Baustoffbeprobung BW 473 im Bereich AS Oberstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 05-23-1152a
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofsplatz 1
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baustoffbeprobung BW 473 im Bereich AS Oberstadt
Zur Planung von Abbruch und Ersatzneubau der Ingenieurbauwerke sind Baustoffuntersuchungen erforderlich.
A8, AS Neunkirchen-Oberstadt
Kreis Neunkirchen, Saarland
Baustoffbeprobung Bauwerk BW473 im Bereich AS Oberstadt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot:
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren." (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)
- Erklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der
Mindestdeckungssummen vorliegt bzw. Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Entsprechende Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen zum Nachweis der Unternehmensumsätze
- Entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder beim Verein für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (PQ-VOB) erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation, Nachweise und
Erklärungen (insbesondere vergleichbare Referenzen), die im AVPQ/PQ-VOB enthalten sind, aber nicht den Mindestanforderungen des AG entsprechen, nicht
nachgefordert werden können.
Entsprechende Nachweise sind zusätzlich zum Zertifikat mit dem Angebot einzureichen. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten
Erklärungen und Nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ergänzt durch geforderte Einzelnachweise und Bescheinigungen vorzulegen.
Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise zu erbringen:
Mit dem Angebot:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. (Der AG behält sich vor, ab einem
geschätzten Auftragswert von 30.000 € exkl. USt. einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern.)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB)
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
- Angaben über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. § 44 Abs. 1 VgV)
- RAP Stra 15 Prüfstelle, Anerkennung in mind. zwei Fachgebieten, davon eins im Fachbereich A, H oder I inkl. Teilnahme von mind. zwei Mitarbeitern an Schulungen* im Bereich Bauabfälle/Kreislaufwirtschaft in den letzten drei Jahren
oder
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 inkl. Teilnahme von mind. zwei Projektmitarbeitern an Schulungen* im Bereich Probenahme Boden/Gesteinskörnungen/Abfall in den letzten zwei Jahren
oder
- DAkkS Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder DIN EN ISO/IEC 17065 inkl. Teilnahme von mind. Projektmitarbeitn an Schulungen* im Bereich Probenahme Boden/Gesteinskörnungen/Abfall in den letzten zwei Jahren
oder
- Teilnahme von mind. zwei Projektmitarbeitern an Schulungen* im Bereich Probenahme Boden/Gesteinskörnungen/Abfall in den letzten zwei Jahren.
* Schulungen im Bereich Probenahme Voden/Gesteinskörnungen/Abfall/Kreislaufwirtschaft werden mit den folgenden Themen anerkannt: Probenahme Gesteinskörnungen gemäß DIN EN 932-1, Beprobung von Böden und Bauschutt, Umgang mit gefährlichen Bauabfällen, Bodenschutz und Altlasten, Sachkundenahcweis Probenahme Abfall nach LAGA PN 98.
- Sachkundenachweis "Probenahme von festen und stichfesten Abfällen sowie von abgelagerten Materialien gem. LAGA PN 98" (max. 3 Jahre alt) für verantwortlichen Probenehmer
Die Nachweise der o.g. Qualiätsanforderungen erfolgen über die jeweilige Kopie der Zertifizierungs-/Akkreditierungsurkunde und der Teilnahmebescheinigungen von den Schulungen. Es müssen die Schulungen der Mitarbeiter nachgewiesen werden, die die Leistung tatsächlich erbringen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (§ 42 VgV i. V. m. § 125 GWB)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls beitragspflichtig) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das
Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben
wurde)
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug,
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
- Urkalkulation des Angebots
Vorlage von mindestens 3 Referenzen zur Durchführung von Kernbohrungen (Stahlbeton) in Ingenieurbauwerken sowie der Analyse der Proben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Fragen an die Vergabestelle sind über die Vergabeplattform zu stellen. Voraussetzung für eine Beantwortung ist die rechtzeitige Einreichung der Fragen, spätestens bis zum 28.07.2023. Später eingegangene Fragen werden in der Regel nicht mehr beantwortet. Anfragen, die auf anderem Weg als über die Vergabeplattform übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
b) Das Angebot inklusive aller Angebotsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform elektronisch einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Der Bieter hat sicherzustellen, dass seine allgemeine technische Netzwerkumgebung und Internetverbindung leistungsfähig sind, um die erforderliche Datenmenge zu transportieren und im erforderlichen Maß mit der Vergabeplattform zu kommunizieren. Eine Angebotsabgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
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Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
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