Systembetreuungsvertrag Waffensystem Airbus A400M - 3.ÄV + NF
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAAINBw L2.4
Zu Händen von: Boris Lewberg
E-Mail:
Telefon: +49 26140015279
Fax: +49 26140016579
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 1: Instandhaltung und Reparatur
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Der Systembetreuungsvertrag umfasst folgende Leistungen:
TLB, ETB, Unterstützung Bodenunterstützungssysteme und Instandhaltung an den Standorten (StO) Manching und Wunstorf.
Zusätzlich soll die Durchführung von 8 C-Checks light pro Jahr am StO Wunstorf in den bestehenden Vertrag aufgenommen werden.
Die Durchführung der C-Checks beinhaltet geplante und ungeplante Instandhaltungs- und Störbehebungsmaßnahmen.
Davon umfasst sind u.a. Instandhaltungsmaßnahmen gemäß OMP, Out-of-Tasks, Lufttüchtigkeitsanweisungen (LTA), daraus resultierende
Störbehebungsmaßnahmen (Findings) sowie zurückgestellte Beanstandungen (Deferments).
50650000 Reparatur und Wartung von Militärflugzeugen, Raketen und Raumfahrzeugen
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische Gründe
Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein
2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Gemäß Artikel 32 Nr. 2 b ii und iii Richtlinie 2014/24/EU ist eine vorherige Auftragsbekanntmachung entbehrlich, da wenn der Auftrag aus technischen Gründen und aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden kann. Die zu beauftragenden Leistungen sind ineinandergreifen und kompatible.Sie erfordern technisches Spezialwissen für komplexe Instandhaltung- und Wartungsarbeiten, damit der Ausfall und ein Risiko der Einsatzbereitschaft des Luftfahrzeuges vermeiden werden kann. Es wird das Risiko von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsprobleme vermieden. Des Weiteren stehen sind die Leistungen durch Schutzrechte geschützt, zu deren Nutzung Dritte auch nicht im Rahmen eingeräumter Lizenzen befugt sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Systembetreuungsvertrag Waffensystem Airbus A400M - 3.ÄV + NFAnzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Offizielle Bezeichnung: Airbus Defence and Space GmbH
Postanschrift: Willy-Messerschmitt-Straße 1
Ort: Taufkirchen
Postleitzahl: 82024
Land: Deutschland
Telefon: +49 2619116811
Wert: 1407827866.21 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163