Externe Akteneinlagerung und Vernichtung Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2023-03-27-RPS-ARN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Virchowstraße 30
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Akteneinlagerung und Vernichtung
Los1:
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland schreibt eine Rahmenvereinbarung über die zentrale Auslagerung von Aktenbeständen und sonstigen Ablagen (Versicherungskarten, Rezepte etc.) aus Gebäuden der AOK-Kundencentren aus.
Lose 2-6:
Die AOK - Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt in Form einer Rahmenvereinbarung zudem Leistungen über Aktenvernichtung im Losverfahren (5 Lose) für ihre Standorte in Rheinland-Pfalz und Saarland aus.
Externe Akteneinlagerung und -vernichtung
AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg Hinsichtlich Angaben zum Erfüllungsort wird auf das Standortverzeichnis Anlage 02d verwiesen.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die externe Akteneinlagerung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland -Die Gesundheitskasse. Weiterhin in der Rahmenvereinbarung enthalten ist die Stellung von Kartons, Befüllung, Transport, Einlagerung, Akteneinsicht und Vernichtung nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 906.366,75 EUR (netto).
Aktenvernichtung - Region Eisenberg/Direktion
AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg Hinsichtlich der genauen Erfüllungsorte wird auf die Anlage 02c verwiesen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung und Vernichtung von datenschutzrelevantem Papier (beschriebenem, bedrucktem oder auf andere Weise, insbesondere mit personenbezogenen Daten, oder Abbildungen versehenem Papier und Karton oder Altakten in der Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe P4 gemäß der DIN 66399.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 14.194,58 EUR (netto).
Aktenvernichtung - Region Nord
AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg Hinsichtlich der genauen Erfüllungsorte wird auf die Anlage 02c verwiesen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung und Vernichtung von datenschutzrelevantem Papier (beschriebenem, bedrucktem oder auf andere Weise, insbesondere mit personenbezogenen Daten, oder Abbildungen versehenem Papier und Karton oder Altakten in der Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe P4 gemäß der DIN 66399.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 99.362,09 EUR (netto).
Aktenvernichtung - Region Ost
AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg Hinsichtlich der genauen Erfüllungsorte wird auf die Anlage 02c verwiesen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung und Vernichtung von datenschutzrelevantem Papier (beschriebenem, bedrucktem oder auf andere Weise, insbesondere mit personenbezogenen Daten, oder Abbildungen versehenem Papier und Karton oder Altakten in der Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe P4 gemäß der DIN 66399.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 42.583,76 EUR (netto).
Aktenvernichtung - Region Süd
AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg Hinsichtlich der genauen Erfüllungsorte wird auf die Anlage 02c verwiesen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung und Vernichtung von datenschutzrelevantem Papier (beschriebenem, bedrucktem oder auf andere Weise, insbesondere mit personenbezogenen Daten, oder Abbildungen versehenem Papier und Karton oder Altakten in der Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe P4 gemäß der DIN 66399.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 28.389,17 EUR (netto).
Aktenvernichtung - Region West
AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg Hinsichtlich der genauen Erfüllungsorte wird auf die Anlage 02c verwiesen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung und Vernichtung von datenschutzrelevantem Papier (beschriebenem, bedrucktem oder auf andere Weise, insbesondere mit personenbezogenen Daten, oder Abbildungen versehenem Papier und Karton oder Altakten in der Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe P4 gemäß der DIN 66399.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 99.362,10 EUR (netto).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Externe Akteneinlagerung und -vernichtung
Postanschrift: Schmickstraße 33
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aktenvernichtung - Region Eisenberg/Direktion
Postanschrift: Behrener Straße 10
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aktenvernichtung - Region Nord
Postanschrift: Behrener Straße 10
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aktenvernichtung - Region Ost
Postanschrift: Behrener Straße 10
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aktenvernichtung - Region Süd
Postanschrift: Schmickstraße 33
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aktenvernichtung - Region West
Postanschrift: Behrener Straße 10
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6G2A
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".