Durchführung von Güterverkehrsleistungen im Auftrag der Bundeswehr -Verkehrsträger Schiene
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str.1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 5: Landverkehr
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: siehe Leistungsbeschreibung
NUTS-Code DE Deutschland
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 360200000 Schienentransport/-beförderung
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
Beschreibung der Optionen: Verlängerung, zweimal um jeweils ein Jahr, möglich
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Eisenbahntransportdienstleistungen60200000 Schienentransport/-beförderung
60200000 Schienentransport/-beförderung
60200000 Schienentransport/-beförderung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Persönliche Lage der Bewerber, Bietergemeinschaften und vorgesehener UnterauftragnehmerDie nachstehenden Nachweise der Eignungsanforderungen 1, 2, 3, 4 und 7 sind von jedem Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Zusätzlich haben gemeinsame Bewerber (Bewerbergemeinschaft) den Nachweis für die Eignungsanforderung 5 zu erbringen.Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlich-finanziellen bzw. technisch-beruflichen Leistungsfähigkeit im zugelassenen Rahmen auf Ressourcen von Unterauftragnehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für die Eignungsanforderungen 1, 2 und 3 ebenfalls in Bezug auf die Unterauftragnehmer vorzulegen.Wird bei einem Bewerber bzw. einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn die Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage für einen Nachunternehmer nicht festgestellt wird und der Nachweis seiner Ressourcen für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft erforderlich wären, um die wirtschaftlich-finanziellen bzw. die technisch-beruflichen Eignungsanforderungen vollständig nachzuweisen.1. Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWBDas Formblatt B-V31/04.16 (Anlage E2) ist einzureichen. Soweit die Beauftragung von Unterauftragnehmern vorgesehen ist:Das Formblatt B-V32/04.16 (Anlage E3) ist jeweils von allen als Unterauftragnehmer (UAN) vorgesehenen Unternehmen/Firmen zu unterschreiben und einzureichen.Das Merkblatt VS-NfD B096a/ 12.2021 (Anlage E4) ist auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen.2. Zuverlässigkeitsanforderungen gemäß §§ 23, 24 VSVgVDas beigefügte Formblatt B-V34/05/2022 (Anlage E5) ist zu unterschreiben und dem Antrag beizufügen.3. Geheimschutzbetreuungsverfahren des BundesFür die Ausführung des Auftrags kommen nur solche Unternehmen in Betracht, die in die Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgenommen worden sind und hierüber zuvor einen öffentlich rechtlichen Vertrag auf der Grundlage des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ‐ SÜG) sowie nach Maßgabe des Handbuchs für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch - GHB), beides in der jeweils geltenden Fassung, abgeschlossen haben. Ein gültiger Sicherheitsbescheid oder die Bereitschaftserklärung, in die Geheimschutzbetreuung des Bundes aufgenommen zu werden, ist Voraussetzung für die Teilnahme im Vergabeverfahren.4. Bevollmächtigter Vertreter für die Bewerbergemeinschaft (BG)Im Falle einer BG haben gemeinsame Bewerber einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die BG gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt.Eine von allen Bewerbern der BG unterschriebene formlose Vollmachterklärung für den bevollmächtigten Vertreter ist beizufügen. Ersatzweise ist eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bewerber beizufügen. Das Formular B-V047 (Anlage E6) ist auszufüllen, zu unterschreiben und dem Teilnahmeantrag beizufügen.5. Bereitschaftserklärung Unterauftragnehmer (UAN)Es wird beabsichtigt UAN einzusetzen.Für den Fall, dass UAN eingesetzt werden, wird zugesichert, dass diese die Forderungen gemäß der Anlage Eigenerklärungen (Anlage E7) erfüllen. Die entsprechende Eigenerklärung (Anlage E7) ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Eine Liste der UAN sowie entsprechende weitere Erklärungen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen.6. Verschwiegenheit des PersonalsDas vom Auftragnehmer beschäftigte Personal ist zur Verschwiegenheit in Bezug auf alle personenbezogenen und betrieblichen Daten zu verpflichten, die bei der Auftragserfüllung bekannt werden.7. Eigenerklärung Bezug zu RusslandDer Bewerber/ die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass das bietende Unternehmen/ die bietenden Unternehmen sowie am Auftrag beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Die entsprechende Eigenerklärung (Anlage E8) ist vom Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag beizufügen.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Nachweise der Eignungsanforderungen 1 und 2 sind von jedem Bewerber und jeder Bewerbergemeinschaft vorzulegen.Ein Verweis auf frühere Vergaben ist nicht zugelassen. Ausländischen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Ein Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit dem Antrag vorzulegen.
Wird bei einem Bewerber oder einer Bewerbergemeinschaft die wirtschaftlich- finanzielle Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der Bewertung ausgeschlossen.
1. Eigenerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 26 VSVgV)
Hinsichtlich der nachfolgenden Erklärungen sind die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. aller Unternehmen zu addieren. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die Eignung betreffend der gegenständlichen Anforderung nachgewiesen, wenn ein mittlerer Jahresumsatz vorliegt. Der Umsatz für entsprechende Dienstleistungen ist zusätzlich anzugeben.
Folgende Kriterien müssen für die Vergleichbarkeit der Transportleistungen erfüllt sein:
- Es muss sich um Schienentransporte handeln,
- Transport von überwiegend lademaßüberschreitendem Transportgut
Da insgesamt 3 Lose ausgeschrieben werden und sich jeder Bewerber für jedes Los bewerben darf, richten sich die Anforderungen an dessen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit an den Losen, für die er sich bewirbt.
Daher hat der Bewerber anzugeben, für welche Lose er sich bewirbt. Die jeweils für das einzelne Los geforderten Mindestumsätze pro Jahr sind in Klammern genannt.
- Los 1 (4,2 Mio €)
- Los 2 (4,2 Mio €)
- Los 3 (28 Mio €)
Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Eignungsanforderung auf einen Unterauftragnehmer verweisen will, sind die Umsätze aller Unternehmen ebenfalls zu addieren. Der Nachweis gem. Ziffer 1 ist dann ebenfalls für den Unterauftragnehmer vorzulegen.
2. Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber/ alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft muss/ müssen erklären, dass das bietende Unternehmen/die bietende Bewerbergemeinschaft eine branchenübliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung i. H. v. mindestens 5.000.000,- €/Jahr für Vermögens-, Sach-, und Personenschäden abgeschlossen hat.
Bei einer Bewerbergemeinschaft hat grundsätzlich jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Versicherung vorzuweisen. Dies gilt nicht, soweit sich die Versicherung eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft auf die anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erstreckt. Dies muss aus der vorgelegten Versicherungsbestätigung entnehmbar sein.
Die Versicherungsurkunde (in Kopie) bzw. eine originale, unterschriebene Bestätigung des Versicherungsträgers über deren Bestehen ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Akzeptiert wird auch die Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bewerber), die Deckungssumme zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen.
Für den Fall, dass die Versicherungsurkunde oder die Bestätigung des Versicherungsträgers nur eine Versicherung für das laufende Kalenderjahr nachweist hat der Bewerber/ die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu erklären, dass die Versicherung über den gesamten Vertragszeitraum (inklusive Verlängerungsoptionen) besteht bzw. die Bereitschaft besteht die geforderte Dauer des Versicherungszeitraums sicherzustellen.
alternativ hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zu erklären, dass das bietende Unternehmen/ die Bewerbergemeinschaft bereit ist, eine branchenübliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung i. H. v. mindestens 5 Mio. €/Jahr für Vermögens-, Sach- und Personenschäden abzuschließen. Das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes ist spätestens am Tag vor Leistungsbeginn nachzuweisen.
Daneben sind folgende Nachweise vom Bewerber/ allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen:
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt, zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages nicht älter als ein Jahr. Für ausländische Auftragnehmer wird eine vergleichbare Bescheinigung von der für die Steuererhebung zuständigen Finanzbehörde (oder eines Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters) gefordert, die insbesondere Angaben dazu enthält, ob im interessierten Unternehmen fällige Steuerrückstände bestehen, fällige Steuern in der Vergangenheit immer pünktlich bezahlt wurden und Steuererklärungen in den letzten 24 Monaten pünktlich eingereicht wurden. Weiterhin sollte die Bescheinigung Informationen darüber enthalten, ob in den letzten 36 Monaten ein Verfahren wegen Steuerstraftaten gegen das Unternehmen eingeleitet wurde und ob in den letzten 36 Monaten eine Geldbuße aufgrund von Steuerstraftaten rechtskräftig festgesetzt wurde.
- Bankerklärung (Anlage E9), zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages nicht älter als ein Jahr. Der Bewerber hat eine vom Kreditinstitut zu unterschreibende und mit Stempel zu versehende Erklärung vorzulegen. Hierfür ist das zur Verfügung gestellte Formular (Anlage E9) zu nutzen. Die Anlage ist für den Eignungsnachweis vollständig auszufüllen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Die Nachweise für die nachfolgenden Eignungsanforderungen sind von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Sofern der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der nachfolgenden Kriterien auf Mitarbeiterqualifikationen bzw. Referenzerfahrungen von Unterauftragnehmer verweisen will, sind die Nachweise bzw. Erklärungen auch für den Unterauftragnehmer vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei dem Eignungskriterium "Nachweis der Zertifizierung DIN EN ISO 27001" und "Nachweis der Zertifizierung BSI-Standard 200-2 und IT-Grundschutz-Kompendium" eine Eignungsleihe nicht zulässig ist.
