Wohnquartier "An der Wiese" in Mainz-Ebersheim - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_01_An der Wiese_Tragwerksplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dr. Martin-Luther-King-Weg 20
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wohnbau-mainz.de
Postanschrift: Friedrichstr. 2- 6
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 699055699-0
Fax: +49 699055699-49
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knh-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnquartier "An der Wiese" in Mainz-Ebersheim - Tragwerksplanung
Wohnquartier "An der Wiese" in Mainz-Ebersheim, Fachplanerleistungen - Tragswerksplanung
Wohnquartier An der Wiese 55129 Mainz
Es werden Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für das auf dem Grundstück des "ehemaligen" Regenrückhaltebecken, Flur 10, Flurstück 130/1 und 103/3 "An der Wiese" in 55129 Mainz-Ebersheim von der Wohnbau Mainz GmbH zu errichtende Neue Wohnquartiers benötigt. Grundlage ist der Bebauungsplan "An der Wiese (E 68)". Das städtebauliche Konzept ist geprägt von einer zweigeschossigen, offenen Bauweise mit Flachdach, die sich in die umgebende Grünstruktur einfügt. Die zwei Gebäude im Nordwesten schließen mit der West-Ost-Ausrichtung an die bestehende Gebäudestruktur an und bilden den Eingang zum Quartiersplatz und den sich darum umgebenden drei T-förmigen Gebäudegrup-pierungen. Dabei sind die mittleren Gebäude in Nord-Süd-Richtung und die südlichen Gebäude erneut in West-Ost-Richtung ausgerichtet. Durch die Gebäudestellung werden Blickbeziehungen in die Landschaft ermöglicht und kleinere Freiräume geschaffen. Das Quartier besteht aus acht Gebäuden (A - H) mit ca. 76 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 62 Stellplätzen und einem Nachbarschaftscafé. Neben den ca. 76 Wohneinheiten (2-, 3- und 4-Zimmerwohnungen) die zu 40% öffentlich gefördert werden sollen, entsteht ein Nachbarschaftscafé im Souterrain des zentralen Gebäudes D, das als gemeinschaftliches Zentrum dient. Die Besonderheit des Grundstücks ist durch die ehemalige Nutzung als Regenrückhaltebecken gekennzeichnet. Das Bodenniveau des Beckens liegt bei bis zu drei Meter unter den angrenzenden Geländehöhen, d.h. auf dem Gründungsniveau der späteren Nutzung. Im Norden des Grundstückes befindet sich ein Staukanal, der für die weitere Bauabwicklung abgebrochen werden muss. Der ruhende Verkehr wird in einer Tiefgarage untergebracht, um so ein autofreies und durchgrüntes Wohnquartier zu erreichen. Besucherstellplätze und die Einfahrt der Tiefgarage befinden sich am nordöstlichen Eingang des Quartiers und sind über die Straße "An der Wiese" angebunden. Die Tiefgarage ist direkt an drei der acht Gebäude angeschlossen (A, B & E). Die Gebäude A und B verfügen über einen Aufzug, wodurch sowohl die beiden Gebäude als auch die Tiefgarage und der Außenbereich schwellenlos erreichbar sind.
Durch die lockere Bebauung mit 2 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss mit begrünten Dachterrassen wird das "Wohnen im Grünen" erlebbar. Das Grundstück wird im Osten durch die Verlängerung der Straße "An der Wiese" begrenzt. Im Süden durch einen unbefestigten Wirtschaftsweg. Im Westen durch einen bewaldeten Grünstreifen und den Wildrosenweg und im Norden durch einen Verbindungsweg zwischen den Straßen "In den Teilern" und "An der Wiese". Es hat eine Fläche von rund 10.250 qm. Die Gebäude auf dem Areal verfügen über eine Wohn-Nutzfläche von insgesamt rund 5.700 qm. Alle Gebäude sind unterkellert. Entsprechend der baulichen Konzeption werden Gebäude A, B und E an die Tiefgarage angebunden. Die Dachterrassen in den Staffelgeschossen werden mit intensivbegrünten Pflanztrögen geplant. Das Wohnquartier besteht aus 8 Häusern, die sich in drei Gebäudetypen gliedern:
- Gebäudetyp 1 - Die zwei Baukörper A und B über der Tiefgarage
- Gebäudetyp 2 - Die drei Gebäude C, D und E
Durch das Nachbarschaftscafé im Souterrain von Haus D und die Eingangssituation sowie Grundrissorganisation im Erdgeschoss von Haus E unterscheiden sich diese geringfügig
- Gebäudetyp 3 - Haus F, G und H
Die Gebäude sind in ihrer Tragstruktur identisch. Sie unterscheidet sich lediglich in einer möglichen Ausbauvariante als Drei- oder Vierspänner.
Erfüllen mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen, so wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen und die höchste Punktezahl erreichen. Zur Ermittlung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die nachfolgenden objektive Auswahlkriterien anwenden. Es können im Auswahlverfahren max. 100 Punkte erreicht werden. Sollten mehr als die 5 Bewerber unter Anwendung der vorgenannten Kriterien die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich geeignet erscheinenden Büros. Auswahlkriterien mit Punkten und Prozentanteil in der Wertung:
1. Umsatz (0 - 10 Punkte + 20 %)
Der Umsatz für vergleichbare Leistungen Tragwerksplanung im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Mindestkriterium: Mindestjahresumsatz von EUR 300.000. netto
Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes:
Ab 300.000 EUR = 2 Punkte
Ab 415.000 EUR = 4 Punkte
Ab 530.000 EUR = 6 Punkte
Ab 645.000 EUR = 8 Punkte
Ab 760.000 EUR und mehr = 10 Punkte
2. Mitarbeiterzahl (0 - 10 Punkte + 20 %)
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Mitarbeiterzahl aus den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Ab 2 Mitarbeitern = 2 Punkte
Ab 3 Mitarbeitern = 4 Punkte
Ab 4 Mitarbeitern = 6 Punkte
Ab 5 Mitarbeitern = 8 Punkte
Ab 6 Mitarbeitern = 10 Punkte
3. Referenzen Tragwerksplanung (0 - 10 Punkte + 20 %)
Neubau von Wohngebäuden mit mindestens 75 Wohneinheiten in den letzten 3 Jahren
Je wertbare Referenz 5 Punkte
Maximal 2 Referenzen werden gewertet
4. Referenzen vergleichbare Größenordnung und Art -Tragwerksplanung (0 - 10 Punkte + 20 %)
Wohngebäude mit öffentlich geförderten Wohnungen in den letzten 3 Jahren
Mindestkriterium: vergleichbare Größenordnung (KGR 300 und 400): mind. EUR 10 Mio. netto
Je wertbare Referenz 5 Punkte
Maximal 2 Referenzen werden gewertet.
5. Referenzen für öffentliche Auftraggeber - Tragwerksplanung (0 - 10 Punkte + 20 %)
Gewertet werden Referenzen mit bindender Anwendung des öffentlichen Vergaberechts aus dem Bereich geförderter Wohnungsbau in den letzten 3 Jahren
Je wertbare Referenz 5 Punkte
Maximal 2 Referenzen werden gewertet
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen in folgenden Planungsstufen:
- Planungsstufe I: Lph 1 bis 4
- Planungsstufe II: Lph 5 bis 6 (optional - ganz oder teilweise)
- Planungsstufe III: Lph 8 (optional - ganz oder teilweise)
- Konstruktiver Brandschutz und Bauakustik (optional - ganz oder teilweise)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters zur Eignung im Teilnahmeantrag:
(1) Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters zur Eintragung / Nichteintragung in einem Handelsregister;
(2) Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen;
(3) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt;
(4) Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters, dass er zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß Ziffer III.2.1 berechtigt ist.
(1) Abgabe der Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters zur Eignung im Teilnahmeantrag :
Der Mindestjahresumsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich Tragwerksplanung betrug in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 300.000 Euro.
(2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 3.000.000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person) und 3.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils für mindestens 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme zusätzlich: Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden. Sollte beim Bewerber noch keine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung bestehen, ist eine verbindliche Erklärung des Versicherers vorzulegen, in der sich dieser verpflichtet, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
S. o., Unterziffern (1) und (2)
Abgabe der Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters zur Eignung:
(1) Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters zur durchschnittlichen jährliche Mitarbeiterzahl im Bereich Tragwerksplanung in den letzten 3 Jahren.
(2) Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters zu Referenzen der Tragwerksplanung bei dem Neubau von Wohngebäuden mit mindestens 75 Wohneinheiten in den letzten 3 Jahren.
(3) Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters zu Referenzen der Tragwerksplanung von Wohngebäuden mit öffentlich geförderten Wohnungen in den letzten 3 Jahren. Mindestkriterium: vergleichbare Größenordnung (KGR 300 und 400): mind. EUR 10 Mio. netto.
(4) Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters zu Referenzen der Tragwerksplanung mit bindender Anwendung des öffentlichen Vergaberechts aus dem Bereich geförderter Wohnungsbau in den letzten 3 Jahren.
S. o., Unterziffern (2) und (3)
Zugelassen ist jeder, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als Beratender Ingenieur oder Ingenieur tätig zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen im Rahmen des § 56 VgV nach. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4967YJ
Postanschrift: Stiftstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131622-34
Fax: +49 6131622-13
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.