L-FZD Interimsvertrag ab 01.09.2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Rittersturz-Kaserne, Hermsdorfer Straße 2
Ort: Lahnstein
Postleitzahl: 56112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): L2.1
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 26140013960
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bundesrepublik Deutschland
NUTS-Code DE Deutschland
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 16Die langsame Flugzieldarstellung (IFZD) deckt in der bemannten FZD einen großen Anteil des Leistungsspektrums als auch des Flugstundenumfanges ab und stellt damit einen wesentlichen Bestandteil zur Sicherstellung der FZD-Leistungen dar. Für die Durchführung der IFZD werden Luftfahrzeuge (Lfz) ziviler Baumuster mit ziviler Zulassung und Registrierung eingesetzt. Die Lfz müssen hohe Anforderungen an die flugmechanischen Leistungen erfüllen. Zudem müssen diese die für die Durchführung der Leistungen erforderliche, spezielle Ausrüstung (z.B. Aufnahme und Betrieb Schleppmittelausstattung, Aufnahme und Betrieb Kamerasysteme, Aufnahme und Betrieb Video Downlink) mitführen und betreiben können sowie alle dazu erforderlichen zivilen Zulassungen besitzen. Solche Lfz sind nicht ohne weiteres marktverfügbar. Lediglich die allgemeinen Leistungsbestandteile können mit zivil zugelassenen Lfz erbracht werden, die über keine spezifische Ausstattung verfügen.
Die Flugzieldarstellung der Bundeswehr unterstützt die einsatzbezogene, praktische Ausbildung der Militärischen Organisationsbereiche. Die Flugzieldarstellungsmittel stellen gegnerische und eigene Wirkmit-tel dar und entsprechen der zu erwartenden Bedrohung sowie dem jeweiligen Ziel- und Fähigkeitsspektrum. Sie simulieren unterschiedliche Leistungsparameter sowie Einsatzmöglichkeiten fliegender Plattformen, Trägermittel und fliegender Effektoren in einfachen sowie an-spruchsvollen taktischen Einsatzszenarien. Bemannte Flugzieldarstellungsmittel sind kontinuierlich bereit zu stellen.
Die Flugzieldarstellung im langsamen Geschwindigkeitsbereich ist ein unverzichtbares Mittel im Rahmen der Ausbildung der sog. Fire-Support-Teams und hier insbesondere zur Ausbildung der Fähigkeit zur Koordination des Einsatzes der unterstützenden Luftfahrzeuge mit ihrer Bewaffnung (Close-Air-Support = CAS). Die Koordination der CAS-Einsätze erfolgt durch die sog. Joint Terminal Attack Controller (JTAC). Das Leiten von Luftnahunterstützung durch JTAC beinhaltet im Detail Zielansprache für Luftfahrzeugbesatzungen unter zeitgleicher Entflechtung von Artilleriefeuer und Feuerunterstützung vom Schiff, um die Sicherheit für Bodenpersonal und Luftfahrzeugbesatzungen sicherzustellen. Die Flugzieldarstellung wird im Rahmen der Ausbildung der JTAC zur Simulation von Aufklärungsmitteln (z.B. einer Aufklärungsdrohne) und zur Darstellung der unterstützenden CAS-Luftfahrzeuge eingesetzt. Die Luftfahrzeuge der langsamen Flugzieldarstellung sind daher mit Videokameras und einem System zur Übertragung der Bilder an die JTAC-Truppe (Video-Down-Link) ausgerüstet. Gerade die langsame Flugzieldarstellung hat darüber hinaus momentan als einzige die Fähigkeit zum Video-Down-Link. Ohne diese Dienstleistung ist eine Ausbildung zum JTAC und dem hierfür notwendigen Lizenzerhalt von lizenztragenden Soldaten der Teilstreitkräfte nicht möglich.
Der öffentliche Auftraggeber hat daher die Verträge mit zivilen Dienstleistern so zu vergeben, sodass kontinuierliche und flexible Leistungsabrufe sichergestellt werden, da anderenfalls die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gefährdet wäre. Vor dem Hintergrund des weiter andauernden völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und damit einhergehende Bedrohungslage auch an der Ostflanke des NATO-Bündnisgebietes sind die Einsatzkräfte auf die kontinuierliche Inübunghaltung angewiesen.
80511000 Ausbildung des Personals
- die Zurverfügungstellung der Allgemeinen Organisation (Personal, Infrastruktur, Betriebsorganisation),
- die Bereithaltung und den Bodenbetrieb von laufend etwa 10 einsatzklaren Lfz (sowie der für den Betrieb von Lfz notwendigen Bodendienstgeräten)
- die Durchführung von Flugeinsätzen mit diesen Lfz im Umfang von etwa bis zu 4300 Flugstunden/Kalenderjahr im Rahmen der Leistungsforderungen nach Zuweisung der Flugeinsätze durch die Koordinierende Dienststelle für die Flugzieldarstellung der Bundeswehr.
