Umbau und Erweiterung Astrid-Lindgren-Schule: Objektplanung und technische Ausrüstung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rheinstraße 50
Ort: Ransbach-Baumbach
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56235
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kanzlei Forkert
E-Mail:
Telefon: +49 2632/98985-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ransbach-baumbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung Astrid-Lindgren-Schule: Objektplanung und technische Ausrüstung
Ausgeschrieben werden Architekten- und Ingenieurleistungen für den Umbau und die Erweiterung der Astrid-Lindgren Schule in Ransbach-Baumbach. Die Astrid-Lindgren-Schule ist eine vierzügige Ganztags-Grundschule. Zurzeit besuchen ca. 310 Schüler die Schule. Für Erweiterung und Umbau der Grundschule ist bereits ein Konzept eines Architekturbüros erstellt worden, das durch die Bieter vollständig umzusetzen ist. Erweiterung und Umbau der Grundschule stellen funktional eine einheitliche Baumaßnahme dar. Hier ausgeschrieben werden die Planungsleistungen Objektplanung für Gebäude- und Innenräume nach § 34 HOAI, sowie der technischen Ausrüstung nach § 53 HOAI. Weitere Planungsleistungen zum Vorhaben werden gesondert vergeben.
Objektplanung für Gebäude- und Innenräume gem. § 34 HOAI
Astrid-Lindgren-Schule
Mozartstraße 86
56235 Ransbach-Baumbach
Objektplanung für Gebäude- und Innenräume gem. § 34 HOAI für Umbau- und Erweiterung der Astrid-Lindgren-Schule. Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 3-4 (Stufe 1), 5-7 (Stufe 2) und 8-9 (Stufe 3).
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst
die Beauftragung der Leistungsphasen 3 und 4 in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind (soweit
erforderlich) die Leistungsphasen 5 - 7 und 8 - 9. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht
Technische Ausrüstung HLS gem. § 53 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 7 HOAI
Astrid-Lindgren-Schule
Mozartstraße 86
56235 Ransbach-Baumbach
Technische Ausrüstung HLS gem. § 53 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 7 HOAI für Umbau- und Erweiterung der Astrid-Lindgren-Schule. Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-4 (Stufe 1), 5-7 (Stufe 2) und 8-9 (Stufe 3).
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst
die Beauftragung der Leistungsphasen 1 - 4 in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind (soweit
erforderlich) die Leistungsphasen 5 - 7 und 8 - 9. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht
Technische Ausrüstung Elektro gem. § 53 Abs. 1 Nr. 4, 5, 6 und 8 HOAI
Astrid-Lindgren-Schule
Mozartstraße 86
56235 Ransbach-Baumbach
Technische Ausrüstung Elektro gem. § 53 Abs. 1 Nr. 4, 5, 6 und 8 HOAI für Umbau- und Erweiterung der Astrid-Lindgren-Schule. Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-4 (Stufe 1), 5-7 (Stufe 2) und 8-9 (Stufe 3).
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst
die Beauftragung der Leistungsphasen 1 - 4 in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind (soweit
erforderlich) die Leistungsphasen 5 - 7 und 8 - 9. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Bahnhofsplatz 3
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
§ 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.