Vergabe von Ingenieur- und Planungsleistungen zum Neubau einer Kindertagesstätte in Dahlheim Referenznummer der Bekanntmachung: KiTa01/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dolkstraße 3
Ort: St. Goarshausen
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56346
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-loreley.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Ingenieur- und Planungsleistungen zum Neubau einer Kindertagesstätte in Dahlheim
Der Kindergartenzweckverband Dahlheim wird von den Ortsgemeinden Dahlheim, Lykers-hausen und Prath gebildet. Seine Aufgabe besteht in der Bereitstellung der bedarfsgerechten Kindertagestätten in den angeschlossenen Ortsgemeinden.
Der Kindergartenzweckverband Dahlheim beabsichtigt, eine 3-zügige Kindertagesstätte als Neubau zu errichten.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die nunmehr erforderlichen Planungs- und Ingenieursleistungen für die Errichtung des vorstehend skizzierten Bauvorhabens. Hierzu werden interessierte Unternehmen zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert.
Die erforderlichen Leistungen sollen in fünf Fachlosen vergeben werden.
Das Los 1 umfasst die Architektenleistungen der Objektplanung, das Los 2 die Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung, das Los 3 die Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (Hei-zung/Sanitär/Lüftung), das Los 4 die Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (Elektro) und das Los 5 die Leistungen der Freianlagenplanung.
Objektplanung
Kindergartenzweckverband Dahlheim Dolkstraße 3 56346 St. Goarshausen
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben.
Es gelten die folgenden Honorarparameter:
Objektplanung Gebäude nach §§ 33-36 HOAI, Leistungsbild Gebäude LP 1-9
- Honorarzuordnung: Honorarzone III
- Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt)
- Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.
-
Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen:
Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter im Sinne der LBauO
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare (Prüfen und Werten von Nebenangeboten, Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist) bzw. Pauschale (Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter im Sinne der LBauO) sind im Angebot anzugeben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.
b) Weitere Vorgaben
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 beauftragt.
Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine:
- Beginn der Planungsleistungen: nach Zuschlag, Oktober 2023
- Abschluss Leistungsphase 4: ca. 4-6 Monate nach Planungsbeginn
Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Regelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektlei-tung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert.
c) Schätzung der anrechenbaren Baukosten
Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten ist der als Anlage beigefügten Baukostenschätzung zu entnehmen.
Der Auftraggeber macht von der Regelung des § 51 VgV keinen Gebrauch.
Tragwerksplanung
Kindergartenzweckverband Dahlheim Dolkstraße 3 56346 St. Goarshausen
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen aus-geschrieben.
Es gelten die folgenden Honorarparameter:
Fachplanung Tragwerksplanung nach §§ 49-52 HOAI, LP 1-6
- Honorarzuordnung: Honorarzone III
- Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.
Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen:
Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
Erdbebennachweis
Optional: Wärmeschutznachweis
Optional: Schallschutznachweis
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.
b) Weitere Vorgaben
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 beauftragt.
Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine:
- Beginn der Planungsleistungen: nach Zuschlag, Oktober 2023
- Abschluss Leistungsphase 4: ca. 4-6 Monate nach Planungsbeginn
Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Regelmäßig
werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert.
c) Schätzung der anrechenbaren Baukosten
Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten ist der als Anlage beigefügten Bau-kostenschätzung zu entnehmen.
Der Auftraggeber macht von der Regelung des § 51 VgV keinen Gebrauch.
Optional sind die Leistungen des Wärmeschutznachweises und des Schallschutznachweises anzubieten.
Technische Gebäudeausrüstung HLS
Kindergartenzweckverband Dahlheim Dolkstraße 3 56346 St. Goarshausen
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3; 5-9 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI in Bezug auf die Gewerke Heizung/Sanitär/Lüftung. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Die Grundleistungen der Leistungsphase 4 sind als optionale Leistung anzubieten.
Es gelten die folgenden Honorarparameter:
Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9 (LP 4 optional)
- Honorarzuordnung: Honorarzone II
- Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.
Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen:
Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.
b) Weitere Vorgaben
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-3 (Leistungsphase 4 optional) beauftragt.
Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine:
- Beginn der Planungsleistungen: nach Zuschlag, Oktober 2023
- Abschluss Leistungsphase 4: ca. 4-6 Monate nach Planungsbeginn
Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Regelmäßig
werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert.
c) Schätzung der anrechenbaren Baukosten
Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten für technische Ausrüstung ist in der Anlage zu dieser Vergabeunterlage beigefügt.
Der Auftraggeber macht von der Regelung des § 51 VgV keinen Gebrauch.
Optionale Leistungsphase 4
Technische Gebäudeausrüstung ELT
Kindergartenzweckverband Dahlheim Dolkstraße 3 56346 St. Goarshausen
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3; 5-9 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI in Bezug auf die elektrische Installation. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Die Grundleistungen der Leistungsphase 4 sind als optionale Leistung anzubieten.
Es gelten die folgenden Honorarparameter:
Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9 (LP 4 optional)
- Honorarzuordnung: Honorarzone II
- Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.
Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen:
Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.
e) Weitere Vorgaben
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-3 (Leistungsphase 4 optional) beauftragt.
Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine:
- Beginn der Planungsleistungen: nach Zuschlag, Oktober 2023
- Abschluss Leistungsphase 4: ca. 4-6 Monate nach Planungsbeginn
Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Regelmäßig
werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert.
f) Schätzung der anrechenbaren Baukosten
Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten für technische Ausrüstung ist in der Anlage zu dieser Vergabeunterlage beigefügt.
Der Auftraggeber macht von der Regelung des § 51 VgV keinen Gebrauch.
Optionale Leistungsphase 4
Freianlagenplanung
Kindergartenzweckverband Dahlheim Dolkstraße 3 56346 St. Goarshausen
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben.
Es gelten die folgenden Honorarparameter:
Objektplanung Freianlagen nach §§ 38-40 HOAI, LP 1-9
- Honorarzuordnung: Honorarzone IV
- Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt)
- Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.
-
Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen:
Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter im Sinne der LBauO
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare (Prüfen und Werten von Nebenangeboten, Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist) bzw. Pauschale (Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter im Sinne der LBauO) sind im Angebot anzugeben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.
b) Weitere Vorgaben
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 beauftragt.
Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine:
- Beginn der Planungsleistungen: nach Zuschlag, Oktober 2023
- Abschluss Leistungsphase 4: ca. 4-6 Monate nach Planungsbeginn
Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Regelmäßig
werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert.
c) Schätzung der anrechenbaren Baukosten
Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten ist der als Anlage beigefügten Baukostenschätzung zu entnehmen.
Der Auftraggeber macht von der Regelung des § 51 VgV keinen Gebrauch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Planungsleistungen
Lose 1,5: Nachweis Berufsstand Architekt oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV i.V.m. §§ 64, 56 Abs. 1 RPFBauO;
Los 2: Nachweis Berufsstand Ingenieur oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV i.V.m. §§ 64, 56 Abs. 1 RPFBauO;
Lose 3, 4: Nachweis Berufsstand Ingenieur oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV i.V.m. §§ 64, 56 Abs. 1 RPFBauO.
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Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (2-fach maximiert). Die Abdeckung der geforderten Mindestdeckungssummen durch die angegebene Berufshaftpflichtversicherung muss über alle vorliegenden Aufträge gewährleistet sein
Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung. Mit dem Angebot ist der Versicherungsschein vorzulegen hilfsweise genügt auch die verbindliche und unbedingte Erklärung des Versicherers, im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Bei Bietergemeinschaft je Mitglied abzugeben!
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Fachkräfte und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV (Eigenerklärung)
Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV) (Eigenerklärung)
Los 1: Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leis-tungen: Benennung von insgesamt 3 Referenzprojekten über vergleichbare Maßnahmen, wobei jeweils mindestens die Leistungsphase 5 abgeschlossen sein muss. Zudem müssen über die genannten Referenzprojekte hinweg die unten aufgeführten Mindestvoraussetzun-gen insgesamt einmalig erfüllt sein:
- Baukosten mind. 2,5 Mio. Euro
- Tätigkeit für öffentlichen Auftraggeber
- NUF 800 m² oder größer
- Planungsanforderungen vergleichbar Honorarzone III
- Abschluss Leistungsphasen 5-8
Los 2: Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen: Benennung von insgesamt 3 Referenzprojekten über vergleichbare Maßnahmen, wobei jeweils mindestens die Leistungsphase 5 abgeschlossen sein muss. Zudem müssen über die genannten Referenzprojekte hinweg die unten aufgeführten Mindestvoraussetzungen insgesamt einmalig erfüllt sein:
- Baukosten mind. 2,5 Mio. Euro
- Tätigkeit für öffentlichen Auftraggeber
- NUF 800 m² oder größer
- Planungsanforderungen vergleichbar Honorarzone III
- Abschluss Leistungsphasen 5-6
Lose 3 und 4: Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen: Benennung von insgesamt 3 Referenzprojekten über vergleichbare Maßnahmen, wobei jeweils mindestens die Leistungsphase 5 abgeschlossen sein muss. Zudem müssen über die genannten Referenzprojekte hinweg die unten aufgeführten Mindestvoraussetzun-gen insgesamt einmalig erfüllt sein:
- Baukosten (gesamt) mind. 2,5 Mio. Eu-ro
- Tätigkeit für öffentlichen Auftraggeber
- NUF 800 m² oder größer
- Planungsanforderungen vergleichbar Honorarzone III
- Abschluss Leistungsphasen 5-8
Los 5: Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen: Mindestens eine Objektplanung Frei-anlagen für die Leistungen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung Bauüberwachung und Dokumentation (entsprechend den Leistungsphasen (LPH) 1-8 HOAI 2021, Teil 3) mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, vergleichbar mit der Honorarzone IV HOAI, für Freianlagen mit vergleichbaren Planungsanforderungen (bspw. für eine Kindertagesstätte), mit mindestens 1.500 m² Fläche.
Lose 1,5: Nachweis Berufsstand Architekt oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV i.V.m. §§ 64, 56 Abs. 1 RPFBauO;
Los 2: Nachweis Berufsstand Ingenieur oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV i.V.m. §§ 64, 56 Abs. 1 RPFBauO;
Lose 3, 4: Nachweis Berufsstand Ingenieur oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV i.V.m. §§ 64, 56 Abs. 1 RPFBauO.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM67DY
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 613116-2113
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 613116-2113
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen.
Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 613116-2113