Der geplante Leistungsbeginn ist der 01.09.2023. Die Grundlaufzeit des Vertrages ist geplant bis zum 31.12.2024.
Gegenstand der Leistungen im Rahmen der Flugzieldarstellung sind u.a. Leistungen zur Unterstützung der Ausbildung und Inübunghaltung der Verbände und Einheiten aller Teilstreitkräfte und Org-Bereiche der Bundeswehr, zur Unterstützung von Ausbildungsvorhaben und Übungen, zur Fliegerabwehrausbildung, für Flugzieldarstellungskampagnen im europäischen NATO-Bereich, für Flugzieldarstellung mit und ohne Schleppziel für sonstige Bedarfsträger (einschließlich NATO-Partner) sowie Ausbildung/Lizenzerhaltung für das Personal der militärischen Flugsicherung.
Um im aktuellen sicherheitspolitischen Umfeld die Gefahr einer Leistungslücke zu vermeiden, muss die Leistung für den angegebenen Zeitraum schnellstmöglich vergeben werden.
Beschreibung der Optionen: Bis zu viermalige Verlängerung um jeweils 6 Monate unter Beibehaltung des gleichen Leistungsumfanges.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hierzu sind folgende Nachweise mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
1) Angabe der Unternehmensnummer in der Geheimschutzbetreuung des BMWK mit Angabe, bei welcher Stelle abgefragt werden kann, ob für den Bewerber ein gültiger Sicherheitsbescheid vorliegt; sofern das Einscannen/Kopieren des Sicherheitsbescheides nicht untersagt ist, ist eine Kopie bzw. ein Scan des Sicherheitsbescheides dem Teilnahmeantrag beizufügen.
2) Nachweis der Verfügbarkeit eines gültigen Sicherheitsbescheides für den Umgang mit VS bis Geheim.
3) Nachweis bzw Erklärung der Bereitschaft zur Bereitstellung von fliegerischem Personal, das nach Ü2 überprüft wurde.
4) Nachweis bzw Erklärung der Bereitschaft, dass Personal mit Berechtigung zum Umgang mit VS der Einstufung Geheim -Nur Deutschen zur Kenntnis verfügbar sein wird.
5) Erklärung der Bereitschaft für die entsprechenden Einsätze (B/RAS im Rahmen der EF-Ausbildung) deutsches Personal einzusetzen, das Ü2 überprüft ist.
6) Erklärung der Bereitschaft, das entsprechende Personal zur Unterzeichnung einer gesonderten Verschwiegenheitserklärung (keine Weitergabe von Informationen an Nicht- Deutsche, auch nicht innerhalb des Unternehmens) zu verpflichten.
Die geforderten Nachweise für die vorstehenden Punkte sind mit dem Teilnahmeantrag als Kopien/Scans der jeweiligen Urkunde vorzulegen. Sind die Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst, sind mit dem Teilnahmeantrag beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Bereitschaftserklärungen sind schriftlich, in Papier mit Unterschrift oder in digitaler Form mit eingescannter Unterschrift, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer; Bewerbergemeinschaften legen mit dem Teilnahmeantrag die unterschriebene Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerbergemeinschaft (Formular BAAINBw-B-V 047) vor.- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge oder vergleichbare Erklärung- Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034)- Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber bei Aufträgen nach § 104 Abs. (3) GWB (Formular BAAINBw- B-V 031)- Unterschriebene Erklärung gem. Art 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 i.d.F. Art. 1 Ziff. 23 VO (EU) 2022/576- Darlegung der Firmenstruktur /EigentümerstrukturKriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer; Bewerbergemeinschaften legen mit dem Teilnahmeantrag die unterschriebene Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerbergemeinschaft (Formular BAAINBw-B-V 047) vor.- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge oder vergleichbare Erklärung- Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034)- Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber bei Aufträgen nach § 104 Abs. (3) GWB (Formular BAAINBw- B-V 031)- Unterschriebene Erklärung gem. Art 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 i.d.F. Art. 1 Ziff. 23 VO (EU) 2022/576- Darlegung der Firmenstruktur /EigentümerstrukturKriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: In den Jahren 2020 bis 2022 Mindestumsatz von 5 Mio € pro Kalenderjahr durch Leistungen der gewerblichen Flugzieldarstellung oder eines anderen gewerblichen "SPEZIALISIERTEN FLUGBETRIEB" im Sinne von Anhang VIII der Verordnung (EU) 965/2012 (oder vergleichbare außereuropäische Regularien einer EASA bilateral anerkannten Luftfahrtbehörde).Zum Nachweis sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
