Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg Gewerk: Bekleidungen Saal und Foyer Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-16 BüHa Mainz-Lerchenberg: Bekleidungen Saal und Foyer
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schillerplatz 18
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MAG Kommunalbau GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 61319520-150
Fax: +49 61319520-120
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainzer-buergerhaeuser.de
Postanschrift: Friedrichstr. 2- 6
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KNH Rechtsanwälte
E-Mail:
Telefon: +49 699055690-0
Fax: +49 699055690-49
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knh-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg Gewerk: Bekleidungen Saal und Foyer
Bekleidungen Saal und Foyer
Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg Hebbelstraße 2 55127 Mainz
Die Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG beabsichtigt im Stadtteil Lerchenberg das Bürgerzentrum energetisch und brandschutztechnisch zu sanieren, umzubauen und durch zwei Anbauten (Kindertagesstätte und Tanzsportclub) zu erweitern.
Das Gelände des Bürgerhauses Lerchenberg liegt im Mainzer Stadtteil Lerchenberg in einem Wohngebiet. Das Grundstück ist weitläufig und wird im Süden von einem großen parkähnlichen Wald begrenzt. Im oberen nördlichen Teil befindet sich das Bürgerhaus mit angeschlossenem öffentlichem Parkplatz. Die Zugänge sind einerseits über die nördliche Hebbelstraße und andererseits über die westliche Büchner Allee zu erreichen.
Das Bestandgebäude wird erhalten, umgebaut und an die erforderlichen neuen Nutzungen durch entsprechende Umbaumaßnahmen angepasst. Das Gebäude wird kernsaniert und den aktuellen Nutzungsansprüchen angepasst.
Die geforderten Nutzungen im Bürgerhaus beinhalten die Ortsverwaltung, das Quartiersmanagement, das Jugendzentrum, das Seniorenzentrum und eine optionale Gastronomie.
Der Neubau der geplanten 4-zügige Kindertagesstätte wird im Südosten angebaut und ergänzt das bürgernahe Angebot des Ensembles. Die Kita ist eng mit dem Bürgerhaus verbunden- funktional aber autark. Der Kindergartenneubau wird eingeschossig, mit Flachdach und einer PV-Anlage ausgeführt. Dem Bestandsgebäude des Bürgerhauses ist quer zur Hauptausrichtung im Süden der Neubau der Halle des Tanzsportzentrums "Rot - Weiß" angeschlossen. Dieser Neubau wird ebenfalls mit einer PV-Anlage ausgestattet.
Die hier ausgeschriebenen Ausführungsleistungen umfassen ca. 300 m² Naturwerkstein in den Verkehrsflächen des allgemeinen Bereiches und des Bürgerhauses.
Gebäudedaten:
Gebäudedaten Kindertagesstätte:
Summen Brutto Grundfläche BGF: ca. 1041,44m²
Summe Brutto Rauminhalt BRI: ca. 4056,13m³
BGF UG: 411,58m², Höhe:3,55m, BRI UG: 1461,109m³
BGF EG: 629,86m², Höhe: 4,12m, BRI EG: 2595,023m³
Anzahl der Geschosse: 2 Vollgeschosse
Höhen Kindertagesstätte:
UG: OKFF -3,13 = +227,21üNN
UG OKRD -3,29 = +227,05üNN
EG OKFF +0,04 = +230,38üNN
EG OKRD -0,12 = +230,22üNN
Gebäudedaten Bürgerhaus:
Summen Brutto Grundfläche BGF: ca. 3325,44m²
Summe Brutto Rauminhalt BRI: ca. 13240,138m³
BGF UG: 1416,38m², Höhe: 3,16m, BRI UG: 4475,7608m³
BGF EG: 969,80m², Höhe: 3,57m, BRI EG: 3462,186m³
BGF EG Großer Saal: 535,12m², Höhe: 7,25m, BRI EG Großer Saal: 3879,62m³
BGF OG: 404,14m², Höhe: 3,52m, BRI OG: 1422,5728m³
Anzahl der Geschosse: 3 Vollgeschosse
Höhen Bürgerhaus:
UG: OKFF -3,19 = +227,15üNN
UG OKRD -3,28 = +227,06üNN
EG OKFF +0,00 = +230,34üNN
EG OKRD -0,10 = +230,24üNN
OG OKFF +3,48 = +233,82üNN
OG OKRD +3,37 = +233,71üNN
Gebäudedaten Tanzclub "Rot-Weiß":
BGF: 640,67m², Höhe: 5,92m, BRI: 3792,7664m³
Anzahl der Geschosse: 1 Vollgeschoss
Höhen Tanzclub "Rot-Weiß":
EG OKFF +0,00 = +230,34üNN
EG OKRD -0,16 = +230,18üNN
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" mit den Angaben zu Umsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen), Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angabe zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies können insbesondere folgende Nachweise sein:
- eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
- 3 vergleichbare Referenzen,
- die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
-Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" mit den Angaben zu Umsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen), Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angabe zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies können insbesondere folgende Nachweise sein:
- eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
- 3 vergleichbare Referenzen,
- die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
-Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot zusätzlich einzureichen:
Mit dem Angebot:
- die Aufgliederung der Angebotssumme mit den Vordrucken
- die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise
- GAEB-Dateien
Auf Verlangen der Vergabestelle:
- Vorlage der Urkalkulation
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen oder Dateien, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen oder Dateien nach. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen oder elektronisch zu übermitteln. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y496QUZ
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 61311622-34
Fax: +49 61311621-13
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.