Regeneration Taucherglockenanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 6002392766-BAAINBw S2.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAAINBw S2.1 (AIN)
E-Mail:
Telefon: +49 261-400-26221
Fax: +49 261-400-26202
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Regeneration Taucherglockenanlage
Regeneration eines Gerätes zum sicheren Transport von Tauchern und Taucherausrüstung für Schulungs-, Tranings- und Prüfungszwecke.
Deutschland
1 Regeneration
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Taucherglockenanlage wurde 1986 von der Fa. Haux Life Support gebaut und der WTD 71 übergeben. Alle technischen Änderungen und Anpassungen an den Stand der Technik wurden von Fa. Haux durchgeführt, einschließlich der Einführung der halbautomatischen Steuerung (DEKOMAT). Viele Bauteile werden von der Fa. Haux speziell für die Taucherglockenanlage bzw. für die Taucherdruckkammern selbst konstruiert und hergestellt.
Aufgrund Vorschriften aus dem Produkthaftungsgesetz darf nur der Hersteller (Firma HAUX) Arbeiten an der Anlage vornehmen. Bei Nichteinhaltung wäre ein Verlust der Zertifizierung sowie der Betriebserlaubnis als Folge.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regeneration Taucherglockenanlage
Postanschrift: Auf der Hub 11-15
Ort: Karlsbad
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 76307
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.