mainz sowie der Universitätsmedizin Mainz zusätzlich verbundenen Unternehmen (Medizinisches Versorgungszentrum, Deutsches Resilienz Zentrum und Krebsregister)
Vertragslauf
Vertragslaufzeit = 2 Jahre
erste Verlängerungsoption = 1 Jahr
zweite Verlängerungsoption = 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist, (darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein)
Kopie des gültigen Haftpflichtversicherungsscheins, in dem die versicherten Risiken sowie einer Deckungssumme nicht unter 5 Mio Euro für Personen-und Sachschäden, zu entnehmen sind
Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
-Abgabe von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Art, aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, welche die Prüfung der ortsveränderliche elektr. Geräte und Betriebsmitte nach DGUV-V4 umfassen, die für deutsche Kliniken/Krankenhäuser mit Maximalversorgung und Laborbetrieb im laufenden Betrieb ausgeführt worden sind.
- Einhaltung der Vorgaben der §§ 2a - 5 des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) Rheinland-Pfalz
- Mitarbeiter die in der Universitätsmedizin eingesetzt werden müssen über die gesetzlich erforderlichen Impfnachweise nachweisen (z.Z. Masern
- Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, die in Bezug auf die Ausschreibung Anwendung finden, in jeweils neuester Fassung
Bieter verfügt über das nötige Fachpersonal, um die übertragenen Arbeiten sach- und fachgerecht auszuführen. Er bestätigt, dass mindestens ein Mitarbeiter eines jeweils eingesetzten Teams die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Einhaltung der Arbeitsschutzvereinbarung
Einhaltung des Verpflichtungsgesetzes
Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch über den Vergabesatelliten des Landes Rheinland-Pfalz.
Da die Angebote elektronisch über den Vergabesatelliten des Landes Rheinland Pfalz eingereicht werden, sind keine befugten Personen beim Öffnungsverfahren vor Ort.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD8YCA6
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.