Lieferung von Büchern und Spielen für Medienboxen Referenznummer der Bekanntmachung: 203
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Römerwall 40
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-28890-0
Fax: +49 6131-28890-49
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stiftunglesen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Büchern und Spielen für Medienboxen
Fix und fertige Lieferung von 38 preisgebundenen Medientiteln und 6 anderen Bestandteilen in unterschiedlicher Anzahl zur Bestückung von 300 Medienboxen für pädagogische Einrichtungen.
Es werden drei Fachlose wie hier aufgeführt vergeben:
Fachlos 1: Lieferung von je 150 Exemplaren 17 preisgebundener Büchern sowie 3.750 Exemplaren 3 preisgebundener Bücher, insgesamt also 13.800 Bücher
Fachlos 2: Lieferung von je 150 Exemplaren 15 preisgebundener Büchern, 300 Exemplaren eines preisgebundenen Buchs sowie 3.750 Exemplaren 2 preisgebundener Bücher, insgesamt also 10.050 Bücher
Fachlos 3: Lieferung von 150 Exemplaren 5 verschiedener Materialien sowie 600 Exemplaren eines Buntstift-Sets, insgesamt also 1.350 verschiedene Bestandteile
Bücher für Medienboxen
Stiftung Lesen Römerwall 40 55131 Mainz Die Lieferung erfolgt einheitlich frei Haus an die Anschrift eines Konfektionierers mit Standort in Deutschland. Die genaue Lieferadresse wird dem AN rechtzeitig mitgeteilt.
Lieferung von je 150 Exemplaren 17 preisgebundener Büchern sowie 3.750 Exemplaren 3 preisgebundener Bücher, insgesamt also 13.800 Bücher
Bieter werden darauf hingewiesen, die Möglichkeiten der Gewährung von Mengenpreis-nachlässsen für die Stiftung Lesen zu prüfen. Mengennachlässe nach § 5 Abs. 4 Nr. 2 BuchPrG können gewährt werden, sofern der jeweilige Verlag für den entsprechenden Titel einen Mengenpreis festgesetzt hat oder für die Zukunft bindend festsetzt. Hierbei wird empfohlen, dass Bieter die entsprechenden Konditionenblätter auf den Internetseiten der Verlage herunterladen (sofern vorhanden) bzw. sich direkt bei den zuständigen Abteilungen der Verlage erkundigen (z. B. Vertrieb) und nach Konditionenblättern o. ä. mit ggf. festgelegten Mengennachlässen für Endabnehmer fragen. Sollte das Auftragsvolumen bei Ausführung des Auftrags das in der Ausschreibung benannte Volumen über- oder unterschreiten, wird der ggf. gewährte Nachlass gem. § 5 Abs. 4 Nr. 2 BuchPrG angepasst. Ein Bibliotheksnachlass nach § 7 Abs. BuchPrG kommt nicht in Betracht
Die in der Anlage "203 04 Bestückung Medienboxen.xlsx" angegebenen Preise und Nachlässe entsprechen dem letzten Informationsstand der Verlage. Bieter werden angehalten, die An-merkungsfelder der Anlage für entsprechende Vermerke zu nutzen, falls eine Abweichung bekannt wird. Eventuelle Änderungen werden bei Rechnungsstellung berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass auch bei Feststellung und Meldung einer Abweichung kein Wettbewerbsvorteil oder -nachteil entsteht, da die Buchpreisbindung hiervon unberührt weiterhin für alle Beteiligten Gültigkeit hat.
Für alle Titel wurde bei den Verlagen Reserven der benötigten Mengen auf den Namen der Stiftung Lesen angelegt, die Verfügbarkeit ist gewährleistet. Bieter sollten ihrem Angebot ggf. einen Vermerk beifügen, in dem sie auf nach ihren Informationen vergriffene Titel hinweisen.
