Netzwerksegmentierung Referenznummer der Bekanntmachung: Klinikum Landau KHZG 01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bodelschwinghstraße 11
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://klinikum-ld-suew.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Netzwerksegmentierung
Netzwerksegmentierung
Das Klinikum Landau-Südliche Weinstraße verfügt über Kliniken der Grund- und Regelversorgung in Annweiler, Bad Bergzabern und Landau. Im Rahmen des Fördertatbestandes 10 des
Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) strebt das Klinikum eine Erneuerung der Netzwerk-Infrastruktur an. Durch den Austausch der bestehenden Switch-Systeme und die Segmentierung des Netzwerks mit Hilfe einer NAC-Lösung soll das Netzwerk auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.
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Die WLAN-Infrastruktur wurde im Vorfeld bereits erneuert. Die Komponenten sollen im Zuge der Modernisierung des LAN-Bereichs an die zu implementierende NAC-Lösung angebunden werden. Dabei soll die NAC-Lösung LAN- und WLAN-Clients identifizieren und automatisch entsprechenden VLANs zwecks Segmentierung zuordnen. Zudem soll es möglich sein die neuen Switch-Systeme zentral zu verwalten, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
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Die Netzwerkmodernisierung umfasst dabei, quantitativ zusammengefasst, in Summe:
- 6 Switch-Systeme für den Core-Bereich
- ca. 90 Switch-Systeme für den Access Bereich
- zentrale Management-Applikation für den LAN-Bereich
- NAC-Lösung
- Dienstleistungen zur Einrichtung und Inbetriebnahme
- Servicevertrag (mind. 5 Jahre)
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Bei den für die Maßnahme zu berücksichtigenden Standorten des Klinikums Landau handelt es sich um:
- Landau
- Bad Bergzabern
- Annweiler
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Maßgebliches Ziel ist die Errichtung einer homogenen Systemlandschaft sowie die Gewährleistung eines optimierten Betriebes durch ein einheitliches und zentrales Management. Da es sich bei der ausgeschriebenen Maßnahme um eine Erneuerung und somit um einen Austausch der Bestandstechnik handelt, kann von einer geeigneten Gebäudeinfrastruktur ausgegangen werden.
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Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2.1 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt" und "Scientologyschutzerklärung" einzureichen, sofern unter Ziffer III dieser Bekanntmachung gefordert..
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gem. § 39 Abs. 6 VgV des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Grasbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85630
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung
des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über
das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen
sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung
die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur
Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert,
müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle
Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen
und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal
DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform
DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten
Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort
genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht
registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte
und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die
Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb
von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen
Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der
Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und
Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren
vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der
betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an
den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM67Y1
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 613116-2113
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
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2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
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3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 613116-2113