Eigenerklärung: Tabellarische Übersicht über die in den Jahren 2020 bis 2022 erzielten Umsätze durch Leistungen der gewerblichen Flugzieldarstellung oder eines anderen gewerblichen "SPEZIALISIERTEN FLUGBETRIEB" im Sinne von Anhang VIII der Verordnung (EU) 965/2012 (oder vergleichbare außereuropäische Regularien einer EASA bilateral anerkannten Luftfahrtbehörde), gegliedert nach Kalenderjahren, Art des Spezialisierten Flugbetriebs (z.B. Flugzieldarstellung, Landwirtschaft, Bauwirtschaft, Fotografie, Vermessung, Beobachtung und Überwachung, Luftwerbung) und Staat des Leistungsortes. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Nachweis (bspw. Bestätigung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe) der angegebenen Umsätze vorlegen zu lassen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Fähigkeit, die geforderte Leistung ab 01.09.2023 tatsächlich zu erbringen, indem
1) der Luftfahrtbetrieb des Bewerbers über die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse zur Leistungsdurchführung verfügt (von der zuständigen zivilen Luftaufsichtsbehörde angenommene SPO-Declaration im Sinne von Anhang VIII der Verordnung (EU) 965/2012 oder vergleichbare außereuropäische Erlaubnis einer EASA bilateral anerkannten zivilen Luftfahrtbehörde und bei Bedarf ergänzende Erlaubnis durch eine anerkannte militärische Aufsichtsbehörde);
2) der Bewerber über eine Genehmigung zum militärischen Flugbetrieb der Flugzieldarstellung für die Bundeswehr verfügt; falls der Betrieb nicht in Deutschland zugelassen ist zusätzlich Einfluggenehmigung durch LufABw;
3) der Bewerber über die erforderliche betriebsinterne Dokumentation zur Durchführung von militärischem Flugbetrieb (bspw. Operation Manual militärisch oder SOP) verfügt;
4) der Bewerber über eine ausreichende Anzahl zur Leistungserbringung geeigneter Luftfahrzeuge tatsächlich verfügen kann, die über eine zivile Zulassung zur Erbringung der Leistungen des gewerblichen Spezialisierten Flugbetriebs in Deutschland verfügen und in die SPO-Declaration (oder gleichwertig) gemäß vorstehender Ziffer 1 eingetragen sind;
5) der Bewerber über eine ausreichende Anzahl qualifizierter Luftfahrzeugführer und das weitere zur Leistungserbringung erforderliche Personal verfügt;
6) der Bewerber die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO) und die Instandhaltung der Luftfahrzeuge nach EASA Part 145 (oder vergleichbar) sicherstellen kann;
7) Nachweisbare Erfahrung in der bemannten militärischen Flugzieldarstellung im Umfang von mindestens 2.000 geleisteten Flugstunden insgesamt in den letzten 5 Jahren.
Zum Nachweis sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
Zu 1) Kopie/Scan der Erklärung und der Annahmebestätigung durch die Behörde mit Betreibernummer (oder entsprechender außereuropäischer Erlaubnis);
Zu 2) Kopie/Scan der Genehmigungsurkunde, bei nicht in DEU zugelassenen Betrieben auch Kopie/Scan der Einfluggenehmigung;
Zu 3) Geeigneter Nachweis über das Vorhandensein der erforderlichen Dokumentation; die Dokumente selbst sind *NICHT* mit vorzulegen;
Zu 4) Eigenerklärung: Auflistung der vom Bewerber zur Leistungserbringung vorgesehenen Luftfahrzeuge mit Kennzeichen (oder vergleichbarem eindeutigem Identifizierungsmerkmal), Nummer und Ausstellungsdatum des Lufttüchtigkeitszeugnisses, Angaben zur Verkehrszulassung sowie, falls das Luftfahrzeug nicht im Eigentum des Bewerbers steht, Angabe der Grundlage, aufgrund derer der Bewerber über das Luftfahrzeug im Leistungszeitraum verfügen kann;
Zu 5) Eigenerklärung: Auflistung unter namentlicher Benennung der qualifizierten Luftfahrzeugführer sowie Bestätigung (Eigenerklärung), dass der Bewerber über das weitere zur Leistungserbringung erforderliche Personal in der erforderlichen Anzahl verfügt;
Zu 6) Kopie/Scan der Bestätigung der zuständigen Behörde über CAMO und Instandhaltung (EASA Part 145 oder gleichwertig);
Zu 7) Eigenerklärung: Benennung von Referenz(en) im Umfang von mindestens 2.000 Flugstunden bemannte militärische Flugzieldarstellung in den letzten 5 Jahren unter Angabe von Name und Kontaktmöglichkeit des Referenzgebers, Zeit der Leistungserbringung, Grobdarstellung des Leistungsspektrums; der Auftraggeber behält sich vor, zur Überprüfung der Referenz den Referenzgeber zu befragen und/oder vom Bewerber zusätzlich geeignete Nachweise zu verlangen (bspw. Kopien von Unterlagen aus der Vertragsabwicklung).
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
s. Vermerk
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit