Erneuerung Messtechnik EMS Referenznummer der Bekanntmachung: 6002359521-BAAINBw S2.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAAINBw S2.1 (AIN)
E-Mail:
Telefon: +49 261-400-26221
Fax: +49 261-400-26202
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Messtechnik EMS
6002359521-BAAINBw S2.1
Deutschland
1 Erneuerung Messtechnik EMS
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die in dieser Beschaffung zu regenerierenden Anteile des Messystems Erdmagnetfeldsimulators müssen von der Herstellerfirma des Messsystems beschafft werden. Die zu ersetzenden Hardware ist Teil eines komplexen Messsystems. Die Hardware muss hochsynchron mit bereits vorhandenen Sensoren und Messhardware zusammen wirken. Die Kommunikation der einzelnen Komponenten verläuft über ein propritäres Protokoll der Herstellerfirma. Nur so kann die hohe geforderte Messgenauigkeit sichergestellt werden. Das Unternehmen lieferte nicht nur die Hardware sondern auch die Software zum Gesamtmesssystems. Nur das Unternehmen kann sicherstellen, dass die bereits vorhandene Software mit den zu ersetzenden Hardwareanteilen zusammen arbeiten. Da das Messsystem teilregeneriert werden soll, muss eine 100 prozentige Kompatibilität zwischen den zu regenerierenden Komponenten der FEB Strommessung und den dazugehörigen Softwareanteilen gegeben sein.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung Messtechnik EMS
Postanschrift: Hauptstr. 137E
Ort: Tägerwilen
NUTS-Code: CH Schweiz / Suisse / Svizzera
Postleitzahl: 8274
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.