SiE Einbruchmeldetechnik
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): U2.1
Zu Händen von: Frau Ferdinand
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Deutschland
NUTS-Code DEB1 Koblenz
31625300 Einbruchmeldeanlagen
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.) Bezeichnung des Bewerbers-/Bieterunternehmens mit Firmenname und Anschrift sowie die Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer. 2.) Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnehmeranträge in Ziffer IV.3.4 dieser Bekanntmachung).3.) Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gem.§§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw B-V 034). 4.) Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw B-V 031). Falls zutreffend:5.) Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBwB-V 032). 6.) Unterschriebene Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular BAAINBw B-V 047).Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1). Bezeichnung des/der Unterauftragnehmer(s) mit Firmennamen und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners des jeweiligen Unterauftragnehmers mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer. 2.) Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnehmeranträge in Ziffer IV.3.4 dieser Bekanntmachung). 3.) Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034.4.) Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBwB-V 032).Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) Eine aktuelle formlose Bankerklärung mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Aktuell sind Bankerklärungen aus den letzten sechs Monaten gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.2) Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung) und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1.) Bei der die Anlage planenden und ausführenden Person muss es sich um einen qualifizierten Errichter handeln, der die Anforderungen einer Elektrofachkraft für Gefahrmeldeanlagen gem. DIN VDE 0833-1:2014-10 erfüllt. Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2.) Zudem muss der Bewerber Erfahrungen in den letzten drei Geschäftsjahren in der Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen im In- und Ausland nachweisen, die ebenfalls dem Schutz von Verschlusssachen dienen oder ein vergleichbares Sicherheitslevel bieten.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Der Bewerber kann sich zum Nachweise seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diesen Dritten sowie den Umfang der Nutzung der Fähigkeiten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 UnwirksamkeitOffizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
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Telefon: +49 22894990
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Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de