Freigestellte Schülerbeförderung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schillerstr. 4-6
Ort: Zweibrücken
NUTS-Code: DEB3A Zweibrücken, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle Stadt Zweibrücken
E-Mail:
Telefon: +49 6332/871307
Fax: +49 6332/871310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zweibruecken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellte Schülerbeförderung
Entsprechend den Vorgaben des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz (§ 69 Schülerbeförderung), vergibt die Stadt Zweibrücken als zuständiger Schulwegkostenträger (im Folgenden Auftraggeber genannt), die Beförderung der Schülerinnen und Schüler im freigestellten Schülerverkehr zu folgenden Förderschulen in Losen:
Los 1 Schülerfahrdienst Mauritius-Schule
Los 2 Schülerfahrdienst Canada-Schule
Schülerfahrdienst Mauritius-Schule
Stadt Zweibrücken, der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und den Ortschaften Biedershausen, Herschberg, Hettenhausen, Knopp-Labach, Krähenberg, Obernheim-Kirchenarnbach, Saalstadt, Schauerberg, Schmittshausen, Wallhalben, Weselberg und Winterbach
Die Schule Mauritius-Schule ist eine private Förderschule mit den Förderschwerpunkten motorische und ganzheitliche Entwicklung.
Der Auftragnehmer übernimmt an den Schultagen die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Förderschulen auf den Schulwegen entsprechend den Vorgaben des § 69 Schulgesetzes, mit Hin- und Rückfahrt rechtzeitig zu und nach dem Unterricht, zwischen Wohnort (Haus- bzw. Wohnungstür) und dem Ort des Unterrichts. Darin eingeschlossen ist der Transport zum jeweiligen Hauptstandort der Förderschulen und zu anderen Standorten in Zweibrücken, welche aufgrund schulischer Erfordernisse ausgelagerte Klassen der Förderschulen beherbergen.
Schülerfahrdienst Förderschule Canada-Schule
Die Beförderung erfolgt auf den Schulwegen aus der Stadt Zweibrücken, aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und aus den Ortschaften Biedershausen, Herschberg, Hettenhausen, Knopp-Labach, Krähenberg, Obernheim-Kirchenarnbach, Saalstadt, Schauerberg, Schmittshausen, Wallhalben, Weselberg und Winterbach der ehemaligen Verbandsgemeinde Wallhalben
Die Schule Canada-Schule ist eine Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache.
Der Auftragnehmer übernimmt an den Schultagen die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Förderschulen auf den Schulwegen entsprechend den Vorgaben des § 69 Schulgesetzes, mit Hin- und Rückfahrt rechtzeitig zu und nach dem Unterricht, zwischen Wohnort (Haus- bzw. Wohnungstür) und dem Ort des Unterrichts. Darin eingeschlossen ist der Transport zum jeweiligen Hauptstandort der Förderschulen und zu anderen Standorten in Zweibrücken, welche aufgrund schulischer Erfordernisse ausgelagerte Klassen der Förderschulen beherbergen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerfahrdienst Mauritius-Schule
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Zweibrücken
NUTS-Code: DEB3A Zweibrücken, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Auskunftswünsche, Hinweise und Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform Subreport (www.subreport.de/E57468112) zu machen.
- Bieterfragen sind bis spätestens 16. Mai 2023 (7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist) gestellt werden.
- Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über www.subreport.de/E57468112 einzureichen. Die Angebotsabgabe per Mail oder in Papierform ist nicht zugelassen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: