Erweiterung und Umbau Wasserwerk Bettingen - EMSR-Technik
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Michelbach 1
Ort: Prüm
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54595
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kne-web.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Umbau Wasserwerk Bettingen - EMSR-Technik
Sanierung und Erweiterung der Elektrotechnik im Wasserwerk Bettingen um eine Aufbereitungsstufe inkl. Erneuerung der Schaltschränke, der Automatisierung und der Leittechnik.
Liefern und Einbauen der erforderlichen Komponenten für die Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Erweiterung des Wasserwerkes Bettingen, sowie der Komponenten für die fernwirktechnische Anbindung an das übergeordnete Leitsystem inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
- aktueller, vollständiger Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als drei Monate)
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
1. Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dieser Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro je Versicherungsfall oder Bestätigung eines Versicherers, dass er den Bieter im Falle der Auftragsvergabe gegen die genannten Risiken versichert.
3. Nachweis zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (abgeschlossene Maßnahmen in Wasserwerken, die sich aktuell in Betrieb befinden; Mindestwert der Referenzen 500 T€) wobei für die wichtigsten Bauleistungen eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Es sind Angaben für mind. drei Referenzen zu machen.
2. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben hat.
3. Angabe der Anzahl, der in den letzten drei Jahren durchschnittlich Beschäftigten.
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
1. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche die Bieter- / Arbeitsgemeinschaft bilden werden, sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
2. Eigenerklärung, dass die in den §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
3. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung (LTTG RLP)
Vertragserfüllungsbürgschaft (5% der Auftragssumme)
Gewährleistungsbürgschaft (3% der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme)
gesamtschuldnerisch haftend, mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
2. Das Angebot, mit den Nachweisen, ist elektronisch, ohne elektronische Signatur (Textform), bis zum Schlusstermin (Ziff. IV. 2.2), einzureichen.
3. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
4. Fragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich bis zu 7 Kalendertagen vor dem Schlusstermin (Ziff. IV. 2.2) über das elektronische Vergabeinformationssystem ElViS der Vergabeplattform Subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechendem Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem erteilt. Mündliche/telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
Nur Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden automatisch per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Sofern keine Registrierung vorliegt, müssen Bieter sich aktiv darüber informieren, ob neue Informationen vorliegen. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen bzw. Informationen abzugeben, liegt in diesem Fall ausschließlich beim Bieter. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform zu registrieren.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.