Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Worms
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Worms
NUTS-Code:
DEB39 Worms, Kreisfreie StadtPostleitzahl: 67549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste
E-Mail:
Telefon: +49 62418536418
Fax: +49 62418536499
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.worms.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sporthalle Carl-Villinger-Straße - Estricharbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: 30-2023-EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil45262320 Estricharbeiten
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung: II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 42 435.16 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
300 m² Bitumenschweißbahn
600 m² Trittschalldämmung
600 m² Schnellzementestrich 60 mm CT-C35-F5
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:06/06/2023
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 11
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Michael Leidig Estrichbau
Ort: Kastellaun
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/Loses: 42 435.16 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer
Ort: Mainz
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für SchlichtungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Worms - Zentrale Ausschreibungsstelle
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 62418536418
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn.1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Worms- Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 62418536418
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:13/07/2023