Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für den Neubau einer Hauptfeuerwache Referenznummer der Bekanntmachung: Speyer_Generalplanerleistungen_12600
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maximilianstraße 100
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Technisches Gebäudemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 6232142-423
Fax: +49 6232124-788
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-speyer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für den Neubau einer Hauptfeuerwache
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für den Neubau einer Hauptfeuerwache.
Stadt Speyer Maximilianstraße 100 67346 Speyer
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für den Neubau einer Hauptfeuerwache nach den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 (bzw. bis LPH 6 bei der Tragwerksplanung).
Die Generalplanungsleistungen umfassen die folgenden Leistungsbilder:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI);
- Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 8 (§ 55 HOAI).
- Tragwerksplanung (§ 51 HOAI);
- Brandschutz (AHO 17);
- Wärmeschutz (Bauphysik, Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI);
- Verkehrsanlagen inkl. Verkehrsflächen (§ 47 HOAI);
Die konkreten Leistungen, die beim Generalplaner beauftragt werden sollen, sind im Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801] zusammengefasst.
Vom Auftragnehmer nicht zu erbringen sind insbesondere folgende Leistungen:
- Bau- und Raumakustik;
- Schadstoffbegutachtung;
- Bodengutachten;
- Geotechnik;
- Vermessungstechnik;
- Energieplanung inkl. Erstellung Energieausweis;
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo - AHO 15).
Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen (LPH) einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung).
Es sind folgende Stufen vorgesehen:
Stufe A: Grundlagenermittlung (LPH 1), Vorentwurfsplanung (LPH 2) und Entwurfsplanung (LPH 3)
Stufe B: Genehmigungsplanung (LPH 4),
Stufe C: Ausführungsplanung (LPH 5), Vorbereitung (LPH 6), Mitwirkung bei
der Vergabe (LPH 7), Objektüberwachung (LPH 8) und Objektbetreuung (LPH
9)
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
Die Generalplanerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Bahnhofstraße 13
Ort: Abensberg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93326
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9443-9210
Internet-Adresse: https://www.kplan.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A6QR1
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162-234
Fax: +49 6131162-113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.