Kanalerneuerung Frankenthaler Straße in Ludwigshafen am Rhein; Ingenieurleistungen, Vorbereitung der Vergabe, örtliche Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 / 141
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Unteres Rheinufer 47
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalerneuerung Frankenthaler Straße in Ludwigshafen am Rhein; Ingenieurleistungen, Vorbereitung der Vergabe, örtliche Bauüberwachung
Ingenieurleistungen der Leistungsphase 6 bis 9 einschließlich der Örtlichen Bauüberwachung des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI für die Kanalbaumaßnahme "Erneuerung Frankenthaler Straße" im Stadtteil Ludwigshafen-West.
Ludwigshafen am Rhein
Bei dem Abwasserkanal in der Frankenthaler Straße zwischen Rohrlachstraße und Kopernikusstraße besteht auf einer Länge von rund 1100 m kurzfristiger Sanierungs-/Erneuerungsbedarf. Zudem ergibt sich auf Grundlage der Kanalnetzberechnungen auf der gesamten Länge die dringende Notwendigkeit einer hydraulischen Ertüchtigung.
Der neue Kanal erfordert, dass die Kanaltrasse außerhalb des Gleisbereichs der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH nach Norden verschoben wird. Die Straßenbahn wird während der Dauer der Baumaßnahme eingleisig an der Baustelle vorbeigeführt. Während der Bauausführung stehen für die Kanalbauarbeiten feste Zeitfenster zur Verfügung, die zwingend abgestimmt und eingehalten werden müssen. Im Bereich der Haltestelle am Hauptfriedhof müssen Platanen mit entsprechendem Ausgleich und Ersatz gefällt werden. Für den Einbau und das Umsetzen der Bauweichen als Voraussetzung des temporären eingleisigen Straßenbahnver-kehrs während der Bauzeit sowie für die Kanalerneuerung im Bereich des Abknickens der Gleise in den Gleiskörper ist für ca. 2 Monate Busersatzverkehr (vorzugsweise in den Ferien) erforderlich. Vorbereitung und Ausführung der Kanalerneuerung erfordern eine enge Abstim-mung mit der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH sowie eine eingehende Koordinierung mit den anderen Versorgungsträgern (Gas, Wasser, Strom, Fernwärme, Telefon etc.) und den sonstigen Projektbeteiligten (Tiefbau etc.). Zumal die Platzverhältnisse beengt sind.
Für die Baumaßnahme liegt eine bauseitsige Planung mit Ausführungsplänen vor. Die Verkehrsführungspläne wird der AG dem AN noch im Zusammenhang mit dem Erstellen der Leistungsverzeichnisse zur Verfügung stellen. Zum Leistungsumfang des AN gehören neben den Grundleistungen der Leistungsphase 6 bis 9 auch Besondere Leistungen. Die Besonderen Leistungen beinhalten uner anderem die Durchsicht und Prüfung der bauseits zur Verfügung gestellten Ausführungsplanung sowie die Örtliche Bauüberwachung. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung mit Leistungstabelle verwiesen.
Die Laufzeit des Vertrages endet mit der Erfüllung der vertraglichen Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis, dass der Bieter zur Führung der Bezeichnung "Ingenieurin / Ingenieur" gemäß §§ 2 ff IngKAG Rh.-Pf. berechtigt ist. Ist der Bieter eine juristische Person, hat er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieurin / Ingenieur" zu benennen und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung mit dem Angebot nachzuweisen.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zu möglichen Ausschlussgründen" -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind und er unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen ist. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer Versicherungsbescheinigung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme von EUR 3,0 Mio für Personen- sowie von EUR 1,5 Mio für Sach- und Vermögensschäden ausweisen. Die Mindest-Deckungssumme muss mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindestdeckungssummen der Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen erreichen.
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bieters" - zu vergleichbaren Referenzen des Bieters. Vom Bieter ist für jede Referenz das Formblatt "Referenzleistung des Bieters" gesondert auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Die Referenzen müssen zur Vergleichbarkeit die Bauoberleitung einschließlich der Örtlichen Bauüberwachung des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke für Ingenieurbauwerke mindestens der Honorarzone III aus der Gruppe 1, 2, 3 oder 4 der Objektliste Ingenieurbauwerke im Sinn von § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 und 12.2 der HOAI zum Gegenstand gehabt haben.
2. Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2017 abgeschlossen worden sein. Sofern die Referenzen aktuell noch nicht abgeschlos-sen sind, müssen die Leistungen mindestens bis zur Grundleistung Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage aus der Leistungsphase 8 fortgeschritten sein.
3. Es müssen mindestens 2 Referenzen eingereicht werden, die die Anforderungen gemäß Ziffer 1 und 2 erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe
des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem
Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt 1 .3) der
Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob
seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die 134, 135 GWB.
Postanschrift: Jaegerstaße 1
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: