Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Wörrstadt - Landkreis Alzey-Worms
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07331003
Postanschrift: Ernst-Ludwig-Str. 36
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6731/408-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-alzey-worms.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Wörrstadt - Landkreis Alzey-Worms
Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in Modul-/Container-Bauweise mit 100-120 Plätzen für Asylsuchende in neuwertigem Zustand.
Gebrauchte Anlagen können uns als Nebenangebot eingereicht werden.
Geplant ist die Errichtung eines Baukörpers in Modul-/Container-Bauweise mit jeweils maximal drei Geschossen für die vorübergehende Unterbringung von insgesamt etwa 100-120 Personen.
Die Ausführung der Zimmer ist zu 50% als Doppelzimmer und 50% als Einzelzimmer geplant.
Die Größe der Einzelzimmer sollte mindestens 8 m², die Größe der Doppelzimmer sollte mindestens 15 m² betragen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)
55286 Wörrstadt
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms beabsichtigt auf dem ehemaligen THW-Gelände in der Ober-Saulheimer-Straße in Wörrstadt eine vorübergehende Unterkunft für Geflüchtete zu errichten.
Die Ausführung der Zimmer ist zu 50% als Doppelzimmer und 50% als Einzelzimmer geplant.
Die Größe der Einzelzimmer sollte mindestens 8 m²,
die Größe der Doppelzimmer sollte mindestens 15 m² betragen.
Technische Ausstattung der Anlage:
- Die bauphysikalischen Anforderungen von Dämmung und sommerlichem Wärmeschutz sollten dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz entsprechen.
Die Ausnahmeregelung nach § 104 Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 6 GEG kann berücksichtigt werden. Die Kaufoption ist für uns interessanter, wenn die Anforderungen des GEG erfüllt werden.
- Schallschutznachweis für die Trennwände, Türen und Zwischendecken im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
- Die baulichen Anlagen müssen über zwei bauliche Rettungswege verfügen. Der Weg zum ersten Rettungsweg darf max. 35 m betragen. Die Zwischendecken sind mit der Feuerwiderstandsklasse von mind. F30 auszuführen. Die gesamte Anlage ist mit funkvernetzten Rauchwarnmeldern zur Brandfrüherkennung auszustatten.
Das erforderliche Brandschutzkonzept wird bauseits erstellt.
Technische Ausstattung der Zimmer:
- Rollläden in allen Zimmern
- Stabile Zimmertüren
- Mind. 2 Steckdosen je Zimmer
- WLAN-Bereitstellung in allen Zimmern
- Beheizung mittels Elektroheizung.
Die Ausstattung mit Flächenheizkörpern oder alternativen Beheizungskonzepten ist als Nebenangebot willkommen.
Sanitärausstattung
- Eine Etage der Anlage sollte mit 1 Container Gemeinschaftsduschen und 1 Container Toilettenanlagen versehen werden,
- Eine weitere Etage der Anlage sollte mit 2 Containern Gemeinschaftsduschen und 2 Containern Toilettenanlagen versehen
werden.
- Denkbar ist folgende Ausstattung:
Container mit Gemeinschaftsduschen: 4 Duschen, 3 Waschbecken
Container mit Toilettenanlage: 4 WCs, 3 Urinale, 1 Waschbecken
- Die Duschkabinen und Toilettenkabinen sollten mit durchgehenden Trennwänden versehen werden.
- Es wird insgesamt mindestens eine Toilettenanlage in vandalismussicherer Ausführung benötigt.
Die Kochgelegenheiten, Hauswirtschaftsräume und Gemeinschaftsräume werden zur gemeinsamen Nutzung in einem der Bestandsgebäude bauseits bereitgestellt und sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Lage:
Grundstück von etwa 3.550 qm (siehe Lageplan, Flur 16 Flurstück 232/11) in einem Gewerbegebiet in Wörrstadt.
Die Bebauung des Geländes besteht derzeit aus einem Hauptgebäude sowie mehreren Nebengebäuden. Die Anlage in Modul-/Containerbauweise ist auf dem Gelände ohne Abriss der Bestandsgebäude geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Zum Mietpark 1
Ort: Bergneustadt
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51702
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55161
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.