Wird bei einem Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
1. Referenzen
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Ganzes hat gemäß der beigefügten Referenzliste (Anlage E10) mindestens 1 Referenzprojekt seit 2018 nachzuweisen.
2. Nachweis der Zertifizierung DIN EN ISO 27001
Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001 soll mit dem Angebot in Kopie vorgelegt werden. Es ist spätestens mit Angebotsabgabe nachzuweisen, dass der Zertifizierungsprozess eingeleitet wurde.
Liegt eine Zertifizierung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht vor, ist der Zertifizierungsprozess quartalweise bis zum Abschluss gegenüber dem AG nachzuweisen. Der Auftraggeber wird sich ein entsprechendes Kündigungsrecht im Vertrag vorbehalten.
3. Nachweis der Zertifizierung DIN EN ISO 14001
Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 soll mit dem Angebot in Kopie vorgelegt werden. Es ist spätestens mit Angebotsabgabe nachzuweisen, dass der Zertifizierungsprozess eingeleitet wurde.
Liegt eine Zertifizierung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht vor, ist der Zertifizierungsprozess quartalweise bis zum Abschluss gegenüber dem AG nachzuweisen . Der Auftraggeber wird sich ein entsprechendes Kündigungsrecht im Vertrag vorbehalten.
4. Nachweis der Zertifizierung BSI-Standard 200-2 und IT-Grundschutz-Kompendium
Eine Kopie des Zertifikats nach BSI-Standard 200-2 und IT-Grundschutz-Kompendium soll mit dem Angebot in Kopie vorgelegt werden. Es ist spätestens mit Angebotsabgabe nachzuweisen, dass der Zertifizierungsprozess eingeleitet wurde.
Liegt eine Zertifizierung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht vor, ist der Zertifizierungsprozess quartalweise bis zum Abschluss gegenüber dem AG nachzuweisen . Der Auftraggeber wird sich ein entsprechendes Kündigungsrecht im Vertrag vorbehalten.
5. EDIFACT
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt sich bereit ein elektronisches Beauftragungs- und Abrechnungsverfahren per EDIFACT Nachrichtenaustausch während der Vertragslaufzeit durchzuführen.
6. Transport von Gefahrgut
Es sind Güter der Gefahrgutklassen 1,3 und 7 zu transportieren.
Bei Gefahrguttransporten darf nur zuverlässiges und entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt werden. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer.
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass die Voraussetzungen zum Transport von Gefahrgut erfüllt werden und die Einhaltung aller Auflagen beim Transport von Gefahrgut, insbesondere der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB/ADR) zugesichert wird.
Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden wird zugesichert, dass auch von diesen die Voraussetzungen zum Transport von Gefahrgut erfüllt werden und die Einhaltung aller Auflagen beim Transport von Gefahrgut, insbesondere der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB/ADR) zugesichert wird.
7. Zur Verfügung stehende Transportkapazitäten
Der zukünftige Auftragnehmer muss in der Lage sein und erklären, bis zu 10 Transporte (Züge/Tag) zu verschiedenen Ver- und Entladeorten innerhalb Deutschlands täglich durchzuführen. Es ist von einer Länge von 550 m und einem Gewicht von 1.500 to pro Zug auszugehen. Zudem ist davon auszugehen, dass es sich bei 85% des Transportguts um lademaßüberschreitendes Transportgut handelt.
Der zukünftige Auftragnehmer muss Zugriff auf für Militärtransporte geeignetes Wagenmaterial haben und muss Zugriff auf Personal haben, das zur Durchführung von Militärtransporten (z.B. Militärwagenmeister) qualifiziert ist.
Das sich bewerbende Unternehmen/ die Bewerbergemeinschaft hat eine Beschreibung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das zur Transportdurchführung erforderliche Wagenmaterial und Personal zum Leistungszeitraum des Rahmenvertrags zur Verfügung steht.
8. Beschäftigte aus Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko
Das Transportgut unterliegt ggf. den Aspekten des Sabotageschutzes; eine Beauftragung von Personen gem. Anlage E11 (Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko) ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft bestätigt, dass der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erbringung der nach diesem Vertrag erforderlichen Leistungen keine Beschäftigten aus Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko gem. Anlage E11 einsetzen wird.
9. Handelsregisterauszug
Dem Teilnahmeantrag ist ein aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug, zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages nicht älter als ein Jahr (in Kopie), beizufügen (vgl. Anlage E12).
Daneben sind Erklärungen zu folgenden Punkten abzugeben:
- Darstellung Firmenprofil (u.a. Organisation, Dienstleistungsspektrum, Leistungscharakteristik)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit