Aufforderung zur Verhandlung - Medienversorgung der Südpfalz-Kaserne und des ehemaligen Luftwaffenmaterialdepots in Germersheim Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0415
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Unterortplatz 1
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LBB NL Koblenz, Zentrale Vergabestelle FbT, Hofstraße 257a, 56077 Koblenz
E-Mail:
Telefon: +49 2619701-0
Fax: +49 2619701-444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufforderung zur Verhandlung - Medienversorgung der Südpfalz-Kaserne und des ehemaligen Luftwaffenmaterialdepots in Germersheim
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen (LPH) 2-8 gem. § 43 HOAI für die Erneuerung der Medienversorgung (aufgrund von Eigenleistungen des Auftraggebers (AG) in Teilbereichen auch Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen).
Neben den Grundleistungen fallen folgende besondere Leistungen an:
- In LPH 7: Prüfen und Werten von Nebenangeboten.
- In LPH 8: örtliche Bauüberwachung, Kostenkontrolle, Prüfen von Nachträgen, Erstellen von Bestandsplänen sowie die Datenfortführung gemäß BFR Abwasser.
76726 Germersheim
In der Südpfalz-Kaserne sowie im ehemaligen Luftwaffenmaterialdepot (ehem. LwMatDp) in Germersheim sind gemäß der Stationierungsentscheidung vom 26. Oktober 2011 das Luftwaffenausbildungsbataillon (LwAusbBtl), das Bundeswehrdienstleisungszentrum Zweibrücken, Teile Germersheim (BwDLZ ZW Tle. GER) weitere Kleindienststellen stationiert.
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Im Rahmen des Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzepts (LBAK) für die o. g. Liegenschaften wurde 2019 der Bedarf für die Erneuerung der Medienversorgung festgestellt. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Südpfalz-Kaserne bei den Unterkunfts-/Wirtschafts-/Lehr- und Sanitärbereichen. Die Bausubstanz wird vorwiegend in diesem Bereich grundlegend modernisiert, so dass die vorhandene Medienerschließung entsprechend angepasst bzw. erneuert werden muss. Gefordert ist die Anpassung bzw. die Erneuerung der Medienversorgung auf Grundlage des LBAK (inkl. aller Teilkonzepte).
Dies sind im Einzelnen:
- ggf. erforderliche Anpassung der Barrierefreiheit mit möglichst geringem Aufwand
- Der Anschluss von Straßen, Wegen und Plätzen ist zu gewährleisten
- Neuorganisation der Ver- und Entsorgungssysteme der Liegenschaften
- Wirtschaftliche Variantenuntersuchung ob ein vollständiger Ausbau der alten Kanäle oder ein (ggf. auch teilweises) Verdämmen kostengünstiger ist.
- Die Trink- und Löschwassernetze sind als getrennte Netze mit Variantenuntersuchung neu zu errichten.
- Bis zum Anschluss der neuerrichteten Medienversorgung, bleiben die bisherigen medientechnischen Anlagen in Betrieb. Die Medienversorgung ist zukunftsorientiert sicherzustellen.
- Die Tiefbaumaßnahmen sind für alle Medien zusammenzufassen und zu planen.
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Für den Fachbereich Elektrotechnik wird separat ein Fachplaner beauftragt, ebenso wird ein Baulogistiker eingeschaltet.
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Abwasseranlagen:
Durch die Neustrukturierung der Liegenschaft werden Teile der derzeitigen Struktur des Abwassernetzes entfallen. Es sollen neue Gebäude im südlichen Bereich der Liegenschaft an das Netz angeschlossen werden. Daraus ergeben sich Änderungen der hydraulischen Verhältnisse. Das Liegenschaftsbezogene Abwasserkonzept (LAK) ist umzusetzen und fortzuschreiben.
Im Rahmen der Fortschreibung des LAK ist ein hydraulischer Nachweis des Netzes in seiner neuen Struktur durchzuführen.
Die künftig entfallenden Netzstrukturen sind auszubauen oder fachgerecht zu verdämmen, hierzu ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erforderlich.
Die Liegenschaft liegt vollständig im Wasserschutzgebiet (Zone III).
Maßnahmen aus der Zustandsbeurteilung des LAK Teil A, die den Objektklassen 4 "kurzfristiger Handlungsbedarf" und 5 "unmittelbarer Handlungsbedarf" (i.d.R. Sofortmaßnahme) zugeordnet wurden, sind kurzfristig umzusetzen.
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Wasseranlagen:
Die Trinkwasserbereitung soll künftig dezentral in den Gebäuden mittels Frischwasserstation über ein von der Löschwasserversorgung getrenntes Trinkwassernetz erfolgen. Die dazu erforderlichen Maßnahmen in den Gebäuden sind zu ermitteln, zu planen und umzusetzen. Vom Fachreferat K 5 (Brandschutz) wird die Herstellung eines neuen Löschwasserversorgungsnetzes gefordert. Dabei sind die bestehenden Hydranten wieder einzubauen.
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Außenanlagen, Sonstiges:
Eingriffe in Grünflächen sind zu vermeiden. Naturschutzrechtliche Belange sind zusätzlich mit der Geländebetreuung abzustimmen.
Die Verlegung von Leitungen soll vorrangig unmittelbar entlang von Verkehrswegen/-flächen oder vorhandenen Medientrassen erfolgen, um die zukünftige Nutzung unversiegelter Flächen für Bauvorhaben und Gehölzpflanzungen nicht zu behindern.
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Die geschätzten Kosten für die Ingenieurbauwerke verteilen sich wie folgt:
Abwasseranlagen ca. 280.000 EUR, brutto
Wasserversorgungsanlagen ca. 1.300.000 EUR, brutto
Wärmeversorgungsanlagen ca. 5.600.000 EUR, brutto
Elektroversorgungsanlagen ca. 1.070.000 EUR, brutto
FM u. informationstechnische Anlagen ca. 2.300.000 EUR, brutto
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Es bestehen direkte Berührungspunkte mit weiteren Baumaßnahmen. Eine Liste mit den zu beachtenden Baumaßnahmen ist beigefügt.
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Voraussichtliche Termine:
- Baubeginn: Februar 2025
- Fertigstellung: März 2027
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend dem RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 43 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2 und 3), Leistungsstufe 2 (LPH 5), Leistungsstufe 3 (LPH 6 und 7) und Leistungsstufe 4 (LPH 8). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
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Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag aufgrund der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Luitpoldstraße 60 a
Ort: Rockenhausen
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
Postleitzahl: 67806
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 63619190
Fax: +49 6361919100
Internet-Adresse: http://www.igr.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
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Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
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Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
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2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Teilnahmeanträge" hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachricht
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYL6K
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.
Postanschrift: Wallstraße 1
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-140880
Fax: +49 6131-1408810
Internet-Adresse: http://www.abb-rlp.de