Bücher für Medienboxen
Stiftung Lesen Römerwall 40 55131 Mainz Die Lieferung erfolgt einheitlich frei Haus an die Anschrift eines Konfektionierers mit Standort in Deutschland. Die genaue Lieferadresse wird dem AN rechtzeitig mitgeteilt.
Lieferung von je 150 Exemplaren 15 preisgebundener Büchern, 300 Exemplaren eines preisgebundenen Buchs sowie 3.750 Exemplaren 2 preisgebundener Bücher, insgesamt also 10.050 Bücher
Bieter werden darauf hingewiesen, die Möglichkeiten der Gewährung von Mengenpreis-nachlässsen für die Stiftung Lesen zu prüfen. Mengennachlässe nach § 5 Abs. 4 Nr. 2 BuchPrG können gewährt werden, sofern der jeweilige Verlag für den entsprechenden Titel einen Mengenpreis festgesetzt hat oder für die Zukunft bindend festsetzt. Hierbei wird empfohlen, dass Bieter die entsprechenden Konditionenblätter auf den Internetseiten der Verlage herunterladen (sofern vorhanden) bzw. sich direkt bei den zuständigen Abteilungen der Verlage erkundigen (z. B. Vertrieb) und nach Konditionenblättern o. ä. mit ggf. festgelegten Mengennachlässen für Endabnehmer fragen. Sollte das Auftragsvolumen bei Ausführung des Auftrags das in der Ausschreibung benannte Volumen über- oder unterschreiten, wird der ggf. gewährte Nachlass gem. § 5 Abs. 4 Nr. 2 BuchPrG angepasst. Ein Bibliotheksnachlass nach § 7 Abs. BuchPrG kommt nicht in Betracht.
Die in der Anlage "203 04 Bestückung Medienboxen.xlsx" angegebenen Preise und Nachlässe entsprechen dem letzten Informationsstand der Verlage. Bieter werden angehalten, die An-merkungsfelder der Anlage für entsprechende Vermerke zu nutzen, falls eine Abweichung bekannt wird. Eventuelle Änderungen werden bei Rechnungsstellung berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass auch bei Feststellung und Meldung einer Abweichung kein Wettbewerbsvorteil oder -nachteil entsteht, da die Buchpreisbindung hiervon unberührt weiterhin für alle Beteiligten Gültigkeit hat.
Für alle Titel wurde bei den Verlagen Reserven der benötigten Mengen auf den Namen der Stiftung Lesen angelegt, die Verfügbarkeit ist gewährleistet. Bieter sollten ihrem Angebot ggf. einen Vermerk beifügen, in dem sie auf nach ihren Informationen vergriffene Titel hinweisen.
Materialien für Medienboxen
Stiftung Lesen Römerwall 40 55131 Mainz Die Lieferung erfolgt einheitlich frei Haus an die Anschrift eines Konfektionierers mit Standort in Deutschland. Die genaue Lieferadresse wird dem AN rechtzeitig mitgeteilt.
Lieferung von 150 Exemplaren 5 verschiedener Materialien sowie 600 Exemplaren eines Buntstift-Sets, insgesamt also 1.350 verschiedene Bestandteile
Die in der Anlage "203 04 Bestückung Medienboxen.xlsx" angegebenen Preise und Nachlässe entsprechen dem letzten Informationsstand der Verlage. Bieter werden angehalten, die Anmerkungsfelder der Anlage für entsprechende Vermerke zu nutzen, falls eine Abweichung bekannt wird. Eventuelle Änderungen werden bei Rechnungsstellung berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass auch bei Feststellung und Meldung einer Abweichung kein Wettbewerbsvorteil oder -nachteil entsteht, da die Buchpreisbindung hiervon unberührt weiterhin für alle Beteiligten Gültigkeit hat.
Für alle Titel wurde bei den Verlagen Reserven der benötigten Mengen auf den Namen der Stiftung Lesen angelegt, die Verfügbarkeit ist gewährleistet. Bieter sollten ihrem Angebot ggf. einen Vermerk beifügen, in dem sie auf nach ihren Informationen vergriffene Titel hinweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter reicht eine Präsentation seines Unternehmens auf maximal 5 Seiten sowie einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben ein.
