Externe Abrechnung privat- und wahlärztliche Abrechnung Referenznummer der Bekanntmachung: SC4-2023-0500
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Langenbeckstraße 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Servicecenter SC4 Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 6131-17-7127
Fax: +49 6131-17-5617
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unimedizin-mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Abrechnung privat- und wahlärztliche Abrechnung
Die Universitätsmedizin Mainz beabsichtigt, einen Teil der Abrechnungen von privat- und wahlärztlichen Leistungen im Krankenhaus an externe Abrechnungsfirmen zu vergeben.
Durch zukünftige Berufungen kann die Anzahl der zu liquidierenden Kliniken steigen.
Derzeit werden Leistungen in Höhe von 17.500.000,00 Euro abgerechnet. Durch zukünftige Berufungen kann die Anzahl der zu liquidierenden Kliniken steigen.
Herz- und Gefäßzentrum
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstraße 1 55131 Mainz
Abrechnung für folgende Bereiche
Herz- und Gefäßzentrum
- Klinik und Poliklinik für Herz- und Gefäßchirurgie
- ggf. zzgl. Zentrum für Kardiologie (Klinik und Poliklinik für Kardiologie)
- ggf. zzgl. Centrum für Thrombose und Hämostase (CTH)
Zentrum für Thoraxerkrankungen (Pneumologie und Thoraxchirurgie)
Der Vertrag wird vom Start der Leistung, der Termin wird in der Zuschlagserteilung mitgeteilt, für 2 Jahre geschlossen. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es erfolgt keine automatische Verlängerung.
Der Auftraggeber hat am Ende der Vertragslaufzeit die Option, den Vertrag einmalig um 24 Monate zu verlängern. Diese Option ist schriftlich spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Zentrum für Bildgebung und Diagnostik
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstraße 1 55131 Mainz
Abrechnung für folgende klinische Bereiche
Zentrum für Bildgebung und Diagnostik
- Klinik und Poliklinik für Neuroradiologie
- Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin
- Institut für Virologie
- Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene
- Institut für Humangenetik
- ggf. zzgl. Klinik und Poliklinik für Radioonkologie und Strahlentherapie
- ggf. zzgl. Institut für Klinische Chemie und Labormedizin
- ggf. Klinik und Poliklinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie
Der Vertrag wird vom Start der Leistung, der Termin wird in der Zuschlagserteilung mitgeteilt, für 2 Jahre geschlossen. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es erfolgt keine automatische Verlängerung.
Der Auftraggeber hat am Ende der Vertragslaufzeit die Option, den Vertrag einmalig um 24 Monate zu verlängern. Diese Option ist schriftlich spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Zentrum für Psychosoziale Medizin
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstraße 1 55131 Mainz
Abrechnung für folgende klinische Bereiche
Zentrum für Psychosoziale Medizin
- Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
- Klinik für Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Der Vertrag wird vom Start der Leistung, der Termin wird in der Zuschlagserteilung mitgeteilt, für 2 Jahre geschlossen. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es erfolgt keine automatische Verlängerung.
Der Auftraggeber hat am Ende der Vertragslaufzeit die Option, den Vertrag einmalig um 24 Monate zu verlängern. Diese Option ist schriftlich spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Zentrum für Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstraße 1 55131 Mainz
Abrechnung für folgende klinische Bereiche
Zentrum für Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin (Liquidationsrecht bei Klinikleitung)
- Klinik für Anästhesiologie
- Interdisziplinäre Intensivmedizin
- Zentrale Notaufnahme (ZNA)
Zentrum für Operative Medizin
- Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie
- Klinik und Poliklinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie
- Klinik und Poliklinik für Urologie und Kinderurologie
- Klinik und Poliklinik für Geburtshilfe und Frauengesundheit
Kopfzentrum
- Augenklinik und Poliklinik
- Hals-, Nasen- Ohrenklinik und Poliklinik-Plastische Chirurgie
- Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie- Plastische Chirurgie
- Poliklinik für Parodontologie und Zahnerhaltung
- ggf. zzgl. Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde
Neurozentrum (Umsatzvolumen ca. 1.350.000 EUR)
- Neurochirurgische Klinik und Poliklinik
- Klinik und Poliklinik für Neurologie
Der Vertrag wird vom Start der Leistung, der Termin wird in der Zuschlagserteilung mitgeteilt, für 2 Jahre geschlossen. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es erfolgt keine automatische Verlängerung.
Der Auftraggeber hat am Ende der Vertragslaufzeit die Option, den Vertrag einmalig um 24 Monate zu verlängern. Diese Option ist schriftlich spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Zentrum für Innere Medizin und Immuntherapie
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstraße 1 55131 Mainz
Abrechnung für folgende klinische Bereiche
Zentrum für Innere Medizin und Immuntherapie
- I. Med. Klinik und Poliklinik
- III. Med. Klinik und Poliklinik (inkl. Palliativmedizin)
- Hautklinik
- Abteilung für Geriatrie
- Institut für Immunologie
Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin
- Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin
- Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie
- Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Der Vertrag wird vom Start der Leistung, der Termin wird in der Zuschlagserteilung mitgeteilt, für 2 Jahre geschlossen. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es erfolgt keine automatische Verlängerung.
Der Auftraggeber hat am Ende der Vertragslaufzeit die Option, den Vertrag einmalig um 24 Monate zu verlängern. Diese Option ist schriftlich spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Berufs- / Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertrags-staates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist (darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein)
Kopie des gültigen Haftpflichtversicherungsscheins, in dem die versicherten Risiken sowie einer Deckungssumme nicht unter 5 Mio Euro für Personen-und Sachschäden, zu entnehmen sind *
Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Mit Ausnahme des Transportdienstes, sind Nachunternehmer und Eignungsanleihe sind nicht gestattet.
Angabe von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Art aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind - Abrechnung für ein Krankenhaus mit mindestens 600 Planbetten. Die einzelnen Referenzprojekte sind so zu beschreiben, dass die Art und der Umfang der erbrachten Leistung, der Auftragswert und Auftragszeitraum deutlich werden. Zum Zwecke der Nachprüfung sind für die einzelnen Referenzen Ansprechpartner und Telefonnummern anzugeben. Mit Abgabe eines Angebotes erklärt sich der Bieter mit der Prüfung vorgelegter Referenzen einverstanden.
Wird ein Transportunternehmen eingesetzt, für den Transport der Unterlagen, sind auch für das Transportunternehmen die Referenzen vorzulegen
Abrechnung für ein Krankenhaus mit mindestens 600 Planbetten
- Einhaltung der Vorgaben der §§ 2a - 5 des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) Rheinland-Pfalz
- Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, die in Bezug auf die Ausschreibung Anwendung finden, in jeweils neuester Fassung
- vorhandenes Fachpersonal, dass die die übertragenen Arbeiten sach- und fachgerecht auszuführt. Für jedes eingesetzte Team wird mindestens ein Mitarbeiter benötig, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch über den Vergabesatelliten des Landes Rheinland-Pfalz.
Da die Angebote elektronisch über den Vergabesatelliten des Landes Rheinland Pfalz eingereicht werden, sind keine befugten Personen beim Öffnungsverfahren vor Ort.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Universitätsmedizin Mainz behält sich die Entscheidung vor, bei welchen Fachgebieten welche Leistungen zur Abrechnung durch eine externe Abrechnungsfirma kommen.
Der Auftragnehmer führt ein separates Treuhandkonto für die Universitätsmedizin Mainz für den Zahlungsverkehr.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD8YCDJ
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.