Beschaffung eines mobilen Barrieresystems Referenznummer der Bekanntmachung: SSPE-2023-0036
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maximilianstraße 100
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6232-142628
Fax: +49 6232-142458
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.speyer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines mobilen Barrieresystems
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung eines mobilen Barrieresystems als Gesamtsystem für die Stadtverwaltung Speyer. Das Gesamtsystem soll aus mehreren variabel kombinierbaren Einzelmodulen (variable Sperrbreiten) zum Schutz von Veranstaltungen bestehen. Das System muss so ausgelegt sein, dass es anprallende Fahrzeuge (PKW / LKW) so beschädigt, dass eine Weiterfahrt nicht möglich ist. In der Gesamtheit sollen ca. 50m Sperrbreite (mit Einzelmodulen) ermöglicht werden.
Stadtverwaltung Speyer
Baubetriebshof
Heinkelstraße 2
67346 Speyer
Rheinland-Pfalz
Lieferung eines mobilen Barrieresystems als Gesamtsystem für die Stadtverwaltung Speyer. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es ist ein verbindlicher Liefertermin (Kalenderwoche und Jahr) zu nennen. Die Auslieferung soll schnellstmöglich bzw. spätestens innerhalb von 12 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB
Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben
- über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet - oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
- darüber, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt bzw. keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vorliegen bzw. dass keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 € verhängt wurde
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten
Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124 LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB
Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben
- über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen
Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten
Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124 LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB
Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben
- darüber, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden (Drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren sind mit dem Angebot vorzulegen!)
- darüber, dass die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten
Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124 LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, sind zu den o. g. Punkten auf gesondertes Verlangen innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist entsprechende Bestätigungen vorzulegen.
gem. Vergabeunterlagen
Folgende Unterlagen/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen (ausgefüllt und unterschrieben bzw. namentlich gekennzeichnet):
- Formblatt 633 Angebotsschreiben
- 3-Leistungsverzeichnis mobiles Barrieresystem
- Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung
- Drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren über die Ausführung vergleichbarer Leistungen mit mind. folgenden Angaben: Auftraggeber, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum
- 2-Leistungsbeschreibung mobiles Barrieresystem
- Zertifikat nach ISO IWA 14-1:2012 oder vergleichbar
- Eigenerklärung RUS-Sanktionen
- Eine vorläufige Gewichtsbilanz ist beizulegen.
- Es ist ein Plan (Fertigungszeichnung) für das angebotene Produkt beizulegen.
- Dem Angebot sind beizulegen, Technische Daten über das angebotene Produkt mit mindestens folgenden Inhalten: Einzelgewicht des Moduls sowie deren Bemaßungen mit Länge, Breite und Höhe.
- Es ist ein bietereigenes Angebot, bei dem sich keine Widersprüche zu den Inhalten des Leistungsverzeichnisses ergeben dürfen (d.h. ein auf das Leistungsverzeichnis bezogenes Angebot welches mit eigener EDV des Bieters erstellt worden ist), inklusive des im Leistungsverzeichnis genannten Angebotspreises abzugeben.
Diese Unterlagen sind bei Lieferung vorzulegen:
- Eine Abnahmeprüfung, wie nach DIN 14 502-2 1996-07 bzw. EN 1846-2:2001(D) gefordert, ist durchzuführen. Über diese ist ein Protokoll zu führen.
- Für das fertiggestellte und betriebsbereite Produkt ist eine Einweisung in Form einer Multiplikatoren Schulung durch den Hersteller zu leisten. Die hierzu notwendigen Unterlagen für die Schulung sind dem Auftraggeber auszuhändigen.
- Eine ausführliche Bedienungs- und Wartungsanleitung, sowie eine komplette technische Dokumentation ist in doppelter Ausfertigung und in deutscher Sprache Bestandteil des Angebots und mit dem fertigen Produkt auszuliefern. Zusätzlich in elektronischer Form.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten ausschließlich die Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der jeweils gültigen Fassung wird in den Vertrag mit einbezogen (§ 29 II VgV).
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 5
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-16-0
Fax: +49 6131-164331
Internet-Adresse: www.fm.rlp.de
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Maximilianstraße 100
Ort: Speyer
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6232-142208
Fax: +49 6232-142286
Internet-Adresse: www.speyer.de