Der Bieter gibt an, bei welchem Versicherungsunternehmen und mit welcher Deckungssumme in Euro eine Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung besteht.
Der Bieter erklärt sich bereit, den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mehr als 1,5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie mehr als 1 Million Euro für Vermögensschäden auf Nachfrage der Auftraggeberin sofort, ansonsten spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen.
Die Bieter geben an, bei welchem Versicherungsunternehmen und mit welcher Deckungssumme in Euro eine Lagerversicherung besteht.
Der Bieter erklärt sich bereit, den Nachweis einer bestehenden Lagerversicherung mit einer Deckungssumme von mehr als 300.000 Euro Warenwert auf Nachfrage der Auftraggeberin sofort, ansonsten spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Angabe der Eignungskriterien
Die Bieter füllen das Formular: "Bietererklärung: Eignungsangaben" aus, das von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt wird.
BANKAUSKUNFT
Die Bieter erkläre/n, dass sie auf Verlangen der AG eine schriftliche Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein) vorlegen.
ERKLÄRUNG ZUM UMSATZ des Unternehmens:
Die Bieter geben den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre in Euro (ohne Umsatzsteuer) an.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Angabe der Eignungskriterien
Die Bieter nennen mindestens drei Referenzen, die nach Leistungsart (Ausführung) und Leistungsumfang (Auflagenhöhe) mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind zum Nachweis, dass die Bieter Aufträge einer vergleichbaren Größenordnung in einem vergleichbaren Zeitraum bereits bewältigt haben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist
Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Die in der Anlage "203 04 Bestückung Medienboxen.xlsx" angegebenen Preise und Nachlässe entsprechen dem letzten Informationsstand der Verlage. Bieter werden angehalten, die Anmerkungsfelder der Anlage für entsprechende Vermerke zu nutzen, falls eine Abweichung bekannt wird. Eventuelle Änderungen werden bei Rechnungsstellung berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass auch bei Feststellung und Meldung einer Abweichung kein Wettbewerbsvorteil oder -nachteil entsteht, da die Buchpreisbindung hiervon unberührt weiterhin für alle Beteiligten Gültigkeit hat.
Für alle Titel wurde bei den Verlagen Reserven der benötigten Mengen auf den Namen der Stiftung Lesen angelegt, die Verfügbarkeit ist gewährleistet. Bieter sollten ihrem Angebot ggf. einen Vermerk beifügen, in dem sie auf nach ihren Informationen vergriffene Titel hinweisen.
Sebastian Niesen 13:47
Die Bieter füllen das Formular: "Bietererklärung: Eignungsangaben" aus, das von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt wird.
BANKAUSKUNFT
Die Bieter erkläre/n, dass sie auf Verlangen der AG eine schriftliche Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein) vorlegen.
ERKLÄRUNG ZUM UMSATZ des Unternehmens:
Die Bieter geben den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre in Euro (ohne Umsatzsteuer) an.
Die Bieter nennen mindestens drei Referenzen, die nach Leistungsart (Ausführung) und Leistungsumfang (Auflagenhöhe) mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind zum Nachweis, dass die Bieter Aufträge einer vergleichbaren Größenordnung in einem vergleichbaren Zeitraum bereits bewältigt haben.
Die Bieter reichen die unter Punkt 1.1. und 1.2 im Dokument "Angebot" aufgeführten Dokumente ein.
Nachweise für die vorstehenden Erklärungen werden die Bieter spätestens 5 Kalendertage nach Aufforderung durch die Auftraggeberin zum Nachweis der Richtigkeit vorlegen. Eine verspätete Vorlage oder eine falsche Erklärung berechtigt die Auftraggeberin zum Ausschluss des Angebotes vom Vergabeverfahren.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLN6QYV
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die zuständige Vergabekammer zu richten.
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.