Problemabfallentsorgung aus Haushalten für die Jahre 2024 - 2026

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreiswerke Cochem-Zell
Postanschrift: Vor den Birken 6
Ort: Faid
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Postleitzahl: 56814
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cochem-zell.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E73973324
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Vergabeberatungsstelle Klaeser GmbH
Postanschrift: Auf dem Kalk 5
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 26029973890
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabeberatungsstelle.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E73973324
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Problemabfallentsorgung aus Haushalten für die Jahre 2024 - 2026

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bereitstellung einer mobilen Anlage für Sonderabfall-Kleinmengen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 353 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Hauptort der Ausführung:

Gebiet des Landkreises Cochem-Zell

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Einsatz der mobilen Annahmestelle (Schadstoffmobil):

Es werden derzeit 102 Standorte im Landkreis Cochem-Zell zweimal jährlich zur Sammlung angefahren. Die Annahme der Sonderabfälle geschieht an den durch die Kreisverwaltung jeweils festgesetzten Standplätzen. Die Kreisverwaltung setzt in Absprache mit dem Auftragnehmer die Termine und Standzeiten für ein Kalenderjahr fest. Die Entsorgung erfolgt durch den Auftragnehmer über das Sammelentsorgungsverfahren gemäß Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung NachwVO).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:

1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind.

2.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind.

3.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.

4.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

5.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.

6.) Nachweis des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle)

.

Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124_LD, Formblatt 217A).

Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.

Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.

.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:

- eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf,

- Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen.

Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.

.

Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.

Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:

1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient.

Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124_LD, Formblatt 235).

Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.

Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.

.

Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.

.

Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.

Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:

1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren

2.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte

3.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient

4.) Sammelentsorgungs-/Sammelverwertungsnachweise einschl. der Zuweisungsbescheide durch die SAM oder die Bestätigung der SAM (Blatt 8 Sammelentsorgungs-/ Sammelverwertungsnachweis)

5.) Fahrzeugausstattung entsprechend den Richtlinien der TRGS 520 und entsprechend den Regeln der GGVSEB; GGAV bescheinigt durch den Fahrzeughersteller

6.) Eigenerklärung, dass für die Vertragsausführung nur ausgebildetes Personal nach den gesetzlichen Vorgaben der TRGS 520 und der GGVSEB, GGAV 2002 zum Einsatz kommt und Nachweis durch entsprechende Ausbildungsbescheinigungen

7.) Nachweis eines genehmigten Zwischenlagers

(weiterhin auf die Dauer der Vertragslaufzeit zu erbringen)

8.) Erklärung über die Verwertungs- und Entsorgungswege der Abfälle

9.) ggf. Nachweis der Bevorzugteneigenschaft i.S.d. § 132 SGB IX (bei Angebotseinreichung durch eine bevorzugte Einrichtung)

.

Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124_LD, Formblatt 235).

Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.

Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.

.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise vorzulegen:

- Mindestens 3 Referenz über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren (Ergänzung zur Eigenerklärung zur Eignung)

- Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (Ergänzung zur Eigenerklärung zur Eignung)

- ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)

- Ärztliches Attest über die Untersuchung des Personals, dokumentiert durch die Bescheinigung eines zugelassenen Arbeitsmediziners

Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.

.

Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.

Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/08/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.

2.) Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Angebote gestellt werden.

3.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bieter über die vom Bieter angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.

4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.

5.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch verschlüsselt, in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.

6.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

7.) Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/06/2023

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